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Lottogewinn

Verfasst: 23.07.2009 16:35
von Ringotube
Hallo alle hier.....

habe letzte Woche im Lotto gewonnen,genauer Spiel 77.
Es waren 2,50 € .
Muss ich so einen Betrag der Arge melden?
Oder bekomme ich wenn ich es nicht mache eine Sperre?
Ein Bekannter sagte mir, das man sogar eine Anzeige wegen Betruges bekommen könnte wenn ich es nicht melde? Und ich dann vorbestaft bin.
Stimmt das ? Oder wie ist das?

Verfasst: 23.07.2009 16:56
von maranello
Lottogewinne zählen als einkommen, daher müssen diese grundsätzlich angegeben werden. Sie werden auf die jeweiligen Freibeträge, die beim ALG II gelten, angerechnet. Wenn der Lottogewinn den Freibetrag übersteigt, muss der Gewinner zunächst diesen Überschuss aufbrauchen, bevor wieder Leistungen aus dem ALG II beansprucht werden dürfen. Bei der Summe eigentlich völliger Unfug...

Verfasst: 24.07.2009 16:13
von ayumi
Werden die 2,50€ auf Dein Konto überwiesen, so das irgend jemand von dem riesen Gewinn Wind bekommt?

Ansonsten denke ich, das sich der SB eher verarscht vorkommt, wenn Du Dich dort ein paar Stunden hinsetzt, um diese Summe zu melden. Ich denke mal, der Einsatz hat den Gewinn aufgefressen?
Bei nem größeren Gewinn, keine Frage.

Verfasst: 25.07.2009 00:02
von DjTermi
Ein Lottogewinn muss als einmalige Einnahme bei der Arbeitsagentur angegeben werden. Der Lottogewinn ist dann auf einen angemessenen Zeitraum auf das Arbeitslosengeld anzurechnen. Die Arbeitslosegeldzahlung würden also geschmälert oder gar ganz ausgesetzt (abhängig von der Höhe des Gewinns). Bei Aussetzung müsste der Lottogewinner sich zusätzlich kranken- und pflegeversichern. Bei größeren Gewinnen heißt das: Das ALG 2 würde so lange nicht gezahlt werden, wie die einmalige Einnahme (der Lotto-Gewinn), abzüglich der Freibeträge und Versicherungsleistungen in Kranken- und Pflegeversicherung ausreicht um den Lebensunterhalt zu decken.

Würde man die zusätzlich Einnahme durch den Lottogewinn verschweigen, so würde man einen Betrug begehen und sich vermutlich recht schnell mit den daraus resultierenden Konsequenzen konfrontriert sehen. Auch das Verschenken eines Lottogewinns im Falle des Bezugs von Hartz 4 oder ALG II ist keine Lösung um der Minderung (oder Streichung) der Sozialbezüge zu entgehen: In einem solchen Fall würde der verschenkte Gewinn wahrscheinlich zurückgefordert werden müssen!

Können Bezüge aus Arbeitslosengeld oder Hartz 4 für einen Zeitraum vor dem Gewinn zurückgefordert werden? Nein, es kann maximal passieren das die Leistung für den Monat zurückgefordert wird, in dem der Lotto-Gewinn erzielt worden ist (die sog. Überzahlung).

Übrigens, wenn Sie als Lottogewinner länger als zwei Monate keine ALG II Bezüge erhalten, dann wird die Bewilligung aufgehoben und sie müssen den Antrag (sobald der Gewinn aufgebraucht ist) ggf. erneut einreichen!