Rückzahlung nach Programmfehler?
Verfasst: 23.07.2009 10:28
Hallo
Ich bräuchte mal Eure Hilfe zu einem Problem, daß ich kurz ausführlicher beschreiben muß.
Wir sind ein 4 Personen Haushalt und bewohnen eine 4-Raum Wohnung. Am 2.Juni diesen Jahres ist meine älteste Tochter (zu der Zeit noch 17 Jahre) einfach ausgezogen (mit Genehmigung durch JA).
Um irgendwelchen späteren Komplikationen aus dem Weg zu gehen, bin ich kurz darauf beim A-Amt gewesen und habe den Stand der Dinge dargelegt.
Ich bekam daraufhin eine Neuberechnung, die meine Tochter bedarfsmäßig nicht mit einbezog ( Kindergeld ja).
Heute habe ich eine Neuberechnung bekommen in der es heißt:
" Aufgrund eines Programmfehlers erfolgte eine Falschberechnung des Leistungsanspruches nach Auszug Ihrer Tochter. Der Leistungsanspruch wurde nach Aktenprüfung korrigiert und der neue Anspruch berechnet, für den genannten Zeitraum ist eine Überzahlung entstanden." - immerhin 232,20€
Ein Anhörungsbogen kam auch gleich, da ich das zurück zahlen soll.
Nun meine Frage: Muß ich das zturückzahlen? Immerhin heißt es ganz klar: aufgrund eines Programmfehlers
Vielen Dank für Eure Antworten
Ich bräuchte mal Eure Hilfe zu einem Problem, daß ich kurz ausführlicher beschreiben muß.
Wir sind ein 4 Personen Haushalt und bewohnen eine 4-Raum Wohnung. Am 2.Juni diesen Jahres ist meine älteste Tochter (zu der Zeit noch 17 Jahre) einfach ausgezogen (mit Genehmigung durch JA).
Um irgendwelchen späteren Komplikationen aus dem Weg zu gehen, bin ich kurz darauf beim A-Amt gewesen und habe den Stand der Dinge dargelegt.
Ich bekam daraufhin eine Neuberechnung, die meine Tochter bedarfsmäßig nicht mit einbezog ( Kindergeld ja).
Heute habe ich eine Neuberechnung bekommen in der es heißt:
" Aufgrund eines Programmfehlers erfolgte eine Falschberechnung des Leistungsanspruches nach Auszug Ihrer Tochter. Der Leistungsanspruch wurde nach Aktenprüfung korrigiert und der neue Anspruch berechnet, für den genannten Zeitraum ist eine Überzahlung entstanden." - immerhin 232,20€
Ein Anhörungsbogen kam auch gleich, da ich das zurück zahlen soll.
Nun meine Frage: Muß ich das zturückzahlen? Immerhin heißt es ganz klar: aufgrund eines Programmfehlers
Vielen Dank für Eure Antworten