Jahresabrechnungen> Erhöhung der Miete (Dringed Bitte um
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Jahresabrechnungen> Erhöhung der Miete (Dringed Bitte um
Hallo
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.
Ich habe die Jahresabrechnungen für Betriebkosten und Heizkosten für 2008 bekommen. Das waren 2 getrennte Briefe.
Ich muss fast 600 Euro (!!!) Betriebkosten nachzahlen (Zitat aus dem Brief: „ Einmalig zuzahlende Gesamtmiete: 600 Euro!, das steht in der Spalte „Entwicklung der Miete)
Oberhalb dieser Spalte steht die Überschrift: ABRECHNUNGSERGEBNIS und darunter ist folgende Rechnung aufgestellt:
Betriebkosten : 800 Euro, Vorrauszahlung: 560 Euro , Ergebnis: 240
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich 240 Euro nachzahlen. Wie kommen Sie den auf 600 Euro?
Wegen der Abrechnung wurde die Miete um 45 von 350 auf 394 Euro angehoben.
Bei Heizkosten das Gleiche:
Heizkosten : 400 Euro, Vorrauszahlung: 300 Euro , Ergebnis: 100 Euro
Einmalig zuzahlende Gesamtmiete: 600 Euro.
Die Miete wurde hier wieder um 46 Euro auf 440 ab Februar 2010 erhöht.
Meine Fragen an das Forum mit der Höflichen Bitte um Antwort:
Ich gebe den Fragen Nummer, damit sie leicht zu beantworten sind:
1. verstehe ich die Abrechnungen richtig?
2. werden die Betriebskostennachzahlungen und Heizkostennachzahlungen vom Jobcenter übernommen?
3. wird die neue Miete übernommen oder muss ich doch ausziehen? Die Wohnung 36 qm für Alleinstehenden, die Miete war bis jetzt 351 Euro warm (ohne Strom)
4. muss ich die Briefe an Jobcenter jetzt weiter geben oder nach wann? Ich habe vor, gegen die Rechnungen Widerspruch einzureichen.
Danke im Voraus
Thomas
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.
Ich habe die Jahresabrechnungen für Betriebkosten und Heizkosten für 2008 bekommen. Das waren 2 getrennte Briefe.
Ich muss fast 600 Euro (!!!) Betriebkosten nachzahlen (Zitat aus dem Brief: „ Einmalig zuzahlende Gesamtmiete: 600 Euro!, das steht in der Spalte „Entwicklung der Miete)
Oberhalb dieser Spalte steht die Überschrift: ABRECHNUNGSERGEBNIS und darunter ist folgende Rechnung aufgestellt:
Betriebkosten : 800 Euro, Vorrauszahlung: 560 Euro , Ergebnis: 240
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich 240 Euro nachzahlen. Wie kommen Sie den auf 600 Euro?
Wegen der Abrechnung wurde die Miete um 45 von 350 auf 394 Euro angehoben.
Bei Heizkosten das Gleiche:
Heizkosten : 400 Euro, Vorrauszahlung: 300 Euro , Ergebnis: 100 Euro
Einmalig zuzahlende Gesamtmiete: 600 Euro.
Die Miete wurde hier wieder um 46 Euro auf 440 ab Februar 2010 erhöht.
Meine Fragen an das Forum mit der Höflichen Bitte um Antwort:
Ich gebe den Fragen Nummer, damit sie leicht zu beantworten sind:
1. verstehe ich die Abrechnungen richtig?
2. werden die Betriebskostennachzahlungen und Heizkostennachzahlungen vom Jobcenter übernommen?
3. wird die neue Miete übernommen oder muss ich doch ausziehen? Die Wohnung 36 qm für Alleinstehenden, die Miete war bis jetzt 351 Euro warm (ohne Strom)
4. muss ich die Briefe an Jobcenter jetzt weiter geben oder nach wann? Ich habe vor, gegen die Rechnungen Widerspruch einzureichen.
Danke im Voraus
Thomas
Re: Jahresabrechnungen> Erhöhung der Miete (Dringed Bitte
heizkosten ist ok bezahlt das amt.Swooopy hat geschrieben:Hallo
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.
Ich habe die Jahresabrechnungen für Betriebkosten und Heizkosten für 2008 bekommen. Das waren 2 getrennte Briefe.
Ich muss fast 600 Euro (!!!) Betriebkosten nachzahlen (Zitat aus dem Brief: „ Einmalig zuzahlende Gesamtmiete: 600 Euro!, das steht in der Spalte „Entwicklung der Miete)
Oberhalb dieser Spalte steht die Überschrift: ABRECHNUNGSERGEBNIS und darunter ist folgende Rechnung aufgestellt:
Betriebkosten : 800 Euro, Vorrauszahlung: 560 Euro , Ergebnis: 240
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich 240 Euro nachzahlen. Wie kommen Sie den auf 600 Euro?
Wegen der Abrechnung wurde die Miete um 45 von 350 auf 394 Euro angehoben.
Bei Heizkosten das Gleiche:
Heizkosten : 400 Euro, Vorrauszahlung: 300 Euro , Ergebnis: 100 Euro
Einmalig zuzahlende Gesamtmiete: 600 Euro.
Die Miete wurde hier wieder um 46 Euro auf 440 ab Februar 2010 erhöht.
Meine Fragen an das Forum mit der Höflichen Bitte um Antwort:
Ich gebe den Fragen Nummer, damit sie leicht zu beantworten sind:
1. verstehe ich die Abrechnungen richtig?
2. werden die Betriebskostennachzahlungen und Heizkostennachzahlungen vom Jobcenter übernommen?
3. wird die neue Miete übernommen oder muss ich doch ausziehen? Die Wohnung 36 qm für Alleinstehenden, die Miete war bis jetzt 351 Euro warm (ohne Strom)
4. muss ich die Briefe an Jobcenter jetzt weiter geben oder nach wann? Ich habe vor, gegen die Rechnungen Widerspruch einzureichen.
Danke im Voraus
Thomas
aber die betriebskosten werden sie nicht bezahlen.
was ist da so teuer geworden ?
strom bezahlst du ja selbst.
LG dieter
Hallo Dieter:
Danke für Antwort.
Ich weiss es nicht, was so teuer geworden ist.
Ist es richtig, dass ich 600 Euro zahlen muss? Die Rechnung :
Betriebkosten : 800 Euro, Vorrauszahlung: 560 Euro , Ergebnis: 240
ergibt einen anderen Betrag.
Ab 01. 01. 2010 gilt eine neue Miete, wann soll ich das einreichen?
Erst klären und dann einreichen oder erst einreichen, dann klären?
Gruss
Thomas
Danke für Antwort.
Ich weiss es nicht, was so teuer geworden ist.
Ist es richtig, dass ich 600 Euro zahlen muss? Die Rechnung :
Betriebkosten : 800 Euro, Vorrauszahlung: 560 Euro , Ergebnis: 240
ergibt einen anderen Betrag.
Ab 01. 01. 2010 gilt eine neue Miete, wann soll ich das einreichen?
Erst klären und dann einreichen oder erst einreichen, dann klären?
Gruss
Thomas
Hallo Swooopy, hallo Dieter,
@ Swooopy
Du solltest da abwarten was dein Vermieter nun bei der Nachvollziehbaren Abrechnung neu anlegt.
Es kann sein das du eine Aufforderung erhälst, innerhalb eines Halben Jahres eine Preisgünstigere Wohnung zu suchen.
Du hast eigentlich 3Jahre Zeit die Abrechnungen einzureichen, aber nur die wo Nachzahlungen an den Vermieter sind, umgekehrt wenn Guthaben ist mußt du das sofort mitteilen, wegen dem Zuflusssystem.
Gruß Ziggi
Dieter, simmt nicht, Betriebskosten sind in Voller höhe zu übernehmen. Laut § 22 Abs. 1 SGB 2 "soweit diese angemessen sind".aber die betriebskosten werden sie nicht bezahlen.
@ Swooopy
Nun, dazu habe ich zu wenige details, also kann die Abrechnung nicht sehen. So wie sich das deiner erklärung nach darstellt scheint da wirklich etwas nicht zu Stimmen. Du solltest deine Vermieter um aufklärung bitten, da nicht Nachvollziehbar. Sobald Nachvollziehbar wirst du Zahlen. Du hast auch das recht in die Original Rechnungen enzublicken,wenn Vermieter nicht in der nähe,muß dieser auch Kopien beilegen.1. verstehe ich die Abrechnungen richtig?
Betriebskosten > JA, Heizkosten > Ja, bis auf die zubereitung von Warmwasser sofern nicht über Strom. Siehe dazu oben bei Dieter.2. werden die Betriebskostennachzahlungen und Heizkostennachzahlungen vom Jobcenter übernommen?
Ich empfind die Wohnung nun als Unverschämt teuer, weis aber auch nicht wo du Wohnst.3. wird die neue Miete übernommen oder muss ich doch ausziehen? Die Wohnung 36 qm für Alleinstehenden, die Miete war bis jetzt 351 Euro warm (ohne Strom)
Du solltest da abwarten was dein Vermieter nun bei der Nachvollziehbaren Abrechnung neu anlegt.
Es kann sein das du eine Aufforderung erhälst, innerhalb eines Halben Jahres eine Preisgünstigere Wohnung zu suchen.
Ich würde die abrechnungen zuerst Reklamieren, siehe oben, und erst nach der erfolgten Verbesserung/Erklärung , bei der ARGE einreichen. Würde aber meine SB darüber in kenntnis setzen das du die Abrechnung erhalten hast aber da noch etwas nichtstimmig ist zunächst deinen Vermieter kontaktierst. Ggf. wirst du nachfolgend die Abrechnung einreichen.( Um ARGE vor schaden zu beschützen) falls nachgefragt wird.4. muss ich die Briefe an Jobcenter jetzt weiter geben oder nach wann? Ich habe vor, gegen die Rechnungen Widerspruch einzureichen.
Du hast eigentlich 3Jahre Zeit die Abrechnungen einzureichen, aber nur die wo Nachzahlungen an den Vermieter sind, umgekehrt wenn Guthaben ist mußt du das sofort mitteilen, wegen dem Zuflusssystem.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Hallo Ziggi :
Ganz Grossen Dank für die Ausführliche Antwort !
Ich habe alles verstanden, bis auf eine Sache:
Aufgrund der beiden Jahresabrechnungen ändert sich die Miete ab 01. 01. 2010.
Müssen wir, in diesem Fall Jobcenter, ab 01. 01. 2010 die neue erhähte Miete bezahlen oder bis die Rechnungen geklärt sind, zahlt man die alte Miete weiter?
Das sind Nachzahlungen für beide Rechnungen in Höhe von fast 1200 Euro.
Das kann es aber nicht sein.
Gruss
Thomas
Ganz Grossen Dank für die Ausführliche Antwort !
Ich habe alles verstanden, bis auf eine Sache:
Aufgrund der beiden Jahresabrechnungen ändert sich die Miete ab 01. 01. 2010.
Müssen wir, in diesem Fall Jobcenter, ab 01. 01. 2010 die neue erhähte Miete bezahlen oder bis die Rechnungen geklärt sind, zahlt man die alte Miete weiter?
Das sind Nachzahlungen für beide Rechnungen in Höhe von fast 1200 Euro.
Das kann es aber nicht sein.
Gruss
Thomas
Also Swooopy,
deshalb SB informieren, damit das Jobcenter die Erhöhung auch notieren kann( Veränderungsmitteilung),
die Miete sollte bis zur klärung auch nur unter Vorbehalt gezahlt werden, das ist ganz wichtig,
damit dann der teil der Miete wenn zu unrecht erhoben wieder zurück gefordert oder abgezogen werden kann.
Wenn dann eine aufforderung kommt wegen Umzug, du hast mindestens 6 Monate Zeit und sollte sich die Miete wieder regulieren, dann solltest du dieses mitteilen. Jedoch sollte dann nächstes Jahr bei Abrechnung wieder den selben Ärger haben, dann würde ich mir überlegen ob die Wohnung wirklich das wahre ist.
Gruß Ziggi
deshalb SB informieren, damit das Jobcenter die Erhöhung auch notieren kann( Veränderungsmitteilung),
die Miete sollte bis zur klärung auch nur unter Vorbehalt gezahlt werden, das ist ganz wichtig,
damit dann der teil der Miete wenn zu unrecht erhoben wieder zurück gefordert oder abgezogen werden kann.
Wenn dann eine aufforderung kommt wegen Umzug, du hast mindestens 6 Monate Zeit und sollte sich die Miete wieder regulieren, dann solltest du dieses mitteilen. Jedoch sollte dann nächstes Jahr bei Abrechnung wieder den selben Ärger haben, dann würde ich mir überlegen ob die Wohnung wirklich das wahre ist.
Gruß Ziggi
Zuletzt geändert von Ziggi am 19.12.2009 14:41, insgesamt 1-mal geändert.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Hallo Zigi:
Ganz Grossen Dank !
In diesem Fall meinst du mit SB = Sachbearbeiter, diese Sachen macht bei uns die Leistungsabteilung und Diese Abteilung, meinst du, soll ich informieren.
Ich werde der Leistungsabteilung die Jahreabrechnungen schicken und bitten, dass sie die Miete, die neue erhöhte Miete, unter Vorbehalt zahlen.
Ich nehme an, das habe ich ricbtig verstanden und ich werde es nächste Woche tun.
Ganz Grossen Dank !
In diesem Fall meinst du mit SB = Sachbearbeiter, diese Sachen macht bei uns die Leistungsabteilung und Diese Abteilung, meinst du, soll ich informieren.
Ich werde der Leistungsabteilung die Jahreabrechnungen schicken und bitten, dass sie die Miete, die neue erhöhte Miete, unter Vorbehalt zahlen.
Ich nehme an, das habe ich ricbtig verstanden und ich werde es nächste Woche tun.
In diesem Fall meinst du mit SB = Sachbearbeiter, JA diese Sachen macht bei uns die Leistungsabteilung und Diese Abteilung, meinst du, soll ich informieren. auch JA
Nur solltest du explizit erklären das die sache noch entsprechend geklärt werden muß und deshalb vorerst die Mietzahlung ( wegen der Nebenkosten) nur unter vorbehalt zu zahlen ist.Ich werde der Leistungsabteilung die Jahreabrechnungen schicken und bitten, dass sie die Miete, die neue erhöhte Miete, unter Vorbehalt zahlen.
Ich nehme an, das habe ich ricbtig verstanden und ich werde es nächste Woche tun.wieder JA
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Wie kommst Du denn darauf? Du musst doch "nur" 340€ Nachzahlen.Swooopy hat geschrieben: Das sind Nachzahlungen für beide Rechnungen in Höhe von fast 1200 Euro.
Heizkosten/Betriebskosten gesamt 1200€. Vorausgezahlt sind bereits 860€.
Bleiben offen 340€.
Das einzige was ich an der Abrechnung nicht verstehe. Wie kommt der Vermieter auf die Einmalige Mietzahlung von 600€?