nachzahlung betriebskosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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tine82
Beiträge: 38
Registriert: 15.05.2006 16:49

nachzahlung betriebskosten

Beitrag von tine82 »

hallo,
habe gerade meine nebenkostenabrechnung bekommen. muss ca. 300 euro nachzahlen. hatte in der zeit alg2 bekommen, bzw in der hälfte der zeit nur ergänzend da ich nen job hatte.
kann ich die rechnung grad so beim aa abgeben oder gibt es ein spezielles formular für nk-nachzahlungen? gibt es höchstgrenzen?
danke
gruß
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo tine82
Stell den Antrag einfach formlos, ob es dafür Vordrucke gibt weiss ich nicht.
Du musst allerdings damit rechnen das ein Teil von Dir gezahlt werden muss wenn Du derzeit weiteres Einkommen hast. Das wird dann irgendwie ausgerechnet, war bei meinem Sohn jedenfalls so der ergänzende Hilfe bekommt und letztens auch Nebenkostenabrechnung eingereicht hatte.
Antrag stellen bevor Du irgendwelche Zahlungen an den Vermieter leistest, denn dann wäre der Bedarf an Übernahme der Kosten schon (oder teilweise) gedeckt. Manche Vermieter sind echt nervig und drängen gerne mal das man doch schon mal einen Teil zahlen soll weil sie nicht warten wollen.
Gruss
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tine82
Beiträge: 38
Registriert: 15.05.2006 16:49

Beitrag von tine82 »

hallo melinde,
danke für die schnelle antwort.
gruß
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

:( mir dämmert`s jetzt erst. ihr meint mit betriebskosten die " abrechnung der umlagen " oder versteh ich da was falsch?
wie lange nach erhalt der abrechnung ( hier: 04.04.07 ) kann man denn da einen formlosen antrag an die arge stellen? habs jetzt erst gemerkt dank euch :cry: viell. kann mir jemand helfen? liebes grüssle ladyguenes
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Ladyguenes
Ich weiss zwar nicht ob und welche Fristen es da gibt aber wenn Du die Nachforderung noch nicht an den Vermieter gezahlt hast stell umgehend einen Antrag auf Kostenübernahme.
Wenn Du schon gezahlt haben solltest wird es sicher nichts mit der Übernahme weil kein Bedarf mehr besteht weil Rechnung schon gezahlt.
Gruss
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Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

:( hallo melinde, danke f. d. schnelle antwort. leider habe ich schon an den vermieter gezahlt ( ich übereifrige). wusste doch nicht, daß man das ev. auch bezahlt bekommt von der arge. also hab ich da no chance, aber wieder was dazugelernt....danke nochmal! ladyguenes
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

:wink:
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