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Rente

Verfasst: 29.08.2010 08:34
von Mholzmichel
Meiner Frau wurde Rente wg. voller Erwerbsminderung bewilligt.(Krebs)
Nun bekommt sie ja kein Harz mehr. Wie verhält sich das mit der Wohnung, muss sie für sich Wohngeld beantragen, oder mit der Rente auskommen.
Wird mir dann etwas abgezogen?
Sie bekommt ca 700€.
Wir haben noch einen Sohn (15) im Haushalt.

Verfasst: 30.08.2010 12:37
von Melinde
Hallo Mholzmichel

Bei Erwerbsunfähigkeitsrente die nicht nur vorübergehend gezahlt wird besteht kein Anspruch auf Leistungen nach SGB II, möglicherweise aber nach SGB XII.

Wohngeld beantragen, kann sein sie bekommt etwas.
Auf jeden Fall wird ihr Anteil an den KdU nicht mehr von ARGE gezahlt, den muss sie aus ihrer Rente zahlen.

Gruss

Verfasst: 30.08.2010 13:03
von Ziggi
Hallo Holzmichel,

hab wegen einer Bekannten gerade recherchiert in sachen Wohngeld, hier steht interessantes zum Wohngeld ( schaut bitte am ende, dort gibt es mehrere PDF's, es lohnt sie zu lesen, Wohngeldtabellen und Wohngeldreform ( Was neu ist, wer Wohngeld erhält und wie es ermittelt wird ) sind recht informativ, da es euch ja alle angeht.

Gruß Ziggi