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IFG-Anfragen

Verfasst: 13.12.2011 17:25
von Melinde
Interne Richtlinien und Verwaltungsanweisungen zu einmaligen Beihilfen und unabweisbaren Bedarfen waren und sind nur in den seltensten Fällen öffentlich zugänglich, sie werden wie „Geheimpapiere“ unter Verschluss gehalten.

Betroffenen wird so der Einblick darüber verwehrt, was z.B. bei Erstausstattung einer Wohnung, Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen konkret zu genehmigen ist.
Doch diese Geheimniskrämerei hat nun ein Ende.

SGB II § 50 (4) Satz 2ermöglicht jedem einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. In welcher Form das geschieht richtet sich nach den Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.

Das funktioniert auch über diese website "Frag den Staat"

Möglichst viele Menschen sollten über dieses Portal den Prüfbericht des Bundesarbeitsministeriums zu Ein-Euro-Jobsanfordern.

und hier mitzeichnen
:)

Gruss

Verfasst: 13.12.2011 18:17
von Ziggi
Danke Melinde,

iss doch Ehrensache da zu Unterschreiben ;-)

Gruß Ziggi

Verfasst: 14.12.2011 09:38
von Melinde
Hallo Ziggi

Danke, weiterverbreiten und bekanntmachen.
Optionskommune Wiesbaden muss rausrücken.

Bei der Gelegenheit, hier ebenfalls mit Anfrage nerven.

Gruss :)

Verfasst: 14.12.2011 09:59
von Ziggi
Ok Melinde,

wird gemacht...ijn FB hab ich das auch schon geteilt...in wkw mach ichs nachher.

Ma schaun ich hab ja Morgen Termin zur abgabe des ALG2 Antrages für meine Familie, ich bin ma gespannt ob ich den Mehrbedarf wegen der Teilhabeleistungen nach §33 SGB IX bekomm oder ob ich den einklagen muss.
Ma schaun die Dame schiont ja recht nett zu sein, ob sie ihr Handwerk gut gelernt hat oder auch nur angelernt ist wird sich herausstellen.
Jedenfalls werde ich versuchen die Anweisungen zu bekommen, ma sehen ob sie mir den gefallen tut.

LG Ziggi