Hallo
Ich bräuchte mal Eure Hilfe zu einem Problem, daß ich kurz ausführlicher beschreiben muß.
Wir sind ein 4 Personen Haushalt und bewohnen eine 4-Raum Wohnung. Am 2.Juni diesen Jahres ist meine älteste Tochter (zu der Zeit noch 17 Jahre) einfach ausgezogen (mit Genehmigung durch JA).
Um irgendwelchen späteren Komplikationen aus dem Weg zu gehen, bin ich kurz darauf beim A-Amt gewesen und habe den Stand der Dinge dargelegt.
Ich bekam daraufhin eine Neuberechnung, die meine Tochter bedarfsmäßig nicht mit einbezog ( Kindergeld ja).
Heute habe ich eine Neuberechnung bekommen in der es heißt:
" Aufgrund eines Programmfehlers erfolgte eine Falschberechnung des Leistungsanspruches nach Auszug Ihrer Tochter. Der Leistungsanspruch wurde nach Aktenprüfung korrigiert und der neue Anspruch berechnet, für den genannten Zeitraum ist eine Überzahlung entstanden." - immerhin 232,20€
Ein Anhörungsbogen kam auch gleich, da ich das zurück zahlen soll.
Nun meine Frage: Muß ich das zturückzahlen? Immerhin heißt es ganz klar: aufgrund eines Programmfehlers
Vielen Dank für Eure Antworten
Rückzahlung nach Programmfehler?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Zurückzahlen musst Du den Betrag.
Ich würde aber mit der Arge o. Jobcenter eine Ratenzahlung vereinbaren.
Ob ein Programmfehler vorlag, spielt keine Rolle. Im umgekehrten Fall, hätte man dir zuwenig ausgezahlt, würdest du auch eine Nachzahlung erhalten.
Zumindestens gehen wir mal davon aus, ich will ja keinem was Böses unterstellen.
Ich würde aber mit der Arge o. Jobcenter eine Ratenzahlung vereinbaren.
Ob ein Programmfehler vorlag, spielt keine Rolle. Im umgekehrten Fall, hätte man dir zuwenig ausgezahlt, würdest du auch eine Nachzahlung erhalten.
Zumindestens gehen wir mal davon aus, ich will ja keinem was Böses unterstellen.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Man kann kein Geld behalten das ein nicht zu steht, da braucht man doch gar nicht lange zu Diskutieren
Wenn Du wo Geld überweist und ein Zahlendreher drin hättest, würdest das doch auch wieder zurück haben wollen ?
Wenn Du wo Geld überweist und ein Zahlendreher drin hättest, würdest das doch auch wieder zurück haben wollen ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.