Heizungswartung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Mafine
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Heizungswartung

Beitrag von Mafine »

Hallo,

heute wurde bei uns durch eine Firma die Heizung gewartet dieser Spaß kostet locker 97€ :shock: :shock:

so nun hab ich mal gelesen das diese Wartung zu den Mietkosten gehört( keine Ahnung warum das nicht Monatlich mit an den Vermieter abgeführt wir sondern 1x im JAhr von den MIetern bezahlt wird)

soll ich nun Antrga auf Übernahme stellen?? :?: :?:
Denn ich kann diese 97€ aus meiner Regelleistung definitiv nicht zahlen.

Danke im Voraus für eure Antworten!!
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Mafine
Hurtig den Antrag gestellt.
Wie heisst es so schön in der Richtlinie für Deinen Landkreis:
"...Heizkosten sind:
Beschaffungskosten für Brennmaterial
Kosten, die ein Dritter für den Betrieb einer Heizung zur Erwärmung der Raumluft in Rechnung stellt..."
nachlesbar hier
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
lostfound
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Beitrag von lostfound »

@ Melinde

gibt es son Gesetzestext auch für den Landkreis Peine?

Wäre für mich sehr interessant, da wir kürzlich eine Reparatur am Heizungskessel hatten (Eigenheim), diese Kosten mußten wir aber selbst tragen, eine Kostenübernahme wurde abgelehnt.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo lostfound
Das Zitat ist nicht aus einem "Gesetzestext", der wäre nämlich für jedermann und überall öffentlich zugänglich.
Leider sind die "Richtlinien" oder "Verwaltungsvorschriften" der einzelnen Gemeinden und Kreise die die Regelungen zum SGB II beinhalten häufig wahre "Geheimdokumente" der Behörden, sorgsam vor den Augen der Bevölkerung versteckt.
Zu finden sind sie manchmal mit etwas Glück und Fummelarbeit in den Ratsinformationen. (Internetseite des Kreises, unter Politik und Gremien, Sitzungsdienst oder ähnlichem)
Für Peine, Stadt und Landkreis bin ich auch noch nicht wirklich fündig geworden, versuch Du mal Dein Glück und berichte.
Ratsinformationssystem Landkreis Peine
In Ländern die schon ein Informationsfreiheitsgesetz haben kann man sich bei einer Anfrage an die Behörde darauf berufen. Trotzdem lohnt auch in den "Informationsgeheimhaltungsländern" eine schriftliche Anfrage.

Reparatur der Heizanlage gehört zu den Kosten der Unterkunft und gilt auch bei Eigenheim. Ist doch keine Wertsteigerung sondern Erhaltungsaufwand.
Wenn die Widerspruchsfrist verstrichen ist Überprüfungsantrag stellen.
Gruss und Viel Erfolg
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Mafine
Beiträge: 11
Registriert: 21.05.2008 16:28
Wohnort: Merseburg

DANKE

Beitrag von Mafine »

Anschrieben zur Kostenübernahme ist schon raus tausend danke!!!!!

LG
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