In einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 06.Januar 2006 wird über das Ergebnis eines Treffens der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Landtagsfraktionen in Berlin berichtet.
Bei dem Treffen ist man zu dem eigentlich selbstredenden Schluss gekommen, dass öffentlichen Stellen zur Befolgung von Gerichtsentscheidungen verpflichtet sind.
In der Pressemitteilung ging es zwar um eine eigenmächtige Entscheidung einer Justizvollzugsanstalt ein rechtskräftiges Urteil nicht umzusetzen.
Die Aussage, dass alle öffentlichen Stellen zur Befolgung von Gerichtsentscheidungen verpflichtet sind sollte natürlich auch für alle öffentlichen Stellen. somit auch für die Arbeitsagentur verbindlich sein.
Es sind ja ein paar User hier online die bei der Arbeitsagentur tätig sind.
Wie geht Ihr mit Entscheidungen um die schon eine juristische Grundlage haben?
Ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet. Ich kann mir vorstellen, dass Die Sachbearbeiter gar nicht alle Gerichtsentscheidungen kennen.
Ach ja hier der Link zur Pressemitteilung:
Befolgung von Gerichtsentscheidungen
Vielleicht habe ich auch was falsch gedeutet
Ich wünsche einen schönen Start in die neue Woche.
Grüße Flunk
P.s der Tip kam von Ralf Hagelstein , Danke Ralf
Befolgung von Gerichtsentscheidungen
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