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sehr wichtig.........kann mir jetzt was passieren..

Verfasst: 21.04.2010 13:41
von marco ohz
hallo..

ich habe eine wichtige frage...!

ich habe ein jahr lang mit einer frau in einer wg gewohnt. dann habe ich ein schreiben bekommen ,das ich mit ihr in einer eheähnlichen gemeinschaft lebe....

ich und sie haben es unterschrieben das wir nicht in einer eheähnlichen gemeinschaft leben sondern in einer wg....

wir haben die wg aufgelöst und jetzt hab ich und sie eine eigene wohnung....

wenn wir jetzt aber trotzdem zusammen sind kann man mir denn betrug oder so vorwerfen und gegen mich forderungen erheben....

es hat mir nämlich einer vorgeworfen das ich leistungen erschlichen hätte

danke für alle antworten

Verfasst: 21.04.2010 14:28
von ayumi
Hallo,

hattet ihr euer Zusammenleben als WG denn beim Amt gemeldet?
Wem gehörte die Wohnung und habt ihr Mietkosten vom Amt bekommen?

Jetzt hat jeder eine eigene Wohnung?

antwort

Verfasst: 21.04.2010 14:46
von marco ohz
ja es war als wg beim amt gemeldet.!

sie war der hauptmieter und ich untermieter.!

sie ist berufstätig und ich bekomme harz vier..und habe die miete in höhe von 300 euro bekommen..!

ja wir wohnen jetzt getrennt....jeder hat seine eigene wohnung.!

bitte weiter antworten

danke schonmal

Verfasst: 21.04.2010 23:44
von Melinde
Hallo marco ohz

Wenn man sich erst dann ineinander verliebt wenn man nicht mehr als WG sondern in getrennten Wohnungen lebt ist es für Aussenstehende nahezu unmöglich nachzuweisen das Amor´s Pfeil schon vorher traf.


Gruss

Verfasst: 22.04.2010 09:57
von NX650
Es geht ja im grunde darum dass deine Wg- Mitbewohnerin/ die Frau/ Partnerin/ Lebensgefährtin, bei vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft, dir gegenüber Unterhaltspflichtig wäre!

Um diesem Vorwurf der eheähnlichen Gemeinschaft aus dem Weg zu gehen, habt ihr euch daraufhin wohnraum-mäßig getrennt!
Du beziehst nun voll HartzIV und Miete für deine eigene Wohnung und deine Frau/Freundin /Lebenspartnerin kann Ihr ganzes Einkomen behalten!

Wenn ihr jetzt allerdings (wieder oder doch) zusammen seid und du wahrscheinlich auch noch die meißte Zeit bei ihr verbringst oder ihr die meißte zeit über zusammen seid, kann das bei einigen Leuten schon zu solchen Reaktionen und Äußerungen kommen! Verständlich, da ihr jetzt wahrscheinlich weit mehr Geld zur Verfügung habt, als so manche Familien die hart für ihr Geld - UND FÜR DEIN HARTZ IV GELD -
arbeiten müssen und dann am Monatsende weit weniger Geld übrig haben als ihr!
Emotional/moralisch gesehen haben die Leute aus ihrer Sicht recht, die euch dann, wenn es so wie geschildert sein sollte, "Schmarotzertum" vorwerfen! Und so ein Verhalten wäre und ist auch nicht gerade förderlich für ein stressfreies Zusammenleben der HartzIVler und der arbeitenden Bevölkerung, die das(euer) Hartz IV Geld ja erwirtschaften muss!!

Rechtlich gesehen, kann euch keiner zwingen zusammenzuziehen, zusammen zu leben, oder eine eheähnliche Gemeinschaft einzugehen oder zu gründen!
Oder ist ein Kind unterwegs?
Dann wird es natürlich schwer eine eheähnliche Gemeinschaft abzuleugnen.

Oder gibt es da zeitliche oder andere Vorgaben, ab wann eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, oder wann nicht?

Oder doch? Sehe ich das falsch? Wer gibt Gewissheit?

Ziggi was sagst Du dazu?
Du hast doch den juristischen background!!

Ich hoffe ich konnte das Thema so emotionslos wie nur möglich behandeln! Nicht dass mir jemand Neid vorwift!