Hallo
Habe hier was zum Thema Kindergelderhöhung gefunden...evtl Betroffenen sollten Widerspruch einlegen
9. Die Kindergelderhöhung zum 01.01.2009 wird für vor dem 01.01.2009 begonnene Bewilligungszeiträume bis einschl. Mai 2009 nicht auf das ALG II angerechnet.
Alle ALG II Bezieher, bei denen die (Weiter)Bewilligung des ALG II am 01.01.2009 beginnt, sehen bei dieser Ausnahmeregelung "in die Röhre". Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dazu am 20.12.2008 die HEGA 11/08 (Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisung) verabschiedet, welche genau dieses Verfahren beschreibt. Es gibt keinen sachlich nachvollziehbaren Grund, warum gerade diese Personen
von der Ausnahmeregelung ausgeschlossen werden sollten. Betroffen sollten hier am 01.01.2009 Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag gegen ihre Bescheide nicht scheuen, da diese Einschränkung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung verstößt
Kindergelderhöhung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ich denke, die Widerspruchszeit ist schon lange abgelaufen. Hier würde evtl. nur ein Überprüfungsantrag noch helfen..
PS: Wo hast du das denn gefunden ?
PS: Wo hast du das denn gefunden ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.