Hi,
sind 5700 EUR auf dem Konto ok beim Antrag auf Grundsicherung im Alter ( Sozialhilfe ), wenn seine Frau HARTZ IV bezieht und die Beträge auf sein Konto fließen?
Und noch eine Frage. Wenn seine Frau dann im entsprechenden Alter auch Sozialhilfe beantragt, muss sie über ein eigenes Bankkonto verfügen oder kann dafür ein Konto jeder beliebigen Person eingesetzt werden? Und wenn das das Konto ihres Mannes ist ( der oben erwähnt wurde ), dann kann auf dem Konto nicht mehr als 5200 liegen, sowie überhaupt der Gatten zur Verfügung stehen, oder?
Danke
Sind 5700 EUR auf dem Konto ok beim Antrag auf Grundsicheru
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Marned
Als Partner in der BG bezieht der Ehemann Sozialgeld, fällt somit in den Rechtskreis SGB II.
Die Vermögenswerte/Schonvermögen sind dort in § 12geregelt.
Bei Grundsicherung im Alter ist die Vermögens/Schonvermögensfrage in § 90 SGB XII geregelt.
Gruss
Als Partner in der BG bezieht der Ehemann Sozialgeld, fällt somit in den Rechtskreis SGB II.
Die Vermögenswerte/Schonvermögen sind dort in § 12geregelt.
Bei Grundsicherung im Alter ist die Vermögens/Schonvermögensfrage in § 90 SGB XII geregelt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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