Zahlunng Umzug wg. Arbeit bewilligt, dann doch kein Geld^

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Mr_Eyeballz
Beiträge: 34
Registriert: 14.02.2007 17:40

Zahlunng Umzug wg. Arbeit bewilligt, dann doch kein Geld^

Beitrag von Mr_Eyeballz »

Hallo Leute,

ich bin aktuell etwas unschlüssig wie ich vorgehen soll daher frage ich mal hier nach. Folgendes:

Ich habe im Spätsommer letzten Jahres eine neue Stelle im Frankfurt am Main (unbefristet) ergattert.

Im Vorfeld hatte ich mit meiner Sachbearbeiterin bereits darüber gesprochen das ich bereit bin in eine andere Region zu ziehen falls ich arbeit finden sollte. Sie war begeistert und wir hatten uns auch darauf geeinigt das in diesem Fall der Umzug von der Arge übernommen wird.

Promt machte Sie den Antrag fertig und gab mir gleichzeitig auch schon die Abtretungserklärung welche ich dann dem Umzugsunternehmen übergeben muss zwecks Rechnungsstellung. "Schick mir dann einfach den Antrag mit 3 Angeboten zu, und dann geht alles klar gar kein Problem", dies waren Ihre Worte. (im Vorfeld lief das mit meinem STaplerschein genauso ab)

Ich habe dann, wie ebenfalls im letzten persönlichen Termin abgesprochen die Probezeit abgewartet, bin dann auf Wohnungssuche geganen und schließlich umgezogen. Das Unternehmen schickte die Rechnung an die Arge welche mit den Worten "der ist hier nicht mehr gemeldet also zahlen wir das nicht" diese Postwendend zurück schicken ließ.

Nun habe ich natürlich den Ärger am Hals, weiß jedoch nicht wie hier die 100%ige Rechtslage aussieht. Es ist doch aber klar wenn ich eine Arbeit annehme dass ich in diesem Fall nicht mehr bei der Arge gemeldet sein kann? Ich halte dies für eine Ausrede um sich davor zu drücken.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Mr_Eyeballz,

:?:
die Abtretungserklärung
somit hat dir die SB eine erklärung gegeben, in der sich deine ARGE dazu verpflichtet diesen Umzug zu Bezahlen :?: dann solltest du nun zusammen mit dem Umzugsunternehmen das Gericht auf den plan holen.

Sollte es eine "echte" Abtretungserklärung durch die ARGE sein, dann kann sich diese ARGE nicht mehr dagegen auflehnen, es wurde schon zu 100% genemigt.

ABER
ja, aber wenn es sich lediglich um einen wisch handelt in dem davon gesprochen wird das evtl. Umzugskosten getragen werden könnten..... dann ja dann sehe ich etwas schwarz für dich.

Also, zunächst solltest du dir deiner kopie dieser "Abtretungserklärung" durchlesen oder durch einen Anwalt prüfen lassen.
Solltest du es nicht verstehen, kannst du sie ja einscannen/abschreiben und hier einstellen ( bitte Datenschutz beachten! also Namen usw. Schwärzen) dann können wir dir evtl. sagen ob es Hand und Fuß hat oder "wischiwaschi" war.
Ich hoffe doch, das du dir davon eine Koopie gemacht hattest, bevor du sie weiter gegeben hast, ansonsten hast du irgendwie ein problem.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
Mr_Eyeballz
Beiträge: 34
Registriert: 14.02.2007 17:40

Beitrag von Mr_Eyeballz »

Hallo,

also ich habe damals zeitgleich mit meinem Antrag diese Abtretungserklärung erhalten mit den Worten, alles kein Problem.

Diese Erklärung ist ein Formular der ARGE, darauf steht auch ganz klar Abtretungserklärung. Des weiteren steht darin:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätige ich, Mr_Eyeballz, dass der geförderte Betrag von _____ EUR für Umzugskosten direkt an ______________ überwiesen wird.
Kto.Nr.__________
BLZ_____________

mfg


mein Name.

______________________________________________________

Davon habe ich 2 Ausfertigungen bekommen. Eine fürs Umzugsunternehmen das dies an die Rechnung anhängt und somit das Geld bekommt, und eine Ausfertigung für mich.

Ich bitte um Hilfe wie ich vorgehen soll, Das Umzugsunternehmen steigt mir allmälich aufs Dach! Danke.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

OK,

diese Abtretungserklärung hatte auch einen Stempel und die Unterschrift vom Amt?
Dann sollte es Bezahlt werden, geh bitte mit allen verfügbaren Unterlagen zum Sozialgericht und erbitte in diesem Fall schnellstmögliche Hilfe, also Einstweilige Anordnung zur Zahlung des Ganzen. Aber bedenke, wenn der Umzug zu Teuer war, dann kann es sein das nicht alles übernommen wird.

Habhiermal was zur Info wegen Umzugskosten wegen Arbeitsaufnahme dazugestellt, ist recht Informativ, kann ja sein, das nur irgendwelche Unterlage fehlen und deswegen nicht gezahlt wird.

Weiss ja nicht ob Melinde oder DjTermi hierzu noch was einfällt.

Gruß Ziggi
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