ALG2 Forderung da BAB nicht komplett zurückerstattet hat
Verfasst: 06.11.2012 09:03
So ich wende mich nun in, sagen wir mal vorletzter Instanz an euch.
Folgender Fall:
Ich bezog im Jahre 2010 ALG2. Am 29. September 10 habe ich eine überbetriebliche Ausbildung begonnen, die mir vom LRA vermittelt wurde.
Anfang Oktober bekam ich nochmal ALG2 Zahlung vond er ich den Monat über auch gelebt habe. Ende Oktober kam das erste "Gehalt", was eigentlich nur ein "Zuschuss zum Leben" (so nannten die das glaube ich) war in Höhe von 164 Euro.
Meine SB meinte ich solle mir keine Sorgen machen, das nötige Geld was die vorgestreckt haben holen die sich vom BAB zurück, schön und gut. Im November kam dann die erste BAB Zahlung wovon ich auch erstmal Miete etc begleichen musst (da ich schon im Rückstand war).
Nun schrieb das Amt aber eine Rückforderung in Höhe von ca 78 Euro die sie von mir bekommen wollen. Ich verstand erst gar nicht wieso habe sicherlich zig verschiedene male mit BAB und ALG2 Stelle telefoniert ohne Erfolg. Bin dann persönlich zum Amt und in die rechnungsstelle wo mir dieFfrau erklärte.
Das berechnete BAB ist "zu gering", also das BAB hat meinen kompletten Satz zurückerstattet dieser ist aber geringer als mein ALG2 Satz war und deshalb kommen diese 78 Euro zustande. Das ganze läuft jetzt schon einige Zeit. Inzwischen bin ich mit der Ausbildung sogar fertig. In meiner Ausbildung hatte ich BAB+KG+Zuschuss zum Leben. Der Zuschuss kam wie gesagt Ende Oktober 10 erstmalig, BAB und KG erst im November wovon ich ja wieder im November alles finanziert habe.
Also war das ALG2 im Monat Oktober natürlich weg für Miete, Strom, Essen und Busfahrten zum Ausbildungsplatz (die mir anfangs ebenfalls vom BAB Amt bezahlt wurden, was sich später erübrigte durch Umzug).
Ich werde aus der Sache ehrlich gesagt nicht schlau und bin was §§ und Gesetze angeht echt ein Blindfisch. Ich versteh zu 90% sowieso den Inhalt der Regelungen kaum und weiß auch nicht nach was genau ich suchen müsste um rauszufinden ob das so rechtens ist. Ich würde nun gern wissen ob die ganze Sache wirklich so richtig ist, dass ich diese 78 Euro zurückzahlen muss, weil sie das BAB Amt nicht zahlte oder ob dies nicht rechtens ist. Wie gesagt selber suchen und recherchieren da komm ich seit Ewigkeiten auf keinen Nenner ~.~
Folgender Fall:
Ich bezog im Jahre 2010 ALG2. Am 29. September 10 habe ich eine überbetriebliche Ausbildung begonnen, die mir vom LRA vermittelt wurde.
Anfang Oktober bekam ich nochmal ALG2 Zahlung vond er ich den Monat über auch gelebt habe. Ende Oktober kam das erste "Gehalt", was eigentlich nur ein "Zuschuss zum Leben" (so nannten die das glaube ich) war in Höhe von 164 Euro.
Meine SB meinte ich solle mir keine Sorgen machen, das nötige Geld was die vorgestreckt haben holen die sich vom BAB zurück, schön und gut. Im November kam dann die erste BAB Zahlung wovon ich auch erstmal Miete etc begleichen musst (da ich schon im Rückstand war).
Nun schrieb das Amt aber eine Rückforderung in Höhe von ca 78 Euro die sie von mir bekommen wollen. Ich verstand erst gar nicht wieso habe sicherlich zig verschiedene male mit BAB und ALG2 Stelle telefoniert ohne Erfolg. Bin dann persönlich zum Amt und in die rechnungsstelle wo mir dieFfrau erklärte.
Das berechnete BAB ist "zu gering", also das BAB hat meinen kompletten Satz zurückerstattet dieser ist aber geringer als mein ALG2 Satz war und deshalb kommen diese 78 Euro zustande. Das ganze läuft jetzt schon einige Zeit. Inzwischen bin ich mit der Ausbildung sogar fertig. In meiner Ausbildung hatte ich BAB+KG+Zuschuss zum Leben. Der Zuschuss kam wie gesagt Ende Oktober 10 erstmalig, BAB und KG erst im November wovon ich ja wieder im November alles finanziert habe.
Also war das ALG2 im Monat Oktober natürlich weg für Miete, Strom, Essen und Busfahrten zum Ausbildungsplatz (die mir anfangs ebenfalls vom BAB Amt bezahlt wurden, was sich später erübrigte durch Umzug).
Ich werde aus der Sache ehrlich gesagt nicht schlau und bin was §§ und Gesetze angeht echt ein Blindfisch. Ich versteh zu 90% sowieso den Inhalt der Regelungen kaum und weiß auch nicht nach was genau ich suchen müsste um rauszufinden ob das so rechtens ist. Ich würde nun gern wissen ob die ganze Sache wirklich so richtig ist, dass ich diese 78 Euro zurückzahlen muss, weil sie das BAB Amt nicht zahlte oder ob dies nicht rechtens ist. Wie gesagt selber suchen und recherchieren da komm ich seit Ewigkeiten auf keinen Nenner ~.~