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Wichtig bitte um Antwort!! soll ALG 2 zurück zahlen

Verfasst: 08.08.2006 04:09
von Dede
Hy vieleicht könnt ihr mir weiter helfen!!

Ich habe seit anfang des jahres ALG2 erhalten meinen Antrag im januar gestellt zu disem zeitpunkt war noch nicht klar wieviel Unterhalt ich von meinem vater bekomme.
Ich habe am 2.2.06 erfahren das ich 275 € Unterhalt (ab 1.2.06) erhalte
dies habe ich meinem Sachbearbeiter am 3.2.06 schriftlich mittgeteielt dieser Brief landete Abgestempelt und Unterschrieben mit Datum in meiner Akte.
Am 23.5.06 war ich wegen der Weiterbewilligung auf dem Amt. Seit 1.6.06 bekomme ich jetzt keine leistungen mehr und soll 1.375,00€ zurück zahlen!!

Mir wird vorgeworfen ich hätte mein einkommen (Unterhalt) nicht gemeldet da sie es erst bei der weiterbewilligung bemerkt haben obwohl ich nachweislich am 3.2.06 die Unterhaltsberechnung abgegeben habe. Das ist meiner meinung nach ein fehler vom amt und nicht mein eigenverschulden!

Wäre nett wenn mir jemand zurück schreibt ich hab absolut keine ahnung was ich dagegen machen soll !!

soll ALG 2 zurück zahlen

Verfasst: 08.08.2006 08:52
von Solidbody
moin dede,
hast du denn gegen diesen bescheid widerspruch eingelegt? du bist doch deiner mitwirkungspflicht nachgekommen und hast diese veränderung rechtzeitigt angezeigt. und wenn es nachweislich ist, dann hättest du sofort widerspruch einlegen müssen. ich vermute das, wenn du noch keinen widerspruch eingelegt hast, es jetzt schwierig wird, vielleicht hilft dir eine beratungsstelle (arbeitslosenzentrum o.ä) weiter.