Person A ist aufstockender selbstständiger. Bekommt Betriebsprüfung für das Jahr 2008. Das FA setzt einen höhreren Gewinn fest. (ca.9000 EUR) als im Jahresabschluss 2008 angegeben wurde.
Die ARGE wird das erfahren wenn er die darauf anfallenden UST und EST (insgesamt ca. 3800 EUR) an das FA überweist (anhand der Kontoauszüg, die regelmäßig an die ARGE abgegeben werden) und erfahren, dass das FA einen höhern Gewinn festgesetzt hat als damals anhand des Jahres-Abschlusses angegeben wurde.
Frage: Mit welchen Konsequenzen hat Person A zu rechnen ? Rückzahlung der ALG2 Leistungen und ggfs. rückwirkende freiwillige Krankenversicherungsanmeldung bei seiner Krankenversicherung und Bezahlung der Beiträge für das ganze 2008 ? (wenn er laut der Festsetzung eigentlich keine Leistung erhalten dürfte)
Welche Folgen bei nachträglicher Einkommensfestsetzung?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Registriert: 06.05.2007 11:12
Sofern der Proband noch in Leistungsbezug ist?
Würde da mal nen Anwalt Fragen mit Unterlagen versteht sich.
Wenn er die Bücher nicht Friesiert hat und auch sonst nichts negatives (also undurchsichtiges) getan hat, sondern nur "zuviel verdient" hat, sollte eigentlich nicht nmehr dabei rauskommen als das er ne Rückzahlung zu leisten hat, aber das ist zu divisil hier zu klären.
Weißt du orphanages, wir sind hier auch keine Anwälte oder so, nur selber betroffene mit etwas mehr an kenntnissstand aber solche Fragen mit so wenig info's?????????ß
was stellst du dir vor?
sollen wir Hellsehen?
das können und wollen wir nicht.
Bitte mit solchen sachen bitte zu einem Fachanwalt für Sozialrecht,
selbst Sachbearbeiter könnten dir mit den Infos die du jetzt gegeben hattest nicht sagen.
Also hier-> nix genaues weiß man nicht!!!!!!!!!!!
Gruß Ziggi
Würde da mal nen Anwalt Fragen mit Unterlagen versteht sich.
Wenn er die Bücher nicht Friesiert hat und auch sonst nichts negatives (also undurchsichtiges) getan hat, sondern nur "zuviel verdient" hat, sollte eigentlich nicht nmehr dabei rauskommen als das er ne Rückzahlung zu leisten hat, aber das ist zu divisil hier zu klären.
Weißt du orphanages, wir sind hier auch keine Anwälte oder so, nur selber betroffene mit etwas mehr an kenntnissstand aber solche Fragen mit so wenig info's?????????ß
was stellst du dir vor?
sollen wir Hellsehen?
das können und wollen wir nicht.
Bitte mit solchen sachen bitte zu einem Fachanwalt für Sozialrecht,
selbst Sachbearbeiter könnten dir mit den Infos die du jetzt gegeben hattest nicht sagen.
Also hier-> nix genaues weiß man nicht!!!!!!!!!!!
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Gebe da @Ziggi voll und ganz recht... Auch wenn Du die Personen mit A oder B kennzeichnest ist es schwer denn Sachverhalt genau zu überprüfen oder Dir ein Tipp zu geben. Zumal sich hier sicherlich keiner so weit ausm Fenster lehnen will das dies zu Rechtsberatung enden würde...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.