Hallo,
meine Freundin hat sich zum 01.09.09 arbeitslos gemeldet und den Antrag abgegeben. Sie hat vom ehemaligen Arbeitgeber ihren Resturlaub ausgezahlt bekommen.
Nun schreibt das AA dass ihr Antrag vom 01.09.2009 bis 25.09.2009 nicht entsprochen werden kann. Sie schreiben " Sie haben von ihrem ehemaligen Arbeitgeber noch bis einschließlich 25.09.2009 Urlaubsabgeltung erhalten bzw. zu beanspruchen".
Muß sie sich jetzt für den Zeitraum vom 01.09.096 - 25.09.09 bei der Krankenkasse selber versichern?? Wenn ja, wie hoch würde das ausfallen?? Ist das überhaupt rechtens, dass die Agenzur sie für den Zeitraum weder kranken- und pflegeversichert?
Verschiebt sich jetzt auch die Dauer des ALG 1 Bezuges??
Was können wir bei dieser Entscheidung noch machen??
Danke an alle.
Antrag auf ALG 1
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Hinsichtlich der Krankenversicherung kann ich Dich beruhigen. Sie setzt erst aus, wenn das Arbeitslosengeld wegen einer Urlaubsabgeltung länger als einen Monat ruht. Du musst also weder selbst den Krankenversicherungsbeitrag zahlen noch gar die Arztrechnung selbst tragen. Frage aber trozdem noch mal nach Bitte, ich mein aber, so ist das Richtig.
1Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. 2Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.
((§ 143 SGB III ) )
Die Agentur für Arbeit versichert erst dann, wenn Ihnen die beantragte Leistung bewilligt worden ist.Muß sie sich jetzt für den Zeitraum vom 01.09.096 - 25.09.09 bei der Krankenkasse selber versichern??
Hinsichtlich der Krankenversicherung kann ich Dich beruhigen. Sie setzt erst aus, wenn das Arbeitslosengeld wegen einer Urlaubsabgeltung länger als einen Monat ruht. Du musst also weder selbst den Krankenversicherungsbeitrag zahlen noch gar die Arztrechnung selbst tragen. Frage aber trozdem noch mal nach Bitte, ich mein aber, so ist das Richtig.
Verschiebt sich jetzt auch die Dauer des ALG 1 Bezuges??
1Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. 2Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.
((§ 143 SGB III ) )
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.