Umzug von ARGE genehmigt,ARGE stellt sich stur wegen Makler
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Umzug von ARGE genehmigt,ARGE stellt sich stur wegen Makler
Guten Tag,
hoffe bin hier richtig.
Wir haben folgendes große Problem. Haben bereits seit längerer Zeit mit Hängen u. Würgen von der ach so menschenfreundlichen ARGE eine Notwendigkeitsbescheinigung für einen Umzug erhalten aber nicht weil die Wohnung zu teuer ist etc., sondern zum einen weil unsere Wohnung mit knappen 46 qm für 2 Leute zu klein ist, wegen Schimmelbefall u. andere Dinge. Nun suchen wir schon ewig nach einer anderen angemessenen Wohnung, aber leider sind die meisten für die ARGE zu teuer oder die Vermieter haben eine absolute Abneigung gegen Hartzler. Da wir aber nicht noch länger warten können haben wir die ARGE aufgefordert uns einen Makler zu bezahlen, dieses lehnt der feine Laden jedoch strikt ab u. Schimmel und 24 Stunden Dauerkrach bzw. Lärm ist ja sooooo gesund, Hauptsache die feinen damen und Herren müssen hier nicht wohnen. Jetzt haben wir irgendwo gelesen dass unter Umständen durchaus ein Makler von der ARGE bezahlt werden muß siehe
Zu den Unterkunftskosten des Sozialhilfebedürftigen zählen auch die Maklerprovision und eine Mietkaution. OVG Lüneburg, 4 M 7796/94
Wer sich bei der Wohnungssuche als arbeitslos outen muss, hat es oft schwer eine neue Wohnung zu finden.
In diesem Falle teilen Hartz IV-ler, Familien mit Kindern und Tierfreunde oftmals ein Schicksal. Sie sind vielfach ungern gesehene Gäste als Mieter. Aus dem schönen Freistaat Bayern macht unter dem Aktenzeichen L 7 B 643/08 AS ER nun ein spannendes Urteil die Runde, über das sich Bezieher von Arbeitslosengeld II freuen können.
Bisher wurden die Empfänger der Sozialleistung nach der Aufforderung, sie müssten sich eine den Umständen entsprechende neue Wohnung suchen, meist von der Behörde allein gelassen. Das Landessozialgericht entschied nun aber, dass die Argen für die Bezieher durchaus bis zu einer bestimmten Höhe für die Provision eines Maklers aufkommen muss.
Und zwar dann, wenn die Arge einem Umzug bereits vorher zugestimmt hat oder beschieden hat, dass ein Empfänger beispielsweise als Neu-Bezieher von Hartz IV in eine preiswertere/kleinere Wohnung umziehen müsse. Eine Aussage darüber, wie hoch eine „angemessene“ Maklerprovision liegen dürfe, traf das Gericht jedoch nicht.
Gerade in den Fällen, in denen die Empfänger von Hartz IV jedoch anderweitig kaum eine zumutbare Wohnung finden werden, lohnt es sicher, mit dem zuständigen Sachbearbeiter auf Basis des neuen Urteils über die Kostenübernahme zu verhandeln.
Hinweis 3.1
Wenn der Umzug nicht durch die ARGE verursacht wurde, er aber erforderlich ist, z.B. weil die Wohnung vom Vermieter gekündigt wurde oder wegen Mängel nicht mehr bewohnbar ist, muss die ARGE die Wohnungsbeschaffungskosten (u.a. Maklerkaution), die Umzugskosten und Mietkaution, letztere als Darlehen, übernehmen. Auch hier kann die neue Kaution unter Anrechnung der zu erstattenden Mietkaution der alten Wohnung bewilligt werden.
HARTZ IV: ÜBERNAHME EINER MAKLERPROVISION
Das Bayerisches Landessozialgericht urteilte: Arge muss angemessene Maklerprovisionen von Arbeitslosengeld II Empfängern übernehmen, wenn sie zuvor einem Umzug zustimmte.
Stimmt die Arge einem Umzug in eine andere Wohnung eines Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfängers zu, so müssen nach Ansicht des Bayrischen Landessozialgericht (Urteil, AZ: L 7 B 643/08 AS ER) auch die Kosten einer möglicherweise entstandenen Maklerprovision "in angemessener Höhe" übernommen. Was angemessen ist, vermochte das Gericht jedoch nicht urteilen.
Die Übernahme der Maklerkosten wurden durch den zuständigen Träger für Grundsicherung zunächst verweigert. Die Klägerin war in eine neue Wohnung umgezogen, zuvor hatte die Hartz IV Betroffene die Zustimmung durch den zuständigen Sachbearbeiter der Arge eingeholt. Der Träger stimmte dem Umzug zu. Doch die Kosten der Maklergebühren wollte die Behörde nicht übernehmen und argumenatierte, dass die Kosten der Provision des Maklers "unangemessen hoch" sei.
Das Landessozialgericht hält dabei an dem Ausgangspunkt fest. Hier ist fragwürdig, wonach entschieden wird, was angemessen ist, zumal der Grundsicherungsträger dem Umzug zugestimmt hatte. Demnach müssen bei einer Zustimmung auch die Wohnungsbeschaffungskosten übernommen werden. Das Landesgericht konnte zudem nicht erkennen, dass die Klägerin eine Alternative gehabt hätte, ohne einen Makler und damit provisionsauslösend eine zumutbare Wohnung (nach den Richtlinien der KdU) zu finden. Zwar lässt das Gericht offen, ob die Maklergebühren tatsächlich angemessen sein, hier ist das Hauptverfahren gefragt. Als Maßstab will das Landessozialgericht im Hauptsacheverfahren zur Beantwortung dieser Frage maßgeblich auf die Regelungen im WovermRG abstellen. (20.01.2009)
Was können wir denn jetzt bitte tun?? Klage einreichen oder was??? Danke!
hoffe bin hier richtig.
Wir haben folgendes große Problem. Haben bereits seit längerer Zeit mit Hängen u. Würgen von der ach so menschenfreundlichen ARGE eine Notwendigkeitsbescheinigung für einen Umzug erhalten aber nicht weil die Wohnung zu teuer ist etc., sondern zum einen weil unsere Wohnung mit knappen 46 qm für 2 Leute zu klein ist, wegen Schimmelbefall u. andere Dinge. Nun suchen wir schon ewig nach einer anderen angemessenen Wohnung, aber leider sind die meisten für die ARGE zu teuer oder die Vermieter haben eine absolute Abneigung gegen Hartzler. Da wir aber nicht noch länger warten können haben wir die ARGE aufgefordert uns einen Makler zu bezahlen, dieses lehnt der feine Laden jedoch strikt ab u. Schimmel und 24 Stunden Dauerkrach bzw. Lärm ist ja sooooo gesund, Hauptsache die feinen damen und Herren müssen hier nicht wohnen. Jetzt haben wir irgendwo gelesen dass unter Umständen durchaus ein Makler von der ARGE bezahlt werden muß siehe
Zu den Unterkunftskosten des Sozialhilfebedürftigen zählen auch die Maklerprovision und eine Mietkaution. OVG Lüneburg, 4 M 7796/94
Wer sich bei der Wohnungssuche als arbeitslos outen muss, hat es oft schwer eine neue Wohnung zu finden.
In diesem Falle teilen Hartz IV-ler, Familien mit Kindern und Tierfreunde oftmals ein Schicksal. Sie sind vielfach ungern gesehene Gäste als Mieter. Aus dem schönen Freistaat Bayern macht unter dem Aktenzeichen L 7 B 643/08 AS ER nun ein spannendes Urteil die Runde, über das sich Bezieher von Arbeitslosengeld II freuen können.
Bisher wurden die Empfänger der Sozialleistung nach der Aufforderung, sie müssten sich eine den Umständen entsprechende neue Wohnung suchen, meist von der Behörde allein gelassen. Das Landessozialgericht entschied nun aber, dass die Argen für die Bezieher durchaus bis zu einer bestimmten Höhe für die Provision eines Maklers aufkommen muss.
Und zwar dann, wenn die Arge einem Umzug bereits vorher zugestimmt hat oder beschieden hat, dass ein Empfänger beispielsweise als Neu-Bezieher von Hartz IV in eine preiswertere/kleinere Wohnung umziehen müsse. Eine Aussage darüber, wie hoch eine „angemessene“ Maklerprovision liegen dürfe, traf das Gericht jedoch nicht.
Gerade in den Fällen, in denen die Empfänger von Hartz IV jedoch anderweitig kaum eine zumutbare Wohnung finden werden, lohnt es sicher, mit dem zuständigen Sachbearbeiter auf Basis des neuen Urteils über die Kostenübernahme zu verhandeln.
Hinweis 3.1
Wenn der Umzug nicht durch die ARGE verursacht wurde, er aber erforderlich ist, z.B. weil die Wohnung vom Vermieter gekündigt wurde oder wegen Mängel nicht mehr bewohnbar ist, muss die ARGE die Wohnungsbeschaffungskosten (u.a. Maklerkaution), die Umzugskosten und Mietkaution, letztere als Darlehen, übernehmen. Auch hier kann die neue Kaution unter Anrechnung der zu erstattenden Mietkaution der alten Wohnung bewilligt werden.
HARTZ IV: ÜBERNAHME EINER MAKLERPROVISION
Das Bayerisches Landessozialgericht urteilte: Arge muss angemessene Maklerprovisionen von Arbeitslosengeld II Empfängern übernehmen, wenn sie zuvor einem Umzug zustimmte.
Stimmt die Arge einem Umzug in eine andere Wohnung eines Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfängers zu, so müssen nach Ansicht des Bayrischen Landessozialgericht (Urteil, AZ: L 7 B 643/08 AS ER) auch die Kosten einer möglicherweise entstandenen Maklerprovision "in angemessener Höhe" übernommen. Was angemessen ist, vermochte das Gericht jedoch nicht urteilen.
Die Übernahme der Maklerkosten wurden durch den zuständigen Träger für Grundsicherung zunächst verweigert. Die Klägerin war in eine neue Wohnung umgezogen, zuvor hatte die Hartz IV Betroffene die Zustimmung durch den zuständigen Sachbearbeiter der Arge eingeholt. Der Träger stimmte dem Umzug zu. Doch die Kosten der Maklergebühren wollte die Behörde nicht übernehmen und argumenatierte, dass die Kosten der Provision des Maklers "unangemessen hoch" sei.
Das Landessozialgericht hält dabei an dem Ausgangspunkt fest. Hier ist fragwürdig, wonach entschieden wird, was angemessen ist, zumal der Grundsicherungsträger dem Umzug zugestimmt hatte. Demnach müssen bei einer Zustimmung auch die Wohnungsbeschaffungskosten übernommen werden. Das Landesgericht konnte zudem nicht erkennen, dass die Klägerin eine Alternative gehabt hätte, ohne einen Makler und damit provisionsauslösend eine zumutbare Wohnung (nach den Richtlinien der KdU) zu finden. Zwar lässt das Gericht offen, ob die Maklergebühren tatsächlich angemessen sein, hier ist das Hauptverfahren gefragt. Als Maßstab will das Landessozialgericht im Hauptsacheverfahren zur Beantwortung dieser Frage maßgeblich auf die Regelungen im WovermRG abstellen. (20.01.2009)
Was können wir denn jetzt bitte tun?? Klage einreichen oder was??? Danke!
- babydoll123456
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- Registriert: 02.11.2006 16:19
- Wohnort: Ahrensburg
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ich
icxh kann die nur meine erfahrung mitteilen....
kaution ja auf aber nur dahrlen
markler nein
So kenne ich das....
kaution ja auf aber nur dahrlen
markler nein
So kenne ich das....
Ja da hast Du recht, aber wir haben eine fast unbewohnbare Wohnung mit Schimmel u. viel zu klein für uns zwei Leute mit knappen 46 qm u. bereits seit längerem eine schriftliche Erlaubns dieser ARGE dass wir umziehen dürfen. Problem ist melden wir uns bei Wohnungsangeboten sei es Privatvermieter oder Großvermieter u. wir sagen mit HartzIV wird sofort abgeblockt, da heißt es von den Doofvermietern wir hätten Alkohol intus und würden Drogen nehmen und und und, es ist eine große Schweinerei langsam, wir haben weder Alkohol intus noch nehmen wir Drogen etc., es reicht wirklich demnächst u. es kracht aber so richtig im Gebälk, was soll man sich denn noch alles bieten lassen, arbeitende Bevölkerung kann auch Alkohol intus haben etc.
Hallo Glocker
Wenn Du nachweisen kannst das alle Bemühungen um eine angemessene Wohnung ohne Einschaltung eines Maklers erfolglos geblieben sind hast Du Chancen mit einem Gerichtsurteil die Kostenübernahme zu erstreiten.
Alle bisher bekannten Urteile zum Thema sind Einzelfallentscheidungen.
Dokumentiere daher die Wohnungsabsagen. Telefongespräche auflisten mit Datum und Zielrufnummer zu den einzelnen Wohnungen.
Hilfreich kann auch die Bestätigung des Hausarztes sein der Dringlichkeit neuer Wohnung bestätigt zur Vermeidung weiterer Gesundheitsgefährdung.
Gruss
und Viel Erfolg bei diesem langwierigen Verfahren, denn es wird sich hinziehen.
Wenn Du nachweisen kannst das alle Bemühungen um eine angemessene Wohnung ohne Einschaltung eines Maklers erfolglos geblieben sind hast Du Chancen mit einem Gerichtsurteil die Kostenübernahme zu erstreiten.
Alle bisher bekannten Urteile zum Thema sind Einzelfallentscheidungen.
Dokumentiere daher die Wohnungsabsagen. Telefongespräche auflisten mit Datum und Zielrufnummer zu den einzelnen Wohnungen.
Hilfreich kann auch die Bestätigung des Hausarztes sein der Dringlichkeit neuer Wohnung bestätigt zur Vermeidung weiterer Gesundheitsgefährdung.
Gruss
und Viel Erfolg bei diesem langwierigen Verfahren, denn es wird sich hinziehen.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
- babydoll123456
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- Registriert: 02.11.2006 16:19
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ich
also das mit dem umzugsunternehmen ......
sie stellen dir einen sprinter zur verfügung aber keine leute!!!
ich klage jetzt seit 1nem jahr
sie stellen dir einen sprinter zur verfügung aber keine leute!!!
ich klage jetzt seit 1nem jahr
Also unsere Wohnung ist auch unangemessenn. Waren deshalb ja schon beim SB. Wenn es zum auszug kommen würde dann würde ich eine eigene Wohnung beziehen und meine Eltern auch. Er meinte nur das ich halt son Sprinter bezahlt bekommen würde und meine Eltern ein Umzugsteam, weil beide nicht mehr können und ich halt noch knackig bin
Aber rein theoretisch kann man als junger mann ja auch einen Team bekommen. Denn wenn man keine Freunde hat die zeit haben, wie soll man das denn alleine regeln? Alles kann man nicht alleine tragen.
Aber rein theoretisch kann man als junger mann ja auch einen Team bekommen. Denn wenn man keine Freunde hat die zeit haben, wie soll man das denn alleine regeln? Alles kann man nicht alleine tragen.
- babydoll123456
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das war bei uns kein thema ( wegen keine Freunde da meine alle weibl. und mein mann keine wirklichen hat)
nachweißlich ist sein vater 1 woche vorher gestorben an krabs und meine mutter ist auch tod... mit den anderen eltern haben wir kein kontakt! Zählt alles nicht...
die arge meinte sogar da mein mann keinen führerschein hat und wir 3 kinder haben das ich den sprinter fahren soll er mit den kiddys mit der bahn hinterher fahren soll um dann die sachen 30 km entfernt wieder auszuladen....
da wir 5 personen sind könnt ihr euch ausrechnen wie oft wir hätten fahren müssen! lach weg
ich bin froh da weg zu sein
nachweißlich ist sein vater 1 woche vorher gestorben an krabs und meine mutter ist auch tod... mit den anderen eltern haben wir kein kontakt! Zählt alles nicht...
die arge meinte sogar da mein mann keinen führerschein hat und wir 3 kinder haben das ich den sprinter fahren soll er mit den kiddys mit der bahn hinterher fahren soll um dann die sachen 30 km entfernt wieder auszuladen....
da wir 5 personen sind könnt ihr euch ausrechnen wie oft wir hätten fahren müssen! lach weg
ich bin froh da weg zu sein