Hallo lostfound
Das Zitat ist nicht aus einem "Gesetzestext", der wäre nämlich für jedermann und überall öffentlich zugänglich.
Leider sind die "Richtlinien" oder "Verwaltungsvorschriften" der einzelnen Gemeinden und Kreise die die Regelungen zum SGB II beinhalten häufig wahre "Geheimdokumente" der Behörden, sorgsam vor den Augen der Bevölkerung versteckt.
Zu finden sind sie manchmal mit etwas Glück und Fummelarbeit in den Ratsinformationen. (Internetseite des Kreises, unter Politik und Gremien, Sitzungsdienst oder ähnlichem)
Für Peine, Stadt und Landkreis bin ich auch noch nicht wirklich fündig geworden, versuch Du mal Dein Glück und berichte.
Ratsinformationssystem Landkreis Peine
In Ländern die schon ein Informationsfreiheitsgesetz haben kann man sich bei einer Anfrage an die Behörde darauf berufen. Trotzdem lohnt auch in den "Informationsgeheimhaltungsländern" eine schriftliche Anfrage.
Reparatur der Heizanlage gehört zu den Kosten der Unterkunft und gilt auch bei Eigenheim. Ist doch keine Wertsteigerung sondern Erhaltungsaufwand.
Wenn die Widerspruchsfrist verstrichen ist Überprüfungsantrag stellen.
Gruss und Viel Erfolg
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.