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Schulische Ausbildung und Bsp Vertrag

Verfasst: 24.01.2009 17:34
von pitri
Hallo liebe leute...

Aufgrund meiner unheilbaren entzündlichen wirbelsäulenkrankheit und keine abgeschlossen berufsausbildung ist es für mich fast unmöglich geworden eine arbeit zu finden,hatte vor meiner diagnose schon erhebliche schwierigkeiten.
selbst zeitarbeitsfirmen sagen mir ab,bei angabe der krankheit..

deswegen entschied ich mich ,eine schule zu besuchen zum PTA(pharmazeutisch technischer assistent) an einer justus von liebig schule...

habe ich eine art von anrecht auf besuch dieser schule oder können sie mir diese verweigern?die schule kostet 3000eu in 2 1/2 jahren,habe auch schon per brief nachgefragt warte aber seit wochen auf antwort,wollte von euch wissen

wie meine chancen mit 26 jahren sind,eine bewilligung zu besuch der schule zu bekommen..

dann habe ich ein bsp vertrag gemacht ,da ich und meine frau im rahmen des hartz 4 je auf 400 und 300eu arbeiten gehen,und wir somit nicht volle leistung beziehen..wir bekommen nur 600 eu hartz 4 regelsatz.

natürlich kann ich die beiträge nicht selbst zahlen sondern mein vater zahlt diese,läuft aber über mein konto,sollte ich das bei der arge angeben??

kriegen die das raus?es sollte ja nicht verboten sein so ein bsp vetrag abzuschliessen,zumal viele hier ja einen haben.

oder sollte ich den vertrag über ein andere konto laufen lassen,da die mir probleme bereiten könnten..

vielen dank

Verfasst: 24.01.2009 17:40
von D_C
Hallo Pitri,

wenn dein Vater dir die Beiträge bezahlt, sollten die Beiträge über sein Konto laufen, dann hast du auch keine Probleme.

Gruß, DC