Hallo,
mein Bruder ist seit seiner Ausbildung arbeitssuchend, jetzt ist sein Arbeitlosengeld abegelaufen. Er ist 22Jahre alt und ist letztem Monat von zuhause ausgezogen.
Jetzt wollte er einen Hartz4 Antrag stellen und die sagten zu Ihm das er keinen stellen braucht weil er keinen Anspruch hat und unsere Eltern für Ihn aufkommen müssen.
Mein Vater ist Rentner und meine Mutter arbeitet, allerdings können Sie sich das nicht unbedingt leisten für Ihn aufzukommen.
Ist das jetzt richtig das er weder auf Hartz4 noch auf Wohngeld einen anspruch hat??
Gruß und vielen Dank im voraus
Anspruch?? ja oder nein
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Da er wohl auch unter die U25 Regelung fällt, ist das wohl richtig. Wieso ist er denn gerade jetzt ausgezogen? Ich meine, er wusste ja, das sein ALG ausläuft. Was hat er sich denn so vorgestellt, wovon er die Wohnung bezahlt?
Wohngeld gibt es soviel ich weiss auch nur, wenn man ein bestimmtes Mindesteinkommen hat um seinen Lebensunterhalt sicher zu stellen.
Wohngeld gibt es soviel ich weiss auch nur, wenn man ein bestimmtes Mindesteinkommen hat um seinen Lebensunterhalt sicher zu stellen.
Ich würde jetzt mal vorsichtig sagen, nein.
Das hat damit zu tun, das er unter 25 ist. Dadurch das er ausgezogen ist, hat er die Bedürftigkeit selber herbeigeführt.
Heute ist es nunmal so, das man unter 25 nur unter bestimmten Voraussetzungen ausziehen darf. Wenn bestimmte Situationen vorliegen, wird dann die Wohnung bezahlt bzw. ALG II, wenn die Eltern nicht genug Unterhalt zahlen können.
Wenn er nicht selber für seinen Unterhalt sorgen kann, wird er wohl wieder nach Hause ziehen müssen.
Das hat damit zu tun, das er unter 25 ist. Dadurch das er ausgezogen ist, hat er die Bedürftigkeit selber herbeigeführt.
Heute ist es nunmal so, das man unter 25 nur unter bestimmten Voraussetzungen ausziehen darf. Wenn bestimmte Situationen vorliegen, wird dann die Wohnung bezahlt bzw. ALG II, wenn die Eltern nicht genug Unterhalt zahlen können.
Wenn er nicht selber für seinen Unterhalt sorgen kann, wird er wohl wieder nach Hause ziehen müssen.
- Ralf Hagelstein
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Das ist so noch nicht gegessen.ayumi hat geschrieben:Da er wohl auch unter die U25 Regelung fällt, ist das wohl richtig.
Zuerst ist er Bürger der BRD.
Obdachlosigkeit ist hier nicht gewünscht. Daher hat er ein Anrecht auf Hilfe, die Wohnungslosigkeit zu beenden. Dies kann aber primär Sache des Sozialamtes sein. Oder einer anderen kommunalen Einrichtung.
Ich persönlich würde eine Einrichtung der Evangelischen Obdachlosenhilfe aufsuchen, dort sitzen die Fachleute.
Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich nur feststellen, das viele SB der ARGEN keinerlei Kenntnis über kommunale Regelungen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit haben. Dafür gibt es andere, kompetentere Stellen.
Nun, ganz so dramatisch scheint der Fall ja hier nicht zu sein. Er ist von zuhause ausgezogen. Irgendwo wohnt er ja jetzt. Wenn ich das richtig verstehe hat er eine Wohnung? Und die Frage ist ja, wie die Wohnverhältnisse bei den Eltern sind. Bis letzten Monat hat er dort ja gewohnt.Ralf Hagelstein hat geschrieben: Zuerst ist er Bürger der BRD.
Obdachlosigkeit ist hier nicht gewünscht. Daher hat er ein Anrecht auf Hilfe, die Wohnungslosigkeit zu beenden. .
Was ich von der U25 Regelung halte, ist eine Sache. Nur finde ich, sollte diese Regelung für alle oder keinen gelten. Leute mit schwerwiegenden Gründen jetzt mal aussen vor. Nur weil jemand das Amt vor vollendete Tatsachen stellt, heisst das nicht zwangsläufig, das er damit auch diese Regelung ausser Kraft setzt.