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verdienst durch minijob, wieviel ohne abzug?

Verfasst: 20.02.2012 18:01
von lostfound
Hallo,
ich bin nicht so auf dem aktuellen Stand, da meine Familie 2 Jahre aus dem hartz4 raus war.
Mein Ehemann konnte eine Arbeit annehmen. Der Bruttoverdienst ist ca. 1.885 euro. Er erhält zudem noch 106 euro ALG2 dazu. In Aufrechnung mit allem, also diese ganz "normale" hartz4 Errechnung für die Familie. Haus, Nebenkosten, Regelsatz.
Ist ja schön und gut, aber noch vor 2 Jahren hatte er eine Arbeit, bei der er ca. 200 euro weniger verdiente, und da gab es nicht noch einen Zuschuß an hartz4. Da bekam er nichts mehr dazu.
Frage: Hat sich da etwas bei der Berechunung geändert? Einfach in Sicht auf was man verdient, und was angerechnet wird?
In der Aufstellung der Berechnung erhält mein Mann einen Freibetrag von 300 euro für Erwerbstätigkeit.
Deswegen meine Frage. Ich als seine Ehefrau, was darf ich dazu verdienen in einem Minijob, bzw, was wird vom hartz4 Regelsatz von mir abgezogen? Ich kenne den Satz von 100 Euro, den ich ohne Abzug verdienen kann, aber was sind dann die 300 Euro bei meinem Mann?
Ich blick da nicht mehr dran lang.

Und, hat sich da generell was geändert, weil mein Mann vor 2 Jahren weniger verdiente, aber nichts mehr an hartz4 Aufstockung bekam, und nun verdient er mehr, und er bekommt noch 106 euro monatlich.

ok, aber meine wichtigste Frage ist, was darf ich als Ehefrau ohne Abzüge dazu verdienen :?:

Verfasst: 20.02.2012 21:36
von Melinde
Hallo lostfound

Es gab da einige Änderungen im SGB II, genaues kannst Du hier nachlesen wenn du bei den einzelnen Paragraphen auf Änderungen/Synopse klickst.

Was Du mit dem Zuschlag meinst betrifft den Wegfall des § 24:

§ 24 wird aufgehoben. (Armutsgewöhnungszuschlag weg)
aus BT Drucksache 17/3030 folgende Begründung:
"Die Funktion des befristeten Zuschlags ist überholt. Die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld wurde zwischenzeitlich für ältere Arbeitnehmer wieder verlängert.
Zudem sind die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – insbesondere ihre Höhe – inzwischen allgemein bekannt, so dass sich potenziell Betroffene bereits während des Bezugs von Arbeitslosengeld gegebenenfalls auf die Höhe der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einstellen können. Auch insoweit ist eine Abfederung des Übergangs nicht mehr erforderlich."

oder anders ausgedrückt:
Ein im Fenster seines brennenden Hauses stehender benötigt das Sprungtuch der herbeigeeilten Feuerwehr nicht, er kennt die Höhe aus der er springen muss und kann sich geeignete Sprungtechniken überlegen .

Zum Zuverdienst hier

Gruss