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GEZ befreien lassen mit Bescheinigung von der ARGE.

Verfasst: 04.02.2010 12:35
von alex1977
Von der Arge habe ich eine Bescheinigung zur Befreiung der Gez Gebüren bekommen.
Frage: Was muss ich alles zur GEZ schicken?
1. Die Bescheinigungs von der ARGE
2. Den GEZ Antrag auf Befeiung
3. Kopie des Bewilligungsbescheit mit Berechnung.
Und was noch?

Danke im Vorraus

Verfasst: 04.02.2010 13:40
von DjTermi
das wars..

Verfasst: 04.02.2010 13:49
von alex1977
Danke, muss die Kopie des Bewilligungsbescheit mit Berechnung von der ARGE beglaubig werden?
Auf den 2 Blatt von der GEZ Befeiung muss vom Amt bestädigt werden mit Stempel, dass der Bewilligungsbescheid im Original voegelegen hat.

Ich dachte an Juli 2009 soll es mit der Arge Bescheinigung leichter gehen?


Bemerkung...dann sind es 6 Blätter die an die GEZ geschickt werden?

1 Blatt Arge Bescheinigung
3 Blatt Copy des Bewilligungsbescheid
2 Blatt GEZ Befreiung

Verfasst: 04.02.2010 21:39
von ayumi
Den Bewilligungsbescheid braucht man doch soviel ich weiss, gar nicht mehr mitschicken? Dafür ist doch die Bescheinigung von der Arge. Das ist doch sowas wie eine Bescheinigung, das der Bewilligungsbescheid vorliegt. Ich habe jedenfalls den Bescheid nicht mehr mitgeschickt und es wurde verlängert.

Verfasst: 05.02.2010 07:38
von alex1977
ayumi hat geschrieben:Den Bewilligungsbescheid braucht man doch soviel ich weiss, gar nicht mehr mitschicken? Dafür ist doch die Bescheinigung von der Arge. Das ist doch sowas wie eine Bescheinigung, das der Bewilligungsbescheid vorliegt. Ich habe jedenfalls den Bescheid nicht mehr mitgeschickt und es wurde verlängert.
Danke, und was ist auf 2 Blatt von der GEZ Befeiung muss vom Amt bestädigt werden mit Stempel, dass der Bewilligungsbescheid im Original voegelegen hat.

Hast Du dass nicht gemacht?

Verfasst: 05.02.2010 15:06
von DjTermi
Gemäß § 6 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) kannst Du als Antragsteller die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch Vorlage des entsprechenden Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachweisen. Soweit Du den Originalbescheid versendet, wird er von der GEZ nach Abschluss des Verfahrens zur Befreiung an Dir zurückgesandt.

Die Übersendung einer beglaubigten Kopie des Bewilligungsbescheides durch Dir Kunden an die GEZ ist daher nicht notwendig.

Es ist ebenfalls nicht erforderlich, dass durch Stempel/Unterschrift o. ä. der ARGe auf dem Originalbescheid gegenüber der GEZ nachgewiesen wird, dass es sich um einen Originalbescheid handelt. Nach § 33 Abs. 5 SGB X sind mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassene Verwaltungsakte auch ohne Unterschrift und Namenswiedergabe rechtsgültig. Eine Beglaubigung von Originalbescheiden – auch wenn diese auf geschäftsüblichem Papier gedruckt werden und keine weiteren Identifikationsmerkmale enthalten – ist nicht erforderlich.


Gruß

Verfasst: 05.02.2010 19:24
von ayumi
alex1977 hat geschrieben: Danke, und was ist auf 2 Blatt von der GEZ Befeiung muss vom Amt bestädigt werden mit Stempel, dass der Bewilligungsbescheid im Original voegelegen hat.

Hast Du dass nicht gemacht?
Die Bescheinigung die ich meine, wird bei uns jetzt zur Vereinfachung mit dem neuen Bewilligungsbescheid mitgeschickt. Die sagt praktisch aus, das der Bewilligungsbescheid im Original vorgelegen hat. Diese Bescheinigung schickt man statt dem Bewilligungsbescheid bzw. statt einer Kopie davon.
Ich habe den GEZ-Antrag ausgefüllt, die Bescheinigung dazu gepackt und das ganze so hingeschickt. Zurück kam die Bewilligung.

Verfasst: 05.02.2010 21:14
von alex1977
Danke, dass werde ich so machen.