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Zahlungsaufforderung der Bundesagentur Forderungsmanagement

Verfasst: 03.11.2009 08:21
von Leopold Bloom
Wegen einer angeblichen Überzahlung - KDU wurden wegen Erwerbstätigkeit gekürzt - fordert mich die Bundesagentur für Arbeit Forderungsmanagement bis 4.11.2009 zu einer Zahlung von 538 € auf.

Gegen diese Kürzung der KDU habe ich Klage beim Sozialgericht eingereicht.

Was muss ich unternehmen, um eine Aussetzung der Zahlung bis zu einem Gerichtsurteil zu erwirken?

Gruß Leopold Bloom



PS:
In diesem Fall
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7458.html
habe ich mit meinem Geschäftspartner gesprochen.
Ergebnis:
Er erhält eine ordentliche Rechnung mit UST.
Ich erhalte Geld aufs Konto.
Vielen Dank für die Tipps.
Die Sache dürfte so bereinigt sein.
Leopold Bloom

Verfasst: 04.11.2009 01:07
von Ralf Hagelstein

Danke für den Link

Verfasst: 08.11.2009 14:03
von Leopold Bloom
Ich hab beim Forderungsmanagement mal Aussetzung der Vollstreckung beantragt, sie haben geantwortet, dass sie es an die Arge weiterleiten.

Wird also wohl vor Gerichtsurteil nichts passieren.

Gruß Leopold Bloom

Verfasst: 14.11.2009 10:33
von hopper
ich hatte auch eine forderung wegen überbezahlung,die ich bis zum 4.11 bezahlen sollte,da ich aber noch in einer abm massnahme bin und aufstockung vom jobcenter bekomme war ds ganz schnell vom tisch auch ohne klage.

ich hatte allerdings auch vorher schon schulden bei denen die ich mit 10 euro pro monat abbezahlt habe,als ich die nette dame angerufen habe hat die die forderung einfach zusammen gefügt und ich zahl weiterhin die 10 euro im monat ab,hat eine minute gedauert,auch wenns an die 20 jahre dauert bis ich das abbezahlt hab. :roll:

Verfasst: 14.11.2009 11:34
von Ringotube
hallo Hopper,

haste denn vor, noch 20 Jahre arbeitslos zu sein??

Verfasst: 17.11.2009 09:30
von hopper
nein ,habe ich nicht vor.
ich kann aber durch mehrere banscheibenvorfälle auch nicht mehr vollzeit arbeiten,bestenfalls halbtags und werde wohl bis an mein lebensende auf unterstützung angewiesen sein.