Überbrüfungsantrag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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JohnyB.
Beiträge: 17
Registriert: 07.10.2009 05:52

Überbrüfungsantrag

Beitrag von JohnyB. »

Hallo,

Ich habe mir jetzt mal erlaubt einen Überprüfungsantrag an die Arge zu richten.
Ich habe auch ein Schreiben erhalten, wo drinn steht das sie ihn erhalten haben.
Mir ist aber nicht ganz klar was er direkt bringen soll. Das die Arge dadurch verpflichtet ist alles nach zu prüfen ist mir klar, aber was für Auswirkungen hat es für einen selbst,
sprich Positiv oder Negativ.

Würde mich über Antworten freuen.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo JohnyB.,
Das die Arge dadurch verpflichtet ist alles nach zu prüfen ist mir klar, aber was für Auswirkungen hat es für einen selbst,
wie hast du denn den Ü.-Antrag geschrieben?
Was soll darin alles angegangen werden?

Nur wenn man das weis, kann man sich darüber unterhalten, was das alles für auswirkungen haben kann. :idea:

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
JohnyB.
Beiträge: 17
Registriert: 07.10.2009 05:52

Beitrag von JohnyB. »

hallo Ziggi

Diesen hier:

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7532.html

oh ich seh grad das es 2 Verschiedene Anträge sind ist das Richtig :?:
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

JA :lol: ,

der eine ist für SGB2 und der andere für SGB12, also ALG 2 und Sozialhilfe!

Nun, du Fragst welche auswirkungen das auf den Einzelnen hat?

Eigentlich einfach, wenn das Hohe Gericht entscheidet, das die Regelsätze zu gering sind und derweile nicht eine Hintertür fürden Gesetzgeber öffnet UND NUR DANN, wird der Staat uns die wir den Antrag gestellt haben,die festgestellte Differenz nachzahlen.
Die Chance ist zwar gering aber immerhin vorhenden.
Sollte deine ARGE dir demnächst einen ablehnenden Bescheid zukommen lassen ( Bsp.: wir können keine diskrepanz sehen) sofort Wiederspruch!
Aber das haben "Harald Thomé und Frank Jäger" ganz detailiert beschrieben,auch genau wie wenn welche eventualität vorliegt.

Verstanden? :idea: wenn nein dann hier :arrow: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... chern.aspx
Durchlesen und zur not mehrmals. zumindest jedesmal wenn deine Frage in dir hochkommt ( in dieser angelegenheit ) oder irgendein Bescheid in dieser angelegenheit ins Haus Flattert, bevor das Gericht Fertig ist mit der Entscheidung.

ZIGGI
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