Hallo,habe Gestern durch Zufall Forum Hartz 4 gefunden und war so begeistert ( vorallem von den korrekten Beiträgen einer Ziggi )dass ich mich gleich bei Euch angemeldet habe.
Möchte mich kurz vorstellen.
Bin 47, habe 2 Erwachsene Kinder und einen kleinen Enkelsohn (1 1/4 Jahr).
Ich erledige in meiner Familie sämtliche schriftliche Formalitäten und bin sehr froh, Euch gefunden zu haben.
Ich würde auch gern eine Frage in die Runde werfen.
Meine Tochter ist z.Z. im Babyjahr und lebt von Hartz 4. Da der Vater ihres Kindes sie verlassen hat und keinen Unterhalt zahlt, bekommt sie staatl. Vorauszahlung. Von diesem Betrag wird das Kindergeld zurückgerechnet und der Restbetrag ausgezahlt. Dieser Betrag wird wiederum als Einkommen berechnet und mindert somit die Geldleistung der ARGE. Das Kindergeld wird ebenfall in voller Höhe als Einkommen zurückgerechnet und somit abgezogen. Also ergibt sich folgendes - Das KG wird einmal zurückgerechnet beim Unterhalt und einmal bei Hartz 4. Ist das wirklich so richtig oder habe ich bei dieser Sache einfach nur einen Denkfehler. Vieleicht kann einer von Euch behilflich sein. Danke schon mal. Nahla
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2 mal Kindergeldabzug????
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Nahla
Bei der Berechnung des Einkommens wird beim Unterhaltsvorschuss das Kindergeld angerechnet (siehe § 2 UhVorschG.
Da den Leistungen nach SGB II alle anderen Sozialleistungen vorrangig sind werden die von anderswo erhaltenen Gelder angerechnet.
Hat das Kind eine Versicherung auf seinen Namen wird die Versicherungspauschale (30€) nicht angerechnet.
Gruss
Bei der Berechnung des Einkommens wird beim Unterhaltsvorschuss das Kindergeld angerechnet (siehe § 2 UhVorschG.
Da den Leistungen nach SGB II alle anderen Sozialleistungen vorrangig sind werden die von anderswo erhaltenen Gelder angerechnet.
Hat das Kind eine Versicherung auf seinen Namen wird die Versicherungspauschale (30€) nicht angerechnet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Nahla,
zunächst möchte ich mich für daslob Bedanken,finde aber das jeder der etwas Weiss, sich immer mit Hilfe beteiligen sollte.
Zu deinem Problem
Unterhalt ist eben nicht das thema mit dem ich mich so auskenne.
Bin auch wegen meiner Krankheit und meiner Kur Derzeit nicht so oft Online.
Gruß Ziggi
zunächst möchte ich mich für daslob Bedanken,finde aber das jeder der etwas Weiss, sich immer mit Hilfe beteiligen sollte.
Zu deinem Problem
Melinde hat dir da ja schon eine Richtige Antwort geschrieben.Also ergibt sich folgendes - Das KG wird einmal zurückgerechnet beim Unterhalt und einmal bei Hartz 4. Ist das wirklich so richtig oder habe ich bei dieser Sache einfach nur einen Denkfehler.
Unterhalt ist eben nicht das thema mit dem ich mich so auskenne.
Bin auch wegen meiner Krankheit und meiner Kur Derzeit nicht so oft Online.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Hallo Nahla, hallo Melinde,
danke euch für die Guten Wünsche.
Werde mir mühe geben Gesund zu werden.:roll:
Gruß Ziggi
danke euch für die Guten Wünsche.
Werde mir mühe geben Gesund zu werden.:roll:
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.