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Rückzahlung nach Programmfehler?

Verfasst: 23.07.2009 10:28
von Szilady
Hallo
Ich bräuchte mal Eure Hilfe zu einem Problem, daß ich kurz ausführlicher beschreiben muß.

Wir sind ein 4 Personen Haushalt und bewohnen eine 4-Raum Wohnung. Am 2.Juni diesen Jahres ist meine älteste Tochter (zu der Zeit noch 17 Jahre) einfach ausgezogen (mit Genehmigung durch JA).
Um irgendwelchen späteren Komplikationen aus dem Weg zu gehen, bin ich kurz darauf beim A-Amt gewesen und habe den Stand der Dinge dargelegt.
Ich bekam daraufhin eine Neuberechnung, die meine Tochter bedarfsmäßig nicht mit einbezog ( Kindergeld ja).
Heute habe ich eine Neuberechnung bekommen in der es heißt:
" Aufgrund eines Programmfehlers erfolgte eine Falschberechnung des Leistungsanspruches nach Auszug Ihrer Tochter. Der Leistungsanspruch wurde nach Aktenprüfung korrigiert und der neue Anspruch berechnet, für den genannten Zeitraum ist eine Überzahlung entstanden." - immerhin 232,20€

Ein Anhörungsbogen kam auch gleich, da ich das zurück zahlen soll.
Nun meine Frage: Muß ich das zturückzahlen? Immerhin heißt es ganz klar: aufgrund eines Programmfehlers

Vielen Dank für Eure Antworten

Verfasst: 23.07.2009 11:49
von rme
Zurückzahlen musst Du den Betrag.
Ich würde aber mit der Arge o. Jobcenter eine Ratenzahlung vereinbaren.

Ob ein Programmfehler vorlag, spielt keine Rolle. Im umgekehrten Fall, hätte man dir zuwenig ausgezahlt, würdest du auch eine Nachzahlung erhalten.
Zumindestens gehen wir mal davon aus, ich will ja keinem was Böses unterstellen. :roll:

Verfasst: 23.07.2009 13:14
von DjTermi
Man kann kein Geld behalten das ein nicht zu steht, da braucht man doch gar nicht lange zu Diskutieren :roll:

Wenn Du wo Geld überweist und ein Zahlendreher drin hättest, würdest das doch auch wieder zurück haben wollen ?