Probleme wegen Umzug
Verfasst: 02.10.2012 23:43
Hallo erstmal und zwar weiß ich seit heute nun nicht mehr weiter und bin kurz vor einen Nervenzusammenbruch
Folgendes ich wurde aus meiner jetzigen Wohnung in Nürnberg gekündigt wegen Eigenbedarf des Vermieterst, hätte laut Kündigung am 31.08.12 ausziehen müssen da ich aber wegen Harzt 4 und extrem negativen Schufa noch keine neue angemessene Wohnung gefunden habe lässt er mich bis 1.12.12 in der Wohnung. Ich will auch endlich raus da in der Wohnung nichtmal mehr die Heizung funktioniert und es ja täglich kälter wird.
Nun habe ich in einen anderen Landkreis eine Wohnung gefunden der Kelheim wäre.
Dachte mir gut kein Problem zumindest hast eine Wohnung, diese würde perfekt in der KDU liegen, welche in KEH 308 m. NK und 60 Euro Heizung ja wäre und die Wohnung welche ich ab den 1.11.12 haben könnte würde SAMT Heizung 315 Euro kosten, also alles im Rahmen.
Teilte das meiner jetzigen ARGE in Nürnberg mit, diese meinten ich bekäme nur eine Umzugsgenehmigung wenn ich sofort eine Arbeit in den andren Landkreis hätte oder eine Familienzusammenführung bestände.
Beides ist leider nicht der Fall.
Bin erstmal froh das ich eine Wohnung gefunden habe.
Arge meinte ohne Umzugsgenehmigung bekäme ich eben im neuen Landkreis keine Kaution gezahlt oder Umzugskosten erstattet.
Gut das wäre alles kein Problem dachte ich mir Umzugskosten hätte ich nur Benzinkosten und Kaution würde ich von meiner alten Bezahlen.
Nun teilte mir aber die neue ARGE mit das ich nicht umziehen kann ohne diese Umzugsgenehmigung und Arbeit und sie dann auch nichts bezahlen würden, nichtmal die Wohnung oder sonstiges, den es gäbe ja in Nürnberg noch eine Notlösung wenn ich dann aus der Wohnung komplett fliege das die mich in einer Pension oder Obdachlosenunterkunft unterbringen.
Sollte nochmal mit meiner jetzigen ARGE reden wegen der Genehmigung ansonsten, würden Sie nichts machen.
Nun meine Frage, darf die ARGE Kelheim mir die Mietzahlung und die Kosten für Lebensunterhalt verweigern????
Oder müssen Sie die Miete zahlen, wenn sie in den Rechtlichen KDU Bestimmungen von dem Landkreis sind und mir die Kosten für den Lebensunterhalt???
Was kann ich tun wenn ich trotz Wohnungslosigkeit keine Umzugsgenehmigung erhalte, die ARGE Nürnberg weiss ja das ich die Wohnung räumen muss und das ich eine neue Wohnung in den anderen Landkreis habe dann.
Bitte helft mir weiter ich kann einfach nicht mehr, ich muss bis Freitag nun fest zusagen ob ich die neue Wohnung anmieten darf, sonst wäre diese auch weg und der Wohnungsmarkt ist grad mehr als bescheiden wenn man die KDU perfekt einhalten soll.
Hoffe auf baldige und vorallem Hoffnungsvolle Antworten
Beste Grüße NadlV
Folgendes ich wurde aus meiner jetzigen Wohnung in Nürnberg gekündigt wegen Eigenbedarf des Vermieterst, hätte laut Kündigung am 31.08.12 ausziehen müssen da ich aber wegen Harzt 4 und extrem negativen Schufa noch keine neue angemessene Wohnung gefunden habe lässt er mich bis 1.12.12 in der Wohnung. Ich will auch endlich raus da in der Wohnung nichtmal mehr die Heizung funktioniert und es ja täglich kälter wird.
Nun habe ich in einen anderen Landkreis eine Wohnung gefunden der Kelheim wäre.
Dachte mir gut kein Problem zumindest hast eine Wohnung, diese würde perfekt in der KDU liegen, welche in KEH 308 m. NK und 60 Euro Heizung ja wäre und die Wohnung welche ich ab den 1.11.12 haben könnte würde SAMT Heizung 315 Euro kosten, also alles im Rahmen.
Teilte das meiner jetzigen ARGE in Nürnberg mit, diese meinten ich bekäme nur eine Umzugsgenehmigung wenn ich sofort eine Arbeit in den andren Landkreis hätte oder eine Familienzusammenführung bestände.
Beides ist leider nicht der Fall.
Bin erstmal froh das ich eine Wohnung gefunden habe.
Arge meinte ohne Umzugsgenehmigung bekäme ich eben im neuen Landkreis keine Kaution gezahlt oder Umzugskosten erstattet.
Gut das wäre alles kein Problem dachte ich mir Umzugskosten hätte ich nur Benzinkosten und Kaution würde ich von meiner alten Bezahlen.
Nun teilte mir aber die neue ARGE mit das ich nicht umziehen kann ohne diese Umzugsgenehmigung und Arbeit und sie dann auch nichts bezahlen würden, nichtmal die Wohnung oder sonstiges, den es gäbe ja in Nürnberg noch eine Notlösung wenn ich dann aus der Wohnung komplett fliege das die mich in einer Pension oder Obdachlosenunterkunft unterbringen.
Sollte nochmal mit meiner jetzigen ARGE reden wegen der Genehmigung ansonsten, würden Sie nichts machen.
Nun meine Frage, darf die ARGE Kelheim mir die Mietzahlung und die Kosten für Lebensunterhalt verweigern????
Oder müssen Sie die Miete zahlen, wenn sie in den Rechtlichen KDU Bestimmungen von dem Landkreis sind und mir die Kosten für den Lebensunterhalt???
Was kann ich tun wenn ich trotz Wohnungslosigkeit keine Umzugsgenehmigung erhalte, die ARGE Nürnberg weiss ja das ich die Wohnung räumen muss und das ich eine neue Wohnung in den anderen Landkreis habe dann.
Bitte helft mir weiter ich kann einfach nicht mehr, ich muss bis Freitag nun fest zusagen ob ich die neue Wohnung anmieten darf, sonst wäre diese auch weg und der Wohnungsmarkt ist grad mehr als bescheiden wenn man die KDU perfekt einhalten soll.
Hoffe auf baldige und vorallem Hoffnungsvolle Antworten
Beste Grüße NadlV