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Fahrtgeld

Verfasst: 26.01.2012 08:41
von TorKnoll
hallo

ich schreibe für meine lebensgefährtin mit der ich und unsere gem tochter in einer BG leben...ihr sohn aus erster ehe wohnt beim vater im kreis recklinghausen...wir in nordhessen...sind eine fahrt 160 km also fahren wir alle zwei wochen 640 km die vom amt für die wahrnehmung des umgangsrechts übernommen werden.....20 cent pro km
nun ist es so das jedes zweite wochenende eine bescheinigung vom vater ausgefüllt wird..die wir unserem jobcenter vorlegen....danach dauert es eine woche ( oft noch länger) das die kosten wieder auf unserem konto sind....meine frage...ist dieses ok das wir alle zwei wochen unter dem satz leben? bis das fahrtgeld ankommt??
weiss jemand was man da machen kann? und sind die 20 cent auch ok? mir gehts da nicht um die höhe sondern darum das wir jedesmal unterm satz leben bis die erstattung kommt...und das ist 2 mal im monat so!!

torsten

Verfasst: 26.01.2012 18:35
von DjTermi
Hallo,
Übernommen werden entweder die tatsächlichen Kosten für Bus und Bahn oder bei Nutzung eines Pkw pauschal 20 Cent je gefahrenem Kilometer. Die Anspruchsgrundlage findet sich seit Juli 2010 in § 21 Abs. 6 SGB II.

Gruss