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Urlaub offen legen?

Verfasst: 23.07.2009 15:48
von maranello
Hallo,

das Urlaubsabwesenheit angezeigt werden muß ist mir klar. Das habe ich gemacht, statt 21 Tage sind es 23 Tage, dafür bekomme ich für 2 Tage kein ALG". Soweit alles in Ordnung.
Nun verlangt die ARGE von mir aber wo ich Urlaub mache, wer das Finanziert und wie ich dahin gelange.
Ähm, nicht mal einen Arbeitgeber geht so etwas an.
Nun die Frage: ist die ARGE dazu überhaubt berechtigt?

Verfasst: 23.07.2009 20:57
von rme
Die Arge will überprüfen, woher das Geld für den Urlaub kommt.
Wenn Du beispielsweise für 3 Wo. nach XXX fliegst, werden sie Dich fragen, wo das Geld herkommt.

Sie wollen einen etwaigen Betrugsfall ausschliessen, da dürfen und müssen die nachhaken. Die Gesetze sind leider dafür zugeschnitten und räumen den SB einen grossen Handlungsspielraum ein.

Wenn Du Hartz4 beantragst, gibst du mit Antragsbewilligung eine vielzahl von Grundrechten ab! :cry:

Re: Urlaub offen legen?

Verfasst: 24.07.2009 00:11
von Ralf Hagelstein
maranello hat geschrieben:Nun verlangt die ARGE von mir aber wo ich Urlaub mache, wer das Finanziert und wie ich dahin gelange.
Nun die Frage: ist die ARGE dazu überhaubt berechtigt?
Mir ist keine Rechtsgrundlage dafür bekannt. Frage die mal danach.

Verfasst: 24.07.2009 14:16
von maranello
genau darum gehts. auch mir ist nichts bekannt darüber das ich da auskunft geben muß. man kann auch in keiner broschüre oder gesetzgebung darüber lesen.

Verfasst: 24.07.2009 16:07
von ayumi
Ich würde mir vom dem SB auch einfach die Rechtsgrundlage zeigen lassen. Ortsabwesenheit anzeigen ist ja in Ordnung, aber alles andere geht wohl langsam darüber hinaus.

Verfasst: 25.07.2009 00:07
von DjTermi
Hmm, ich sehe das anderes,
da die Finanzierung der Reise evtl. durch andere als geldwerte Leistungen zählt, also letztlich Einkommen ist, müßte das wohl eigentlich angegeben werden, was zu einer Kürzung oder gar Streichung des ALG II führen könnte:

Verfasst: 25.07.2009 00:20
von Melinde
Und wenn bei mir zuhause jemand während Alg2-Leistungsbezug auf´s Clo geht gibt er das verbrauchte Toiletenpapier als "geldwerte Leistung" an.

Herrjeh, Rechtsgrundlage für Reisefinanziererei offenlegen gibt es nicht. Da beisst die Maus kein Faden ab aber mancher gleich in die Tischplatte.

Verfasst: 25.07.2009 02:10
von DjTermi
Werde mich schlau machen XD

Verfasst: 25.07.2009 10:04
von maranello
ich danke euch erst mal für die antworten. werd mal nach der rechtsgrundlage fragen und dann hier bescheid geben...

greetz

Verfasst: 25.07.2009 20:12
von Melinde
Hallo maranello

Tu das, ich warte mit Spannung darauf.

Gruss

Verfasst: 28.08.2009 08:26
von maranello
um die sache mal zu beenden.
der bearbeiter konnte mir keine rechtliche grundlage nennen. also gabs kurz darauf einen anpfiff ne etage weiter oben, wie immer ohne das es was gebracht hat...

Verfasst: 29.08.2009 14:14
von wuschel04
Hallo,
die Frage nach der Rechtsgrundlage ist doch "an sich" schon etwas merkwürdig... :o Natürlich gibt es keine spezielle Vorschrift für eine solche Frage - das fällt doch nach meiner "Lesart" unter die allgemeine Prüfung der "Hilfebedürftigkeit"..., und sicherlich kommt es immer auf die individuelle Fallgestaltung an. Bei "normaler" Ortsabwesenheit wird wohl kaum ein SB auf die Idee kommen, eine solche Frage zu stellen. Anders dürfte aber schon der Fall liegen, wenn der "Hilfebedürftige" seine Stromrechnung nicht bezahlen kann und 1 Monat später eine dreiwöchige Weltreise antritt... Da drängt sich dann doch eine solche Frage auf, oder?
M.E. kann dann auch irgendetwas nicht "stimmen"... :?
M.f.G.
wuschel04

Verfasst: 29.08.2009 15:22
von ayumi
wuschel04 hat geschrieben:Hallo,
die Frage nach der Rechtsgrundlage ist doch "an sich" schon etwas merkwürdig...
Warum? Es gibt einfach keine Rechtsgrundlage die mich dazu verpflichtet, dem SB mein Urlaubsziel zu präsentieren. Egal ob ich auf nen Campingplatz um die Ecke fahre oder eben eine Weltreise mache. Und selbst wenn jemand, der heute seine Stromrechnung nicht zahlt, morgen eine Weltreise macht. Wer sagt denn, das er die selbst zahlt? Vielleicht begleitet er die kranke Oma?
Das ändert doch nichts an der Hilfebedürftigkeit.

Verfasst: 29.08.2009 23:30
von Ralf Hagelstein
DjTermi hat geschrieben:Hmm, ich sehe das anderes,
da die Finanzierung der Reise evtl. durch andere als geldwerte Leistungen zählt, also letztlich Einkommen ist, müßte das wohl eigentlich angegeben werden, was zu einer Kürzung oder gar Streichung des ALG II führen könnte:
Das sehe ich überhaupt nicht so. Urlaubskosten sind in der Regelsatzverordnung nicht vorgesehen. Ein "geschenkter" Urlaub kann also keine Leistung ersetzen, die im Regelsatz enthalten ist. Somit könnte dies eine Zweckbestimmte Einnahme sein. Da der Betroffene das Geld nicht persönlich in die Hand bekommt, hat er auch keinen "geldwerten Vorteil", da er dieses "Geschenk" nicht weiterverkaufen (fehlender Marktwert) kann.

Somit reduziert sich m.E. die Ermessensentscheidung der Sachbearbeitung lediglich auf die Ortsabwesenheit. Steht der nichts entgegen, hat die ARGE m.E. keine Handhabe.