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Warmwasser

Verfasst: 27.02.2011 11:58
von TorKnoll
hallo

habe eine frage zum warm wasser....wir beziehen es über normal öl heizung man liest im internet das nach der neuen reform diese anteile nicht mehr zu den regelsätzen gehören (abzug) sondern zu den KDU kosten ...und somit die heizkosten voll zu erstatten sind...ist das richtig?

wie muss ich jetzt vorgehen, habe neuen bewilligungszeitraum ab januar bis ende juni

lieben gruß
torsten

Verfasst: 27.02.2011 22:05
von Melinde
Hallo torsten

Hast richtig gelesen, brauchst auch nur abwarten ob man das auch wie geplant umsetzt.

Das Warmwasser wird nach dem neuen SGB II jetzt von den KdU erfasst und mit diesen ausgezahlt. Wenn Heizungsanlage auch das warme Wasser erzeugt.

Macht man Warmwasser mit einer dezentralen Anlage (z.B. Durchlauferhitzer oder Boiler) dann gibt es einen Mehrbedarf für die Warmwasserkosten der aus den einzelnen Regelbedarfsstufen als unterschiedlicher Prozentwert herausgerechnet wird.

Nachlesbar in der vom Bundestag beschlossenen Fassung SGB II:

§ 21 Mehrbedarfe.

(7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden.
Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils

1. 2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4,

2. 1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im 15. Lebensjahr,

3. 1,2 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder

4. 0,8 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,

soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht oder ein Teil des angemessenen Warmwasserbedarfs nach § 22 Absatz 1 anerkannt wird.

Hier mal eine Tabelle:
http://www.loaditup.de/files/589739.pdf

Wenn bisher Warmwasserpauschalen bei den KdU herausgerechnet wurden und das vom Regelsatz gezahlt werden musste gibt es rückwirkend ab 1.1.2011 eine Rückzahlung über die Beträge denn:

SGB II § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

(6) Sofern Leistungen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Erzeugung von Warmwasser festgesetzt wurden, weil sie nach den §§ 20 und 28 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung mit der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts abgegolten waren, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende des Bewilligungszeitraums zurückzunehmen und die Nachzahlung zu erbringen.

Gruss

Verfasst: 17.04.2011 07:16
von Ines65
Guten Morgen
Bei uns im Haus hat jede Wohnung eine eigene Gastherme (Heizung/Warmwasser).Kommt für mich auch der Mehrbedarf in Frage ?
Ich beziehe ergänzend ALG2

Danke für die Antworten

Verfasst: 17.04.2011 09:55
von Melinde
Hallo Ines65

Bei Dir geschieht die Warmwasserbereitung dezentral, Kombitherme für Heizung/Warmwasser ist den Durchlauferhitzern und Boilern gleichgestellt, und die Pauschele für diesen Mehrbedarf wird Dir gezahlt werden.

Gruss

Verfasst: 17.04.2011 19:59
von dertutor
Hallo.

Sorry ich verstehe die vielen Gesetztestexte nicht. Wir haben im Haus eine Zentralheizung und ich bezahle monatlich 6,47€ als Warmwasseranteil von meinem Regelsatz.

Heißt das nun, dass ich diese für 2011 zurückfordern kann und mir nicht mehr abgezogen werden?

gruß,
Mario

Verfasst: 17.04.2011 20:58
von Ziggi
Ja so in etwa,
es sollte eigentlich von alleine ein Bescheid ergehen in dem das automatisch, genau wie die "Erhöhung" des Regelsatzes, rückwirkend ab 01.01.2011 ausgezahlt werden sollte....
Dafür hat des ja diese ganzen §§ schau
Wenn bisher Warmwasserpauschalen bei den KdU herausgerechnet wurden und das vom Regelsatz gezahlt werden musste gibt es rückwirkend ab 1.1.2011 eine Rückzahlung über die Beträge denn:

SGB II § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

(6) Sofern Leistungen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Erzeugung von Warmwasser festgesetzt wurden, weil sie nach den §§ 20 und 28 in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung mit der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts abgegolten waren, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, bis zum Ablauf eines Monats nach dem Ende des Bewilligungszeitraums zurückzunehmen und die Nachzahlung zu erbringen.
hatte Melinde ja schon gepostet....

LG Ziggi

Verfasst: 17.04.2011 21:30
von dertutor
Hallo.

Danke für die Information :)
Ich werde da bei meiner Leistungsberaterin morgen mal nachhaken.

gruß

überprüfungsantrag WW- Pauschale

Verfasst: 19.04.2011 02:37
von kreativ68
Bitte weiter sagen und senden!!!
http://www.youtube.com/watch?v=em8LNwIYs7o