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Aufkommen für Kind aus erster Beziehung

Verfasst: 20.07.2008 15:57
von schnubbi01
Hallo
Mein Freund bezieht ALG1 meine Leistungen (Hartz4) wurden fast gestrichen weil wir jetzt in einer eheähnlichen gemeinschaft leben und er für mich und meinen sohn 4 jahre aufkommen muss was ich auch nicht ganz verstehen kann...
auf jedenfall hat jetzt das jugendamt ihm geschrieben dass er für seine Tochter unterhalt bezahlen muss was ich ja natürlich auch verstehe und auch richtig finde nur das Problem ist er bekommt nur 813€ ALG1 und ca. 135€ Hartz4 wegen uns, die hartz 4 stelle meint er muss für mich und meinen sohn aufkommen und die vom Jugendamt meint er muss NICHT für uns aufkommen und deswegen wird sein Leistungsbezug vom ALG1 gekürzt!
Was stimmt denn nun?
Weiss nicht mehr weiter komm mir mal wieder richtig verarscht vom amt vor, jeder sagt was andres was sollen wir machen?

Danke für jede Antwort

Liebe Grüßle Steff :D

Verfasst: 20.07.2008 18:08
von maria1106
Hallo !
Warum wird sein Alg1 gekürzt?
LG
Silvia

Aufkommen für Kind aus erster Beziehung

Verfasst: 20.07.2008 18:24
von schnubbi01
sein ALG1 wird gekürzt wegen unterhaltsrückstand der selbstbehalt liegt ja bei 770 und er bekommt 813 auch wenn es nur knappe 40 sind uns fehlts es er will ja zahlen wird er auch tun er kümmert sich ja um einen job!

Verfasst: 20.07.2008 19:09
von maria1106
Das verstehe ich ja nun gar nicht zahlt er seinen laufenden Unterhalt auch noch zusätzlich ? Oder wird ihm das was sozusagen "pfändbar" ist einfach abgezogen weil er im Mom keinen Unterhalt zahlt?

Übrigens Bedarfsgemeinschaften sind immer benachteiligt, da ja bei Zusammenzug der Alleinerziehendzuschlag weg fällt und dein Regelsatz auf 316 Euro schrumpft.
LG
Silvia

Verfasst: 20.07.2008 19:16
von D_C
Hallo Schnubbi,

das Jugendamt hat Recht. Er muss in erster Linie den Unterhalt für seine Tochter bezahlen und da liegt der selbstbehalt nun einmal bei 770 Euro. Alles was drüber geht, muss er an Unterhalt zahlen. Und "eigentlich" sollte das auch die Alg2 Anlaufstelle wissen. Aber ihr befindet euch in einer der Grauzonen. Auf der einen Seite geht Unterhalt vor allem, auf der anderen Seite das Alg2.

Ich würd mich damit gar nicht stressen, sondern gleich zum Anwalt gehen. Das Jugendamt und die Arge sollen sich gefälligst selber um den Kram streiten.

Gruß, DC

Aufkommen für Kind aus erster Beziehung

Verfasst: 20.07.2008 19:36
von schnubbi01
Vielen dank für eure antworten, der regelsatz??? wir bekommen zu 3 jetzt 130 ungefähr nix mehr mit regelsatz nicht mal für meinen sohn ... jetzt ist man ehrlich dass man kein wg hat und dann so ne scheisse echt bin bin so genertvt von denen!!!als ob man nicht anderweitig andre probleme hat!


er soll ja auch unterhalt bezahlen aber halt auch erst wenn er nen job hat ich will auch mal wieder leben können ;-)

der anwalt muss doch dann auf sozialrecht spezialisiert sein oder?


LG
Steffi

Verfasst: 21.07.2008 10:09
von D_C
Hallo Schnubbi,

er muss nicht erst wieder Unterhalt zahlen wenn er Arbeit hat. Solange sein Einkommen -und dazu zählt auch Alg1- diese 770 Euro übersteigt, muss er Unterhalt zahlen. (In dem Fall dann 43 Euro)

Welchen Anwalt ihr in dem Fall nehmt ist egal, ich würde eher einen suchen der auf Familienrecht spezialisiert ist. Weil die Arge anerkennen muss, dass er Unterhalt zahlen muss. Kinder gehen immer im Unterhaltsrecht vor, da macht auch die Arge nix dran und ihr braucht einen Anwalt, der die Arge mal daran erinnert.

Gruß, DC

Verfasst: 21.07.2008 11:25
von schnubbi01
Dankeschön

habe mir gerade ne nummer von einem anwalt besorgt und werde da im laufe des tages mal anrufen!!!


Liebe Grüßle Steffi