Ablehnung Betriebskostenabrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
hoffimann
Beiträge: 23
Registriert: 04.09.2006 10:20
Wohnort: kassel

Ablehnung Betriebskostenabrechnung

Beitrag von hoffimann »

So hier habe ich jetzt die schriftliche Ablehnung von der Arge Kassel von meiner Schwester ich schreibe jetzt den Text hier rein.
Es ging um 120 Euro Betriebs und Heizkostennachzahlung.



Ihr Antrag vom 17.10.2008 auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe für Ihre Nachzahlung resultierend aus der Verbrauchsabrechnung der Wohnstadt vom 05.09.2008 wird abgelehnt.


Begründung

Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).In Ihrem Fall werden die Unterkunfts-bzw.Heizkostenpauschale in Höhe von 625,00 EUR bei einer monatlichen Miete in Höhe von 463,95 zzgl.Heizkosten,gewährt,sodass der angemessene Bedarf vollständig gedeckt wird.Eine zusätzliche Hilfe kann somit nicht bewilligt werden.Es ist das ureigenste Wesen einer Pauschale,dass ein Bedarf(hier Unterkunft und Heizung) ,pauschal,abgegolten wird,was regelmäßig die Übernahme von Nachzahlungen ausschließt.Für die Zukunft empfehlen wir Ihnen daher hierfür Rücklagen zu bilden.


Nun möchte ich wissen ob die Recht haben.

MFG
Hoffimann
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Nein.

Siehe z.B.:

Bayerisches Landessozialgericht L 7 B 886/07 AS ER 12.12.2007 rechtskräftig
Bei einer Wohnung, die flächenbezogen die Angemessenheitsgrenzen einhält, können die Heizkosten in der Regel nur dann unwirtschaftlich sein, wenn konkret unwirtschaftliches Heizverhalten nachgewiesen wird; mit Pauschalen oder Durchschnittswerten darf im Prinzip nicht operiert werden.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo hoffimann
Unterstützung vor Ort bekommst Du hier.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
hoffimann
Beiträge: 23
Registriert: 04.09.2006 10:20
Wohnort: kassel

Ablehnung Betriebskosten

Beitrag von hoffimann »

Danke euch werden Widerspruch einlegen.
Melde mich dann wieder was da rauß wurde.

MFG
Hoffimann
Antworten