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Volle Erwerbsminderungsrente zum 01.04.2012

Verfasst: 07.03.2012 13:54
von maikstacker
Hallo,
meine Freundin bekommt zum 01.04.2012 eine Volle Erwerbsminderungsrente und der ALG 2 bescheid geht nur bis zum 31.03.2012.
Wann wird die Rente ausgezahlt?
Wenn sie erst zum ende des Monats 04.2012 ausgezahlt wird wie soll sie dann den Monat überleben? ( Miete, Strom, usw )
Danke an alle.

Verfasst: 07.03.2012 17:09
von Ziggi
Halllo maistacker,

nun zunöchst maol sollte der Bedarf weiterhin gedekt sein... ihr solltet auch mal schauen wie es aussieht mit dem Bedarf und der Rente, denn es ist ja nicht gesagt das die Rente ausreichend ist und dann wäre sowieso eine Unterdeckung da.

OK, geht mal auf denALG2-Rechnerund schaut was der ausrechnet, denn nur durch Rentenbezug einer Person, werdet ihr nicht automatisch aus dem Bezug fallen. Rechnet es doch erst mal durch.
Nun wegen der Zeit der einkünfte (Monatsende) ist es evtl. nötig das man mit dem Jobcenter spricht, das die zuflusstheorier so dahingestellt wird, das man auf keine Unterdeckung kommt, also immer erst am darauffolgenden Monat anrechnet, so käme es dann auch nicht in eine Unterdeckung.


LG Ziggi

Verfasst: 08.03.2012 00:19
von maikstacker
ihre rente wird voll angerchent bescheid haben wir schon und es komtt raus das wir 31€ plus die miete dann noch bekommen würden. es kann doch nicht sein das wir dann den einen monat uns so über wasser halten müssen

Verfasst: 08.03.2012 23:30
von Ziggi
Mh, ja ich kann dich da voll verstehen aber der Gesetzgeber hat sich dabei was gedacht....
Leider hat er dabei nicht nachgedacht....

Ihr müsst beim Amt ansprechen was man euch anbietet, es hat da verschiedenen möglichkeiten, wie z. B. das der zufluss erst am darauffolgenden Monat angerechnet wird. ein überbrückungszuschuss hat man soweit ich weiss nur wenn man Arbeit bekommt... aber ich sehe hier eigentlich Leistungen nach §24 wenn man darauf nicht eingehen will, wäre ein Darlehen zur überbrückung, welche langsam (in Raten 10% der Regelleistung) zurückgezahlt werden wird, das ginge wohl zur not auch...

Aber das mit dem voll anrechnen geht nicht, man muss die 30€ Versicherungspauschale vom Einkommen abziehen und das ist unabhängig von der Art einkommen...(§11b Abs1 Satz3).wenn ihr nachweisen könnt, das eine Versicherung (Haftpflicht/Zusatzversicherung/ Hausrat) mehr als diese 30€ kostet, dann muss das kommplett abgezogen werden, zur not Wiederspruch und Klageweg.