Hallo Dirk4777
Dein erster Fehler:
Warum haben die Deine Telefonnummer, Du musst nur postalisch erreichbar sein. Das schützt vor unausgeschlafen ausgesprochenen Zustimmungen.
Löschung der nicht leistungsrelevanten Daten beantragen:
"Ich beantrage hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner Telefonnummer. Die Daten sind für die Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich und die Erhebung verstößt gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht.
Um die Datenlöschung überprüfen zu können, beantrage ich einen entsprechenden Nachweis."
Dein zweiter Fehler:
Du hast der Zuweisung nicht sofort widersprochen, denn ein Verwaltungsakt ist an keine Form gebunden, also auch telefonisch möglich.
Widerspruch musst du allerdings sicherheitshalber auch noch schriftlich und nachweissicher machen, der hat aber keine aufschiebende Wirkung.
Dein dritter Fehler:
Von Schwarzarbeit als Alternative zu schreiben ist mehr als saublöde, ehrlich.
Was ist jetzt zu tun.
Da Du schon zugesagt hast zu kommen, auch als der Maßnahmeträger sich bei Dir telefonisch gemeldet hat und nach Deiner Schuhgröße fragte gehst Du da erstmal hin und lässt Dir den schriftlichen Zuweisungsbescheid geben.
Wird nicht vorliegen denn der muss Dir von Deinem Jobcenter zugehen.
Ohne Zuweisung kein 1-€-Job antretbar und den Rest des Tages wirst Du in angeregtem Gespräch mit dem telefonlustigen SB verbringen der Dir die Rechtsgrundlage erklären wird auf welcher die telefonische Direktentsendung zum Einsatzort erfolgte und Dir sicher gerne die Zuweisung in Papierform überreicht.
Auch wenn in einer EGV so ein Job drinsteht bedeutet das nur das sowas grundsätzlich anzutreten ist, allerdings immer nur mit Zuweisung.
In dieser Zuweisung sind aufgeführt: die erlassende Behörde, der durchführende Träger, eine genaue Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitsort und Arbeitszeit, Gesamtdauer der Maßnahme und die Höhe der Aufwandsentschädigung.
Während der Zeit in der Du diesen 1-€-Job ausübst schreib für jeden Tag auf was Du genau gemacht hast, welche Art Tätigkeiten das waren. Nur so wirst Du eine Grundlage haben zu beweisen das der Job ggf. die Voraussetzungen nicht erfüllt die vorgeschrieben sind. Das Du einen Erstattunganspruch geltend machen kannst unter gewissen Voraussetzungen lies mal
hier
Gruss