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Erwebsunfähig

Verfasst: 31.08.2009 11:41
von kleene36
Hallo Liebe Forumer ,
ich hatte heute wieder einen neuen Termin zum Medizineschen Dienst, zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit.
Im Januar 09 hatte ich dort auch einen Termin zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit.
Nun hat heute der Amtsarzt bei der Untersuchung festgestellt, das ich vorerst weitere 9 Monate erwerbsunfähig bin, also bis Mai 2010.
Der Arzt sagte mir, das ich nun kein Hartz 4 mehr bekomme, sondern das Geld vom Sozialamt und ich bis Mai aus dem H4 raus falle.
Nun meine Frage, wie verhält es sich, wenn ich nun vom Sozialamt Geld bekomme, darf ich dann das Geld von meinem Nebenjob (100 Euro, leichte Tätigkeit)behalten oder wird das beim Sozialamt angerechnet?
Das ich den Nebenjob ausführen darf ist geklärt, da die Arbeitszeit höchstens 3 Std in der Woche sind.
Wie das generell mit dem Geld, bekomme ich dieselben Leistungen wie bei der Arge, sprich Miete und Regelsatz? Leider konnte der Arzt mir dieses nicht genau sagen.
Der Antrag auf Feststellung auf Erwerbsfähigkeit hat die Arge gestellt.
Ein Antrag auf Schwerbehinderung bei Versorgungsamt ist auch gestellt, aber noch nicht durch.

Ich würde mich freuen, wenn ihr ein paar Antworten für mich hättet.

Vielen Dank und liebe Grüße
die Kleene

Verfasst: 01.09.2009 00:51
von Ralf Hagelstein
Guckst Du selbst ins SGB XII: http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/index.html

Verfasst: 03.09.2009 22:11
von kleene36
Hallo Ralf,
vielen dank für den Link, aber dort steht ja so viel.
ich habe nicht die geringste Ahnung, wo ich dort schauen soll.
Obwohl ich schon ein Teil gelesen habe, aber nicht wirklich verstanden.
Kannst du mir bitte das Kapitel sagen, wo ich suchen muss??

Herzlichen Dank
Die Kleene

Verfasst: 04.09.2009 00:37
von Ralf Hagelstein

Verfasst: 04.09.2009 19:58
von kleene36
Hallo Ralf
Vielen Dank für deine Mühe.

Glg
die Kleene