Befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängern - Sperrgrund?

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*Nat*
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Befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängern - Sperrgrund?

Beitrag von *Nat* »

Hallo liebe User,

ich bin neu hier und muss mich gleich mit einer Frage an euch wenden.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Super wäre es, wenn ich auch einen Verweis auf einen konkreten Paragraphen oder so bekommen könnte.

Es geht bei mir um folgende Situation:
Da mir zu Mitte April letzten Jahres betriebsbedingt gekündigt wurde und ich logischerweise schnell nach einer neuen Stelle gesucht habe, habe ich gleich bei der ersten Unternehmenszusage auch angenommen.

Allerdings geht es mir dort seit Monaten psychisch immer schlechter. es herrscht nur Druck. Die Sozialleistungen, die das Unternehmen bringt sind aber wirklich am untersten gesetzlich erlaubten Limit. Überstunden werden vorausgesetzt (ich hab eigentlich kein Problem mit Überstunden, aber dort ist es echt extrem). Laut Vertrag ist ein Freizeitausgleich für Überstunden vorgesehen. Einen Antrag auf Freizeitausgleich dürfen wir aber nicht stellen. Die Fluktuation ist extrem hoch. Allen Kollegen geht es schlecht dort. :?

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der in ein paar Monaten ausläuft.
Ich bin schon dabei, mich neu zu bewerben. Für Vorstellungsgespräche bleibt kaum Zeit (da ich dort nie früh herauskomme).

Ich habe mich aus den ausgeführten Gründen in letzter Zeit nur noch mit dem Gedanken über Wasser halten können, dass ich nach der Befristung gehen kann. Ich dachte nämlich, dass ich den Vertrag nicht zu verlängern brauche bzw. keine Sperrung des ALG I bekomme, wenn ich von mir aus nicht verlängern möchte.

Stimmt das denn tatsächlich? Brauche ich mir keine Gedanken zu machen wegen einer Sperrung oder kann es sein, dass ich 3 Monate kein ALG I bekomme? Ist es Ermessenssache des Bearbeiters? Falls ja, würde ich mir wohl Rechtsbeistand besorgen.

Ich hoffe natürlich, dass ich vor Ablauf der Befristung eine neue Stelle finden werde, aber sicher sein kann man da ja leider nicht.

Vorab schonmal vielen Dank für die Hilfe!
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo *Nat*

Das „ordentliche“ Auslaufen befristeter Arbeitsverhältnisse.

Das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages steht der ordentlichen Kündigung durch den ArbG gleich. Dies folgt aus dem Grundgedanken von § 143 a Abs 1 (siehe auch die Regelung in § 143 a Abs 2 Satz 2 Nr 2). Das Auslaufen des Arbeitsverhältnisses mit dem Fristende entspricht der Beendigung mit dem Ende der ordentlichen Kündigungsfrist. Wie bei der ordentlichen Kündigung kommt es nicht auf die Wirksamkeit (der Befristung) an, wenn der AN die Beendigung (mit Fristablauf) hinnimmt. Umgekehrt findet § 143 a Abs 1 aber dann Anwendung, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird (BSG 12. 12. 1984 - 7 RAr 87/83 -).
§ 143 a Abs 1 greift auch nicht ein, wenn der AN zwar die Möglichkeit gehabt hätte, eine Verlängerung zu erwirken, zB aufgrund eines vertraglich eingeräumten Verlängerungsrechts („Das Arbeitsverhältnis verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn der AN 6 Monate vor Ablauf der Frist erklärt, daß er das Arbeitsverhältnis fortsetzen will …“), davon aber keinen Gebrauch macht.

Quelle: SGB III § 143 a Rn 77-78 aus Gagel, SGB III, 36. Ergänzungslieferung 2009

Zur Stellensuche stellst Du Antrag beim Arbeitgeber:

"BGB § 629 Freizeit zur Stellungssuche
Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren."

Das gilt auch bei befristeten Arbeitsverträgen habe Gerichte entschieden.

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
*Nat*
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Beitrag von *Nat* »

Vielen Dank schonmal für die Antwort! :)

Irgendwie find ich den Paragraphen ein bisschen schwer zu verstehen als Nicht-Juristin.

"Hat der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten oder zu beanspruchen und ist das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist beendet worden, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tage, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung dieser Frist geendet hätte. Diese Frist beginnt mit der Kündigung, die der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorausgegangen ist, bei Fehlen einer solchen Kündigung mit dem Tage der Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses."

Wenn ich diesen Absatz und deine Antwort richtig verstehe, habe ich keine Sperrfrist zu befürchten, oder?

Ich werde wohl keine Abfindung bekommen. Das Arbeitsverhältnis wird auch nicht ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet sondern es besteht eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Fristablauf). Das heißt dann, dass ich mit Auslaufen des Vertrages Anspruch auf ALG habe.

"§ 143 a Abs 1 greift auch nicht ein, wenn der AN zwar die Möglichkeit gehabt hätte, eine Verlängerung zu erwirken, zB aufgrund eines vertraglich eingeräumten Verlängerungsrechts („Das Arbeitsverhältnis verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn der AN 6 Monate vor Ablauf der Frist erklärt, daß er das Arbeitsverhältnis fortsetzen will …“), davon aber keinen Gebrauch macht."

Wenn ich diesen Teil deiner Antwort und den Gesetzestext richtig verstehe, dann habe ich Anspruch auf ALG auch wenn ich von mir aus nicht verlängern möchte. Und das liegt dann auch nicht im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit, oder?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Für den Fall einer evtl. Arbeitslosigkeit nach Ablauf der Befristung ist Folgendes zu beachten: Zur Vermeidung einer Sperrzeit muss Du dich spätestens 3 Monate vor Ablauf der Befristung bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Das geht auch Telefonisch! Daran gedacht ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo *Nat*

Diese ganzen Paragraphen und Gesetzeskommentierungen erfordern von mir auch oft reinste Hirnakrobatik bevor ich sie annähernd verstehe (oder das zumindest denke).

Sperren gibt es nur wenn Du als AN an der Beendigung des Arbeitsverhältnis mitgewirkt hast. "Grundsätzlich gehört die Passivität des AN nicht zu den Tatbeständen für eine Sperrzeit." (Zitat aus der Quelle oben)
Durch Auslaufen Deines Vertrags wirkst Du nicht aktiv mit.

Wenn Du trotz "Verbot" Antrag auf Freizeitausgleich stellst und auch noch Dein Recht wahrnimmst Vorstellungstermine wahrzunehmen wirst Du sicher nicht noch einen weiteren Vertrag angeboten bekommen und entkommst der Hölle dieses Betriebs. Ob es woanders sooooo viel besser ist, wünschenswert.

Gruss
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Beitrag von *Nat* »

Danke für eure Antworten! :)

@DJTermi: Ich weiß, dass ich mich drei Monate vorher arbeitsuchend melden muss und werde das dann auch in Angriff nehmen. Aber danke für den Hinweis. :)

@Melinde: Irgendwie macht mir das jetzt auch wieder Sorgen. :? Was heißt denn "an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirken"? Wenn ich sage, dass ich nicht verlängern möchte, obwohl sie es mir ggf. anbieten, wirke ich ja auch an der Beendigung mit. Obwohl der Vertrag ja eh ausläuft und das laut Gesetzestext ja einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber gleichkommt. Ich hab einfach nur total Angst, etwas falsch zu machen und deshalb keinen Anspruch auf ALG I zu haben. Ich würde es nämlich in der Reihenfolge machen: irgendwann (spätestens ca. 1 Monat vor Auslauf des Vertrages) den Arbeitgeber informieren, dass ich nicht verlängern möchte und dann auch offiziell sagen, wenn ich zu Vorstellungsgesprächen gehen möchte. Wenn ich jetzt schon offiziell durchscheinen lasse, dass ich nicht verlängern will, wird das Arbeitsklima sicher noch beschi******, als es jetzt schon ist. :?
*Nat*
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Beitrag von *Nat* »

@Melinde: Ich geh einfach mal davon aus, dass es bei der nächsten Stelle besser wird. Ich weiß, dass das Klima auf dem Arbeitsmarkt irgendwie immer rauer wird. Klar ist in keinem Betrieb immer eitel Sonnenschein. Aber sowas wie bei meinem derzeitigen AG hab ich echt noch nie erlebt und ich kann einfach nicht glauben, dass das die Regel ist, denn das wäre echt schlimm! :?
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