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Elterngeldanrechnung auf hartz4 leistung

Verfasst: 12.11.2010 20:33
von Surfmaus
hallo

leider stecke ich schon wieder im klinch mit der arge. und muss daher hier nochmal nach rat fragen. gestern habe ich meinen neuen bescheid bekommen in dem das elterngeld nun berücksichtigt ist. unter dem punkt sonstiges einkommen sind 382,95 berücksichtigt wurden. kann nur elterngeld sein da ich nur diesen bescheid vor drei wochen abgegeben habe ! dieser betrag kann doch nicht stimmen. ich beziehe für meine zwillis den sockelbetrag, 2 mal 300 euro, der ist doch anrechnungsfrei oder ? es dürften doch lediglich die 75 euro geschwisterbonus für meinen sohn angerechnet werden oder ? kann mir in keinster weise erklären wie der gute mann auf die 382,95 kommt ! berücksichtigt wurde dieser betrag vom 1.11.2010 bis 31.03.2011 ! dann hab ich noch eine frage, ich hab im oktober eine elterngeldnachzahlung bekommen von ca.1200 euro. davon soll ich schon wieder ca. 500 euro zurückzahlen. die zahlung war von juli bis oktober. diese nachzahlung muss doch aufgeteilt werden von juli bis oktober. dann hätte ich doch aber nichts zuviel bekommen da ja 600 euro anrechnungsfrei sind oder ?
Viele fragen und ich steig selber nicht mehr durch diesen bescheid durch !
Vielleicht kann mir jemand helfen ?
gruss

Verfasst: 12.11.2010 22:46
von Melinde
Hallo Surfmaus

Das die Bescheide für ab 1.1.2011 schon die von der Regierung geplanten Änderungen enthalten wird mit Verwaltungsvereinfachung begründet.
Würde in den ab 1.1.2011 wirksamen Bescheiden die derzeitige Rechtslage zugrunde gelegt käme es zum Verwaltungschaos wegen Rückforderungen.

Du hast Zwillinge bekommen um die es beim Elterngeld geht, da gibt es doch den Erhöhungsbetrag für Mehrlingsgeburten, ab dem 2. Kind jeweils 300 €.
(nachlesbar im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit § 2 (6) )

Der Geschwisterbonus ist nicht pauschal 75 € sondern errechnet sich aus dem vor Elternzeit gezahlten Einkommen.

Gruss

Verfasst: 12.11.2010 23:20
von Surfmaus
aber das gesetz ist doch noch gar nicht durch. Also sind diese 600 euro noch anrechnungfrei oder nicht? Auf welcher gesetzlichen grundlage sollte dann dieser bescheid basieren? Ich werde dagegen widerspruch einlegen.