Bankguthaben/Zinsen
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Bankguthaben/Zinsen
hallo
ich habe mal eine Frage bezüglich des Bankguthabens. Habe nämlich einen Brief bekommen wegen dem automatischen Datenabgleich dort wurden Zinseinküfte festgestellt aus dem Jahre 2007. Allerdings habe ich erst im Mai 2008 Arbeitslosengeld 2 beantragt. Zu diesem Zeitpunkt, also bei Antragsstellung hatte ich kein Geld mehr auf meinem Konto. Nun wollen sie von mir eine rückmeldung und ich weiß nicht was ich denen nun Melden soll. Habe das Geld was ich hatte ausgegeben, da ich ja weil ich keine Einkünfte mehr hatte von irgendwas leben musste. Als es dann weg war habe ich den Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt. Vieleicht kann mir ja jemand weiterhelfen wie ich nun weiter vorgehen soll. Vielen dank schon mal im vorraus!
ich habe mal eine Frage bezüglich des Bankguthabens. Habe nämlich einen Brief bekommen wegen dem automatischen Datenabgleich dort wurden Zinseinküfte festgestellt aus dem Jahre 2007. Allerdings habe ich erst im Mai 2008 Arbeitslosengeld 2 beantragt. Zu diesem Zeitpunkt, also bei Antragsstellung hatte ich kein Geld mehr auf meinem Konto. Nun wollen sie von mir eine rückmeldung und ich weiß nicht was ich denen nun Melden soll. Habe das Geld was ich hatte ausgegeben, da ich ja weil ich keine Einkünfte mehr hatte von irgendwas leben musste. Als es dann weg war habe ich den Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt. Vieleicht kann mir ja jemand weiterhelfen wie ich nun weiter vorgehen soll. Vielen dank schon mal im vorraus!
- Ralf Hagelstein
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- Ralf Hagelstein
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also scannen kann ich ihn leider im moment nicht aber ich werde später einmal das wesentliche herausschreiben oder ich werd ihn abfotografieren und einstellen. Kann aber einen moment dauern. Aber geht es die denn überhaupt etwas an was ich für Geld vor der Antragsstellung hatte? Denn eigendlich steht ja überall das man auskünfte erteilen muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
- Ralf Hagelstein
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Ich denke mal, es geht darum, dass die ARGE den ganzen Betrag als Vermögen berücksichtigen will, was ja auch absolut richtig ist. Das Geld ist dir ja zugeflossen, bevor Du ALG II bekommen hast, und somit ist es Einkommen, über welches Du ja auch verfügen kannst. Solltest du sonst allerdings keine größeren Vermögensgegenstände haben dürfte das eigentlich kein Problem geben, da es ja auch Freibeträge gibt, was Du an Vermögen besitzen darfst.
Ich meine aber es gilt das zuflussprinzip..
die zinsen sind dir in dem monat anzurechnen in dem sie dir gutgeschrieben wurden..
Aber werde mich da mal genau schlau machen..
PS: Die Kollegen in Duisburg/Duissern wenn Du da hin gehst sag mal bescheid Weil die kenne ich ja *g
Ich meine aber es gilt das zuflussprinzip..
die zinsen sind dir in dem monat anzurechnen in dem sie dir gutgeschrieben wurden..
Aber werde mich da mal genau schlau machen..
PS: Die Kollegen in Duisburg/Duissern wenn Du da hin gehst sag mal bescheid Weil die kenne ich ja *g
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Also hier ist der Text aus dem Brief!
Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch wegen nicht, nicht richtig angegebener Zinseinkünfte und Vermögenswerte
Sehr geehrter...,
im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs nach § 52 (2) SGB 2 ist uns bekannt geworden, dass Sie im Jahr 2007 Zinseinkünfte in Höhe von
300 Euro bei der Sparkasse
14 Euro aus Kapitalanlage
erzielt haben.
Diese Zinseinkünfte sind Einkommen im Sinne von § 11 SGB 2 und lassen zusätzlich Vermögenswerte vermuten, die nach § 12 SGB 2 zu berücksichtigen sind.
Die genaue Höhe dieser Vermögenswerte ist uns bisher nicht bekannt. Wir bitten Sie daher, uns durch Vorlage der entsprechenden Nachweise die Höhe der Zinseinkünfte und der Vermögenswerte (Spareinlagen, Wertpapiere oder ähnlich) nachzuweisen.
Ihre Mitwirkung ergibt sich aus §§ 60 ff Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB 1). Ihre Mitwirkung ist erforderlich, weil wir ohne die erbetenen Unterlagen / Angaben nicht entscheiden können, ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen nach dem SGB 2 zustehen, bzw. zugestanden haben.
Eventuell wurden Ihnen Leistungen zuviel gezahlt, weil Sie nicht bzw nicht rechtzeitig mitgeteilt haben, dass Sie über Zinseinkünfte und Vermögenswerte verfügen. Es liegt in Ihrem Interesse, die erforderlichen Unterlagen baldmöglichst einzureichen.
Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch wegen nicht, nicht richtig angegebener Zinseinkünfte und Vermögenswerte
Sehr geehrter...,
im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs nach § 52 (2) SGB 2 ist uns bekannt geworden, dass Sie im Jahr 2007 Zinseinkünfte in Höhe von
300 Euro bei der Sparkasse
14 Euro aus Kapitalanlage
erzielt haben.
Diese Zinseinkünfte sind Einkommen im Sinne von § 11 SGB 2 und lassen zusätzlich Vermögenswerte vermuten, die nach § 12 SGB 2 zu berücksichtigen sind.
Die genaue Höhe dieser Vermögenswerte ist uns bisher nicht bekannt. Wir bitten Sie daher, uns durch Vorlage der entsprechenden Nachweise die Höhe der Zinseinkünfte und der Vermögenswerte (Spareinlagen, Wertpapiere oder ähnlich) nachzuweisen.
Ihre Mitwirkung ergibt sich aus §§ 60 ff Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB 1). Ihre Mitwirkung ist erforderlich, weil wir ohne die erbetenen Unterlagen / Angaben nicht entscheiden können, ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen nach dem SGB 2 zustehen, bzw. zugestanden haben.
Eventuell wurden Ihnen Leistungen zuviel gezahlt, weil Sie nicht bzw nicht rechtzeitig mitgeteilt haben, dass Sie über Zinseinkünfte und Vermögenswerte verfügen. Es liegt in Ihrem Interesse, die erforderlichen Unterlagen baldmöglichst einzureichen.
- Ralf Hagelstein
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Na sag ich doch das die das als vermögen sehen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ja ok! Aber die wollen dann nicht für alles was ich gekauft habe Quittungen sehen oder?? also ich heb ja nicht alles auf für was ich mein Geld ausgegeben habe! wie wollen die das denn dann nachvollziehen für was ich das Geld ausgegeben habe! Bei der Antragstellung hatte ich mein früheres Geld nicht ausgewiesen, allerdings hatte ich ja Kontoauszüge des Kotos mitgesendet. Mich verwirrt diese ganze angelegenheit danke für eure auskünfte!!
- Silvia Silvi
- Beiträge: 1
- Registriert: 03.11.2008 20:41
- Wohnort: Saarbrücken
bin froh, dass das thema hier angesprochen wird.
habe nämlich auch vor ein paar tagen so einen brief bekommen.
ich habe im februar alg 2 beantragt.
hatte zuerst zuviel geld auf meinem konto, was aber nicht mir gehörte. mein vater hat eine vollmacht fürs konto und hatte dort ebenfalls geld drauf.
von daher habe ich meinem vater vor der beantragung sein geld überwiesen.
nun haben die auch bei mir durch die zinsen erkannt, dass es mal mehr geld auf dem konto gab.
wie kann ich beweisen, dass es nicht mein geld war?
habe gehört, dass es für mich nicht gut aussehen würde, da es sich nicht beweisen lassen kann
jetzt hab ich angst, dass ich alles zurückzahlen muss! wäre dazu niemals in der lage!
ich hoffe, ihr habt eine antwort für mich.
vielen dank und liebe grüße
silvi
habe nämlich auch vor ein paar tagen so einen brief bekommen.
ich habe im februar alg 2 beantragt.
hatte zuerst zuviel geld auf meinem konto, was aber nicht mir gehörte. mein vater hat eine vollmacht fürs konto und hatte dort ebenfalls geld drauf.
von daher habe ich meinem vater vor der beantragung sein geld überwiesen.
nun haben die auch bei mir durch die zinsen erkannt, dass es mal mehr geld auf dem konto gab.
wie kann ich beweisen, dass es nicht mein geld war?
habe gehört, dass es für mich nicht gut aussehen würde, da es sich nicht beweisen lassen kann
jetzt hab ich angst, dass ich alles zurückzahlen muss! wäre dazu niemals in der lage!
ich hoffe, ihr habt eine antwort für mich.
vielen dank und liebe grüße
silvi
- Ralf Hagelstein
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Ist es nicht so das alles was man vor ALG II hat Vermögen ist und alles im Bezug Einkommen darstellt ?
Ich meine so habe ich das mal gelernt
Ich meine so habe ich das mal gelernt
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