Man droht mal wieder mit Geldleistungsentzug - Was tun?
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Man droht mal wieder mit Geldleistungsentzug - Was tun?
hallo man droht uns mal wieder mit geldleistungsentzug weil bei uns folgende unterlagen noch nicht vorliegen - bewilligung über das bundeselterngeld
dieses soll nun bis spätestens zum 12.12.2009 eingereicht werden ansonsten droht halt der leistungsentzug.
meine freundin bekommt mittlerweile noch mutterschaftsgeld, die bewilligung darüber wurde natürlich eingereicht mit den jeweiligen zahlungen.
einen antrag auf elterngeld konnten wir noch nicht stellen, weil uns noch was vom arbeitgeber meiner freundin fehlt. wir sind es nicht anders gewohnt auf formulare ihres arbeitgebers zu warten
außerdem weiss ich selbst, dass wir sowas einreichen müssen, sobald wir diese bewilligung haben, dies haben wir bis jetzt auch stets getan
ich bins auch langsam leid, mir jedesmal mit leistungsentzug drohen zu lassen.
soll ich unseren sb in einem schreiben einfach die situation erklären?
dieses soll nun bis spätestens zum 12.12.2009 eingereicht werden ansonsten droht halt der leistungsentzug.
meine freundin bekommt mittlerweile noch mutterschaftsgeld, die bewilligung darüber wurde natürlich eingereicht mit den jeweiligen zahlungen.
einen antrag auf elterngeld konnten wir noch nicht stellen, weil uns noch was vom arbeitgeber meiner freundin fehlt. wir sind es nicht anders gewohnt auf formulare ihres arbeitgebers zu warten
außerdem weiss ich selbst, dass wir sowas einreichen müssen, sobald wir diese bewilligung haben, dies haben wir bis jetzt auch stets getan
ich bins auch langsam leid, mir jedesmal mit leistungsentzug drohen zu lassen.
soll ich unseren sb in einem schreiben einfach die situation erklären?
Re: Man droht mal wieder mit Geldleistungsentzug - Was tun?
arbeitgeber anschreiben, frist setzen, das anschreiben demich_bin_neu_hier_28 hat geschrieben:hallo man droht uns mal wieder mit geldleistungsentzug weil bei uns folgende unterlagen noch nicht vorliegen - bewilligung über das bundeselterngeld
dieses soll nun bis spätestens zum 12.12.2009 eingereicht werden ansonsten droht halt der leistungsentzug.
meine freundin bekommt mittlerweile noch mutterschaftsgeld, die bewilligung darüber wurde natürlich eingereicht mit den jeweiligen zahlungen.
einen antrag auf elterngeld konnten wir noch nicht stellen, weil uns noch was vom arbeitgeber meiner freundin fehlt. wir sind es nicht anders gewohnt auf formulare ihres arbeitgebers zu warten
außerdem weiss ich selbst, dass wir sowas einreichen müssen, sobald wir diese bewilligung haben, dies haben wir bis jetzt auch stets getan
ich bins auch langsam leid, mir jedesmal mit leistungsentzug drohen zu lassen.
soll ich unseren sb in einem schreiben einfach die situation erklären?
sachbearbeiter vorlegen.
die ständigen drohungen, beschwerde einreichen.
geht nur noch zu zweit zum amt, er überlegt sich jedes wort genau
was er sagt.
alles schriftlich geben lassen.
oder noch besser ihr kommt raus aus harz 4.
ich kenne das alles.
aber keiner hat die anweisung gegeben so mit den
menschen umzugehen.
was soll ich noch sagen .
wir kennen es doch alle ! machen aber nichts !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
LG dieter
Ja aber warum macht ihr es euch denn so schwer? Einen Antrag kann man doch auch stellen, wenn noch Unterlagen fehlen? Ist doch beim Wohngeld oder ähnlichen Anträgen auch nicht anders.
Dann bekommt man einen Wisch, das der Antrag gestellt ist und den gibt man beim Jobcenter ab. Damit sind die erstmal zufrieden und man bekommt keinen Stress.
Dann bekommt man einen Wisch, das der Antrag gestellt ist und den gibt man beim Jobcenter ab. Damit sind die erstmal zufrieden und man bekommt keinen Stress.
Hallo ich_bin_neu_hier_28,
du schreibst das gedroht wird. Ok, in dem schreiben steht bestimmt das ....fehlende Mitwirkung....§60? ..............
macht euch keine Sorgen, das ist eigentlich Formsache.
Erwidert der ARGE, das das
Bitte, wie immer, Schriftlich und Beweiskräftig"
Mal sehen wie die SB damit umgeht, im übrigen habt ihr mit diesem Schreiben dann die Fehlende Mitwirkung, Beweiskräftig "Widerlegt"
Ziggi
du schreibst das gedroht wird. Ok, in dem schreiben steht bestimmt das ....fehlende Mitwirkung....§60? ..............
macht euch keine Sorgen, das ist eigentlich Formsache.
Erwidert der ARGE, das das
am xx.xx.2009 per ?????????? was auch immer bereits eingereicht wurde und ihr " sobald alle Unterlagen seitens des AG deiner Freundin eingetroffen sind, ihr das Elterngeld beantragt" sollte dieses bis zum ? 10.12. ? nicht möglich sein ( wegen AG Freundin ) werdet ihr euch bei der SB melden zwechs "Amtlicher Hilfeleistung zur Erlangung der vom AG "Freundin" immer noch nicht beigebrachten Dokumente".mutterschaftsgeld, die bewilligung darüber wurde natürlich eingereicht
Bitte, wie immer, Schriftlich und Beweiskräftig"
Mal sehen wie die SB damit umgeht, im übrigen habt ihr mit diesem Schreiben dann die Fehlende Mitwirkung, Beweiskräftig "Widerlegt"
Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
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der arge habe ich schriftlich den fall erklärt natürlich mit bestätigung. nur stellt sich der arbeitgeber mit dem formular quer.
die lohnbuchhaltung oder wer auch immer das macht sitzt in düsselsdorf, die zeitarbeitsfirma aber in unserem ort - magdeburg. derjenige der den kram bearbeitet is angeblich in kurzarbeit und hat auch jetzt wieder urlaub. irgendwie schafft das keiner das ding auszufüllen........es handelt sich um die einkommensbescheinigung des arbeitgeber vor geburt des kindes. ohne diese bescheinigung des arbeitgebers ist aber die berechnung des elterngeldes aber kaum möglich oder?
die lohnbuchhaltung oder wer auch immer das macht sitzt in düsselsdorf, die zeitarbeitsfirma aber in unserem ort - magdeburg. derjenige der den kram bearbeitet is angeblich in kurzarbeit und hat auch jetzt wieder urlaub. irgendwie schafft das keiner das ding auszufüllen........es handelt sich um die einkommensbescheinigung des arbeitgeber vor geburt des kindes. ohne diese bescheinigung des arbeitgebers ist aber die berechnung des elterngeldes aber kaum möglich oder?
bitte um amtshilfe.ich_bin_neu_hier_28 hat geschrieben:der arge habe ich schriftlich den fall erklärt natürlich mit bestätigung. nur stellt sich der arbeitgeber mit dem formular quer.
die lohnbuchhaltung oder wer auch immer das macht sitzt in düsselsdorf, die zeitarbeitsfirma aber in unserem ort - magdeburg. derjenige der den kram bearbeitet is angeblich in kurzarbeit und hat auch jetzt wieder urlaub. irgendwie schafft das keiner das ding auszufüllen........es handelt sich um die einkommensbescheinigung des arbeitgeber vor geburt des kindes. ohne diese bescheinigung des arbeitgebers ist aber die berechnung des elterngeldes aber kaum möglich oder?
LG dieter
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Hallo ich_bin_neu_hier_28
Der Arbeitgeber Deiner Freundin ist verpflichtet die Arbeitsbescheinigung innerhalb einer angemessenen Zeit auszustellen. Das ergibt sich aus
§ 312 SGB III und im § 321 kann was zum Thema Schadenersatz nachgelesen werden.
Wenn der Arbeitgeber nicht in die Pötte kommt (Personalmangel oder Krankheitsausfälle in der Lohnbuchhaltung sind sein Problem) kann und soll Dein SB das Formular mit der Rechtsbehelfsbelehrung direkt an den säumigen Arbeitgeber schicken. Wäre mal ein Beispiel für Fördern statt Fordern.
Gruss
Der Arbeitgeber Deiner Freundin ist verpflichtet die Arbeitsbescheinigung innerhalb einer angemessenen Zeit auszustellen. Das ergibt sich aus
§ 312 SGB III und im § 321 kann was zum Thema Schadenersatz nachgelesen werden.
Wenn der Arbeitgeber nicht in die Pötte kommt (Personalmangel oder Krankheitsausfälle in der Lohnbuchhaltung sind sein Problem) kann und soll Dein SB das Formular mit der Rechtsbehelfsbelehrung direkt an den säumigen Arbeitgeber schicken. Wäre mal ein Beispiel für Fördern statt Fordern.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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- Ralf Hagelstein
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