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Muss Unterhaltsanspruch geprüft werden?

Verfasst: 03.11.2009 09:15
von yoyue
Guten Morgen,

im Januar ist nun endlich mein Scheidungstermin. Ursprünglich hatte ich um nachehelichen Unterhalt geklagt, wollte diesen Antrag aber nun zurückziehen, da die Aussicht auf Erfolg gegen null geht und es nur Streß mit sich bringt.
Nun habe ich gehört, dass ich als Empfänger von Alg II dazu verpflichtet bin den Anspruch prüfen zu lassen.

Stimmt das? Bisher wurde mir diesbezüglich auch noch keine Prozesskostenhilfe gewährt.

Wie soll ich mich verhalten?

Danke

Ruth

Verfasst: 04.11.2009 01:05
von Ralf Hagelstein
Wenn Du es nicht machst, macht es anschließend die ARGE.

Verfasst: 04.11.2009 17:26
von Ziggi
Hallo yoyue,
du schreibst
Ursprünglich hatte ich um nachehelichen Unterhalt geklagt, wollte diesen Antrag aber nun zurückziehen, da die Aussicht auf Erfolg gegen null geht und es nur Streß mit sich bringt.
Wenn der Unterhalt nach Düsseldorfer tabelle eh gegen Null geht kannst du ihn beim Scheidungstermin feststellen lassen mußt aber nicht, sollte die ARGE der meinung sein das dein noch-Mann dir gegenüber zahlen muß dann werden diese sich das geld evtl. holen. :roll:
siehe hier (insbesondere punkt 3. x.x.) : http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... e/hw33.pdf
Gruß Ziggi