Urlaub offen legen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Urlaub offen legen?
Hallo,
das Urlaubsabwesenheit angezeigt werden muß ist mir klar. Das habe ich gemacht, statt 21 Tage sind es 23 Tage, dafür bekomme ich für 2 Tage kein ALG". Soweit alles in Ordnung.
Nun verlangt die ARGE von mir aber wo ich Urlaub mache, wer das Finanziert und wie ich dahin gelange.
Ähm, nicht mal einen Arbeitgeber geht so etwas an.
Nun die Frage: ist die ARGE dazu überhaubt berechtigt?
das Urlaubsabwesenheit angezeigt werden muß ist mir klar. Das habe ich gemacht, statt 21 Tage sind es 23 Tage, dafür bekomme ich für 2 Tage kein ALG". Soweit alles in Ordnung.
Nun verlangt die ARGE von mir aber wo ich Urlaub mache, wer das Finanziert und wie ich dahin gelange.
Ähm, nicht mal einen Arbeitgeber geht so etwas an.
Nun die Frage: ist die ARGE dazu überhaubt berechtigt?
Die Arge will überprüfen, woher das Geld für den Urlaub kommt.
Wenn Du beispielsweise für 3 Wo. nach XXX fliegst, werden sie Dich fragen, wo das Geld herkommt.
Sie wollen einen etwaigen Betrugsfall ausschliessen, da dürfen und müssen die nachhaken. Die Gesetze sind leider dafür zugeschnitten und räumen den SB einen grossen Handlungsspielraum ein.
Wenn Du Hartz4 beantragst, gibst du mit Antragsbewilligung eine vielzahl von Grundrechten ab!
Wenn Du beispielsweise für 3 Wo. nach XXX fliegst, werden sie Dich fragen, wo das Geld herkommt.
Sie wollen einen etwaigen Betrugsfall ausschliessen, da dürfen und müssen die nachhaken. Die Gesetze sind leider dafür zugeschnitten und räumen den SB einen grossen Handlungsspielraum ein.
Wenn Du Hartz4 beantragst, gibst du mit Antragsbewilligung eine vielzahl von Grundrechten ab!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
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- Ralf Hagelstein
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Re: Urlaub offen legen?
Mir ist keine Rechtsgrundlage dafür bekannt. Frage die mal danach.maranello hat geschrieben:Nun verlangt die ARGE von mir aber wo ich Urlaub mache, wer das Finanziert und wie ich dahin gelange.
Nun die Frage: ist die ARGE dazu überhaubt berechtigt?
Hmm, ich sehe das anderes,
da die Finanzierung der Reise evtl. durch andere als geldwerte Leistungen zählt, also letztlich Einkommen ist, müßte das wohl eigentlich angegeben werden, was zu einer Kürzung oder gar Streichung des ALG II führen könnte:
da die Finanzierung der Reise evtl. durch andere als geldwerte Leistungen zählt, also letztlich Einkommen ist, müßte das wohl eigentlich angegeben werden, was zu einer Kürzung oder gar Streichung des ALG II führen könnte:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Und wenn bei mir zuhause jemand während Alg2-Leistungsbezug auf´s Clo geht gibt er das verbrauchte Toiletenpapier als "geldwerte Leistung" an.
Herrjeh, Rechtsgrundlage für Reisefinanziererei offenlegen gibt es nicht. Da beisst die Maus kein Faden ab aber mancher gleich in die Tischplatte.
Herrjeh, Rechtsgrundlage für Reisefinanziererei offenlegen gibt es nicht. Da beisst die Maus kein Faden ab aber mancher gleich in die Tischplatte.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Werde mich schlau machen XD
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo,
die Frage nach der Rechtsgrundlage ist doch "an sich" schon etwas merkwürdig... Natürlich gibt es keine spezielle Vorschrift für eine solche Frage - das fällt doch nach meiner "Lesart" unter die allgemeine Prüfung der "Hilfebedürftigkeit"..., und sicherlich kommt es immer auf die individuelle Fallgestaltung an. Bei "normaler" Ortsabwesenheit wird wohl kaum ein SB auf die Idee kommen, eine solche Frage zu stellen. Anders dürfte aber schon der Fall liegen, wenn der "Hilfebedürftige" seine Stromrechnung nicht bezahlen kann und 1 Monat später eine dreiwöchige Weltreise antritt... Da drängt sich dann doch eine solche Frage auf, oder?
M.E. kann dann auch irgendetwas nicht "stimmen"...
M.f.G.
wuschel04
die Frage nach der Rechtsgrundlage ist doch "an sich" schon etwas merkwürdig... Natürlich gibt es keine spezielle Vorschrift für eine solche Frage - das fällt doch nach meiner "Lesart" unter die allgemeine Prüfung der "Hilfebedürftigkeit"..., und sicherlich kommt es immer auf die individuelle Fallgestaltung an. Bei "normaler" Ortsabwesenheit wird wohl kaum ein SB auf die Idee kommen, eine solche Frage zu stellen. Anders dürfte aber schon der Fall liegen, wenn der "Hilfebedürftige" seine Stromrechnung nicht bezahlen kann und 1 Monat später eine dreiwöchige Weltreise antritt... Da drängt sich dann doch eine solche Frage auf, oder?
M.E. kann dann auch irgendetwas nicht "stimmen"...
M.f.G.
wuschel04
Warum? Es gibt einfach keine Rechtsgrundlage die mich dazu verpflichtet, dem SB mein Urlaubsziel zu präsentieren. Egal ob ich auf nen Campingplatz um die Ecke fahre oder eben eine Weltreise mache. Und selbst wenn jemand, der heute seine Stromrechnung nicht zahlt, morgen eine Weltreise macht. Wer sagt denn, das er die selbst zahlt? Vielleicht begleitet er die kranke Oma?wuschel04 hat geschrieben:Hallo,
die Frage nach der Rechtsgrundlage ist doch "an sich" schon etwas merkwürdig...
Das ändert doch nichts an der Hilfebedürftigkeit.
- Ralf Hagelstein
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Das sehe ich überhaupt nicht so. Urlaubskosten sind in der Regelsatzverordnung nicht vorgesehen. Ein "geschenkter" Urlaub kann also keine Leistung ersetzen, die im Regelsatz enthalten ist. Somit könnte dies eine Zweckbestimmte Einnahme sein. Da der Betroffene das Geld nicht persönlich in die Hand bekommt, hat er auch keinen "geldwerten Vorteil", da er dieses "Geschenk" nicht weiterverkaufen (fehlender Marktwert) kann.DjTermi hat geschrieben:Hmm, ich sehe das anderes,
da die Finanzierung der Reise evtl. durch andere als geldwerte Leistungen zählt, also letztlich Einkommen ist, müßte das wohl eigentlich angegeben werden, was zu einer Kürzung oder gar Streichung des ALG II führen könnte:
Somit reduziert sich m.E. die Ermessensentscheidung der Sachbearbeitung lediglich auf die Ortsabwesenheit. Steht der nichts entgegen, hat die ARGE m.E. keine Handhabe.