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Klinikaufenthalt 35%Kürzung?

Verfasst: 03.11.2008 20:55
von adeline87
Hallo
Ich bin ab morgen für 4-6 Wochen in einer Klinik untergebracht.
Das Amt meinte das sie mir 35 %von meiner Regelleistung abziehen weil ich dort ja Essen und Trinken bekomme.
Das ist total viel Geld.Kann ich dagegen Widerspruch einlegen oder ist das rechtlich ok?

Verfasst: 03.11.2008 21:13
von DjTermi
Lang aber intressant !

Liegen Hartz-IV-Empfänger im Krankenhaus, darf ihnen der Wert des Klinikessens nicht vom Arbeitslosengeld abgezogen werden. Dies entschied das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil. Und auch sonst urteilten die Richter zu Gunsten der ALG-II-Bezieher.

"Bedenken" bei Kürzung wegen Klinikaufenthalt
Seit Anfang des Jahres können die Sozialbehörden bis zu 35 Prozent, also gut 120 von den 347 Euro des Regelsatzes, einbehalten, wenn der Arbeitslose anderweitig verpflegt wurde. Im konkreten Fall hatte ein Mann aus dem mittelfränkischen Neustadt an der Aisch geklagt, der Anfang 2006 für fünf Wochen im Krankenhaus lag. Das Amt hatte das ALG II um gut ein Drittel gekürzt, weil der Mann in der Klinik versorgt worden sei. Das Landessozialgericht hatte das gebilligt.

Dem widersprachen die Bundesrichter (Az.: B 14 AS 22/07 R). Das Arbeitslosengeld II werde pauschaliert gezahlt und könne nicht einfach um einzelne Positionen gekürzt werden. Zudem habe es 2006 gar keine rechtliche Grundlage für die Kürzung gegeben. Die ist zwar seit Beginn des Jahres da, stieß aber auf die "gewichtigen Bedenken" der Bundesrichter.


Widerspruch gegen Kürzung empfohlen
Damit können alle Empfänger des Arbeitslosengeldes II mit einer Nachzahlung rechnen, deren Regelleistung bis Ende 2007 wegen eines Krankenhausaufenthaltes und der dort erhaltenen Verpflegung gekürzt wurde. Nach Ansicht des Gerichtes fehlte es an einer Gesetzesgrundlage, um die Leistungen zu kürzen. Wie die rechtliche Lage seit diesem Jahr ist, entschied der 14. Senat noch nicht: "Das stand heute nicht zur Debatte."

Für die bis zu sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger kann sich daher ein Widerspruch gegen eine 35-prozentige Kürzung des ALG II lohnen. Aber auch ALG-II-Empfänger, die vor 2008 noch keinen Widerspruch gegen ihre gekürzte Regelleistung einlegten, können einen sogenannten Überprüfungsantrag stellen. Damit könnte möglicherweise auch diese Gruppe mit einer Nachzahlung rechnen.