Wenn jemand ein Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid erhalten hat.
Auf den Vollstreckungsbescheid stehen 160,00 € ist das die endsumme ? Kollege von mir hat diese sofort überwiesen, nun wird ihm gesagt was da die kosten für Anwalt ect nicht drin sind. Ich habe sowas noch nie bekommen, und kenne mich da nicht aus, weiss jemand darüber etwas ?
Mahnbescheid vollstreckungsbescheid
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Mahnbescheid vollstreckungsbescheid
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Schade das da keiner weiter helfen kann
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ja sorry ,
der Schuldenmoderator hat sich ja ausgeklinkt.
Waren wohl zu wenige die über seinen Verein reguliert haben
Darum muss hier dringends ein neuer Moderator her der nicht nur sich selber im Kopf hat .
Hoffentlich habe ich SSH jetzt nicht unrecht getan
Zu Deiner Frage DJ Termi
Ich habe mal auf einen Vollstreckungsbescheid geschaut.
Ein ganz alter aus 2001 da steht unter Kosten nach dem Wert der Hauptforderung.
Folgende Auflistung
Kosten nach dem Wert der Hauptforderung.
1) Gerichtsgebühr nach (§ 11, Nr 1100 GKG )
2) Kosten des Antragsstellers für dieses Verfahren
3) Rechtsanwalts-/ Rechtsbeistandgebühr (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO / Art. IX KostÄndG)
4)Rechtsanwalts-/ Rechtsbeistandgebühr (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO / Art. IX KostÄndG)
5) dessen Auslagen (§ 26 BRAGO / Art. IX KostÄndG)
6) 16 % Mehrwertsteuer von Nr. 3,4 u. 5
BRAGO gibt es in dieser Form glaube ich nicht mehr
Aber damals waren die Anwaltsgebühren mit bei den Kosten.
Allerdings ist dann 160 EURO recht wenig. Die Anwälte nehmen das ja schon für einen Brief, oder so ähnlich ?
Ob es Dir weiterhilft weiss ich nicht . Vielleicht ein bisschen .
Grüße Flunk
der Schuldenmoderator hat sich ja ausgeklinkt.
Waren wohl zu wenige die über seinen Verein reguliert haben
Darum muss hier dringends ein neuer Moderator her der nicht nur sich selber im Kopf hat .
Hoffentlich habe ich SSH jetzt nicht unrecht getan
Zu Deiner Frage DJ Termi
Ich habe mal auf einen Vollstreckungsbescheid geschaut.
Ein ganz alter aus 2001 da steht unter Kosten nach dem Wert der Hauptforderung.
Folgende Auflistung
Kosten nach dem Wert der Hauptforderung.
1) Gerichtsgebühr nach (§ 11, Nr 1100 GKG )
2) Kosten des Antragsstellers für dieses Verfahren
3) Rechtsanwalts-/ Rechtsbeistandgebühr (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO / Art. IX KostÄndG)
4)Rechtsanwalts-/ Rechtsbeistandgebühr (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO / Art. IX KostÄndG)
5) dessen Auslagen (§ 26 BRAGO / Art. IX KostÄndG)
6) 16 % Mehrwertsteuer von Nr. 3,4 u. 5
BRAGO gibt es in dieser Form glaube ich nicht mehr
Aber damals waren die Anwaltsgebühren mit bei den Kosten.
Allerdings ist dann 160 EURO recht wenig. Die Anwälte nehmen das ja schon für einen Brief, oder so ähnlich ?
Ob es Dir weiterhilft weiss ich nicht . Vielleicht ein bisschen .
Grüße Flunk
Hallo, doch zum teil schon, werde wohl mein Kollegen raten sich Fachliche Hilfe zu suchen. Aber ist nett, dass Due s versucht hast VIELEN dank...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.