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Problem wegen unangemessenes Fahrzeug !

Verfasst: 25.03.2011 15:25
von orphanages
Mein Nachbar hat ein Problem mit der ARGE. Er hat ein Fahrzeug im Wert von 11.000 EUR gekauft. Das Geld hat er von zwei Personen als Darlehen bekommen. Die ARGE meint, das Auto wäre unangemessen, daher müsste er das verkaufen. Seine Frage, welchen Sinn hat das ? Denn selbst wenn er es verkauft, wird das Geld erstmal an die Darlehensgeber zurück gegeben und nicht für sein Lebensunterhalt ausgegeben. Hat jemand eine Erklärung ?
PS: Darlehensveträge hat er.

Verfasst: 25.03.2011 18:26
von DjTermi
Wenn ein Auto mehr als 7.500 € Wert ist, bedeutet dies noch nicht, dass es verwertet werden muss. Der über dem geschützten Betrag liegende Wert ist mit dem allgemeinen Vermögensfreibetrag von 150 € / Lebensjahr zu verrechnen.

Verfasst: 25.03.2011 18:41
von orphanages
Und was sagst du hierzu:

"Nicht der die Angemessenheit des Fahrzeuges übersteigende Betrag wird dem Vermögen zugeschlagen, sondern der gesamte Verkehrswert des unangemessenen Fahrzeuges.

Bundessozialgericht, Urteil vom 06.09.2007
- B 14/7b AS 66/06 R - (Auszug)
Zitat: Liegt der Verkehrswert eines PKW über 7.500 €, so ist er im Regelfall ohne weitere Prüfung als unangemessen anzusehen. Dies hat zur Konsequenz, dass der Verkehrswert des PKW als Vermögen zu berücksichtigen ist, soweit der Grenzbetrag von 7.500 € überschritten wird."

Verfasst: 10.04.2011 18:27
von Dirk4777
Also ich war auch mal in so einer Situation. Die Arge hatte mich bei Antragstellung gefragt ob ich ein Auto besitze und wie hoch der Wert sei. ich hab zu denen ganz einfach gesagt es hat ein Wert von höchstens 3000€ (in Wirklichkeit waren es 15.000) geht denen doch nix an . Man muss halt immer bissel trixen ansonnsten geht man leer aus.

Verfasst: 10.04.2011 21:00
von Melinde
Hallo Dirk4777

Trixerei fällt spätestend beim Datenabgleich mit der Zulassungsstelle auf und man sich für den Typ des angemeldeten Fahrzeugs interessiert.

Gruss