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Hartz4 und Lohnnachzahlung

Verfasst: 05.04.2009 13:46
von schlummi214
Hallo zusammen,
ich weiss nun nicht ob dieses Thema schon einmal behandelt wurde. Googeln brachte mir keine zufriedenstellende Ergebnisse, daher wende ich mich nun an Euch:
Mein vorheriger Arbeitgeber mußte durch eine Klage beim Amtsgericht meine fristlose Kündigung zum 30. Nov.2008 in eine betriebliche Kündigung umwandeln. Das Arbeitsverhältnis ging somit bis zum 31.12.2008. Anfang Dezember bereits beantragten wir Hartz4, welches auch ab 01.01.2009 gezahlt wird.
Bedingt durch das Urteil zahlt mir nun der ehem. AG monatl. Raten ( außenstehender Lohn und einbehaltenes Geld ) aus. Die Arge will nun diese Raten als Einnahmen verrechnen. Ist das korrekt, da es ja Löhne sind die mir ja vor Hartz4 Antragstellung zugestanden haben. Hätte mein ehem. AG rechtmäßig gezahlt, wäre es auch nicht in die Berechnung eingeflossen. Werde ich nun dafür bestraft, daß der AG rechtwidrig gehandelt hat?
Anmerkung: Durch diese Gelder sollten eigentlich alte Schulden beglichen werden.
Wer weiss Rat, ev. mit Urteil bzw AZ???Wäre Euch sehr dankbar :(

keine Antwort???

Verfasst: 07.04.2009 10:10
von schlummi214
Hallo Melinde, Hallo DjTermi und Ralf
habt Ihr alle keine Lösung für mich? Oder ist diese Situation so einmalig?
Ich weiss jedenfalls nicht wie ich mich nun am besten verhalten soll

Schlummi214

Verfasst: 07.04.2009 14:16
von DjTermi
Grundsatz:

Gilt das Zuflussprinzip wenn du das Geld im April z.b. überwiesen bekommst wird es auch im April angerechnet. Ganz egal für welchen Monat es nachgezahlt wurde.

Ich habe solch ein Fall noch nie gehört, ich denke das sich da eine Klage vorm Gericht evtl. mehr Hilfe verspricht.

Erst einmal würde ich schnell ein Anwalt aufsuchen, und dann ein Widerspruch einlegen.

Ich höre mich bei meinen Kollegen mal rum, ob die so ein Fall schon mal gehabt hatten.

Gruß

Verfasst: 07.04.2009 14:28
von ayumi
Also da wäre ich mir jetzt nicht ganz so sicher. Ist das nicht ähnlich wie z.B. bei Insolvenzgeld?
Das sind ja Gelder, die dem Arbeitnehmer vor Hartz IV zugestanden haben und nur nicht gezahlt wurden. Hätte er sie bekommen, als sie ihm zustanden, wären sie auch verbraucht. So musste man eventuell wegen ausstehender Zahlungen, Schulden machen, die davon zurückgezahlt werden müssen?
Insolvenzgeld jedenfalls wurde beim ALG II nicht als Einkommen angerechnet.

LG

Verfasst: 07.04.2009 15:50
von schlummi214
@ ayumi:
Ich bin eigentlich auch deiner Meinung. Wie ich schon geschrieben hatte: Werde ich nun dafür bestraft, daß mein ehem. AG nicht rechtsmäßig gezahlt hat? Das kann ich einfach nicht glauben.

@ Termi:
Danke dir für deine Antwort und deine Bemühungen. Gilt dabei auch ev. die Prozeßkostenhilfe???

Schlummi214

Verfasst: 08.04.2009 17:22
von DjTermi
Sicher, sofort beantragen ! Bzw. der Anwalt vor Ort macht das meistens auch, einfach mal Telefonisch nachfragen.

Verfasst: 17.04.2009 10:01
von schlummi214
Danke dir Termi :-),
Widerspruch ist abgegeben. Mal schaun was sich ergibt. Notfalls werde ich mich nicht davor scheuen Klage zu erheben. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Übrigens:
Ich muss gestehen dieses Forum ist wirklich hilfreich. Schon oft habe ich mir hier einige Tipps rausgeholt. Ich bewundere die Moderatoren, die immer noch die Geduld und die Zeit aufbringen hier Rede und Antwort zu stehen. Macht bitte weiter so.
Schlummi214

kann es wirklich angehen????

Verfasst: 22.04.2009 11:20
von schlummi214
Heute morgen hatten wir wirklich den förmlichen Ablehnungsbescheid unserer SB trotz unserem Einspruch im Briefkasten.

Da wir dagegen innerhalb 4 Wochen offiziellen Einspruch einlegen können, haben wir bereits am Freitag einen Termin bei unserem Rechtsanwalt. Wir haben wirklich keine Lust mehr uns zu ärgern und werden ihn beauftragen diesen Einspruch und ggf die Klage durchzuführen.
Wir sind nur froh, daß wir durch den Rat eines Bekannten in die Gewerkschaft eingetreten sind und uns über die Kosten keine Gedanken machen brauchen.
@ Termi und Melinda:
Seit Ihr noch daran interessiert wie sich das Ganze weiter entwickelt???
Schlummi214

Verfasst: 22.04.2009 12:08
von DjTermi
Ich denke da spreche ich für Melinde mit, JA...

VIEL ERFOLG !

Verfasst: 22.04.2009 12:13
von Melinde
Hallo Schlummi214
Aber klar doch bin ich und andere am Fortlauf der Dinge interessiert.
Berichte also bitte weiter.

Es ist immer ganz hilfreich wenn man bei der Suche nach Antworten auf seine Fragen irgendwo etwas findet und dann auch noch die Weiterentwicklung mitbekommt.
In ähnlich gelagerten Fällen erübrigt sich manchmal eine Klage wenn es schon Urteile zum Thema gibt, zumindest hätte man Argumentationshilfe.

Wünsche Dir Viel Erfolg und einen großen Sack Geduld.
Gruss

meiner Meinung nach Unmenschlich....

Verfasst: 24.04.2009 13:58
von schlummi214
Habe vorhin mit der Gewerkschaft telefoniert. Sie meinten wirklich, Sie hätten noch andere Fälle und unser steht ganz hinten an. ( Soweit zu den Gewerkschaften ).
Also habe ich mal etwas gegoogelt und bin fündig geworden. Schaut mal her:
**** Zitatanfang *****

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am Mittwoch das sogenannte Zuflussprinzip bei der Berechnung von «Hartz-IV»-Leistungen bestätigt. Danach müssen Einkünfte grundsätzlich in dem Monat auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, in dem sie auf dem Konto des Erwerbslosen eingehen. Das gelte für nachträglich ausgezahltes Arbeitslosengeld I ebenso wie für Lohn, der eigentlich noch vor dem «Hartz-IV»-Antrag verdient, aber erst danach überwiesen worden sei, stellten die Kasseler Richter klar (Az.: B 14 AS 26/07 R und B 14 AS 43/07 R).
Geklagt hatten zwei Arbeitslose aus München und aus dem Kreis Unna (Nordrhein-Westfalen), denen im ersten Monat ihrer Erwerbslosigkeit keine «Hartz-IV»-Leistungen bewilligt worden waren. Die örtlichen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) hielten die Kläger in diesem Zeitraum noch nicht für bedürftig, da sie ja von den rückwirkend erhaltenen Zahlungen leben könnten.

Die Arbeitslosen verlangten dagegen, dass ihnen diese Einkünfte nicht angerechnet werden dürften. Schließlich handele es sich um Geld, das ihnen bereits vor ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld II zugestanden habe und damit geschütztes Vermögen sei. Außerdem hätten sie es im Vormonat sozusagen schon verbraucht, weil sie in Erwartung der Zahlungen ihr Konto überzogen und vom Dispo-Kredit gelebt hätten. Dieser Sichtweise wollten sich Deutschlands oberste Sozialrichter jedoch nicht anschließen.

*** Zitatende ***

Genau unser Fall, nur daß bei uns kein Dispo existiert!!!
Ist Deutschland nicht gerecht? Wir werden also dafür bestraft, daß unser AG meinen Lohn gesetzwidrig einbehalten hat?
Das kann ich nicht glauben!!!!!
Dazu kommt denn ja noch, daß der AG bisher noch nicht gezahlt hat. Das heißt also auch, daß ev. die ARGE auslegt. Allerdings sicherlich minus dem Selbstbehalt von 140 Euro. Und wieviel verlangt sie denn wenn wir es ggf zurückzahlen müssen? Sicherlich den Gesamtbetrag zzgl unseren Selbstbehalt von 140 Euro. Das kann es doch nicht sein., So langsam bin ich am Verzweifeln. Und meine Frau, die ja genauso betroffen ist, bekommt einen Nervenzusammenbruch nach dem Anderen. Toll!!!!!!
So langsam mag ich nicht mehr :-(
Wir sind wirklich am Überlegen, ob wir damit an die Öffentlichkeit ( Presse, Rundfunk und Fernsehen) gehen sollten ...
Schlummi214

Verfasst: 24.04.2009 14:25
von Melinde
zu schlummi214´s Zitat:

"Habe vorhin mit der Gewerkschaft telefoniert. Sie meinten wirklich, Sie hätten noch andere Fälle und unser steht ganz hinten an. ( Soweit zu den Gewerkschaften )."

Kann ich nur noch hinzufügen das ein SGB II Seminar von ver.di wegen zuwenig angemeldeter Interessenten abgesagt wurde. Soll angeblich zu einem späteren Termin noch stattfinden.
Habe daran allerdings meine Zweifel das sich noch genug Gewegkschafts"kollegen" mit Interesse daran finden und sich anmelden.

Irgendwie hat man/die "mit einem ach so sicheren Job im Öffentlichen Dienst und den Ablegern davon" noch nicht kapiert worauf wir zusteuern.

Gruss