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Elterngeld !!!

Verfasst: 16.07.2008 21:02
von Surfmaus
hallo
ich bekomme im oktober mein baby. zurzeit geh ich noch arbeiten, bekomme aber zusätzlich hartz4 da mein verdienst so gering ist. ich werde in den bezug des elterngeldes fallen. jetz meine frage. da ich dieses elterngeld ja erst beantragen kann wenn mein baby da ist weil dafür die geburtsurkunde gebraucht wird, und das wie mir gesagt wurde ca, 3 monate dauert bis die das bearbeitet haben, fehlt mir ja das geld. Kann ich zur überbrückung bis das geld berechnet ist hartz4 beantragen oder alg 1 (weil ich länger als 1 jahr gearbeitet hab) und dazu noch aufstockendes hartz 4 ? kann ja net die ganze zeit ohne geld leben mit dem kleinen. und wie ist das wenn das elterngeld berechnet ist, das würde ja dann bedeuten das ich das ganze geld was ich an elterngeld nachgezahlt bekomme ans amt zurückzahlen muss ? das ist ja dann den ihr so genanntes zuflussprinzip ?
lg

Verfasst: 17.07.2008 12:10
von maria1106
Das Elterngeld wird doch gar nicht auf ALGII angerechnet....Kindergeld und Unterhalt aber schon ! Bist du alleinerziehend dann????
LG
Silvia

Verfasst: 17.07.2008 18:25
von Surfmaus
ja werde alleinerziehend sein. mir wurde aber gesagt das das elterngeld nur bis 300 euro anrechnungsfrei ist alles was drüber ist wird angerechnet und mir würden ungefähr 500 euro zustehen. wenn ich jetz zur überbrückung hartz 4 beantrage, und elterngeld rückwirkend nachgezahlt bekomme müsste ich alles ans amt zurückzahlen, denk ich jetz mal

Verfasst: 17.07.2008 19:55
von maria1106
Da kann ich leider nichts zu sagen wenn das über 300 Euro geht! Sorry...
Aber wir haben hier ja ein paar super Profis die sich bestens auskennen und da wird bestimmt noch einer was zu schreiben.
LG
Silvia

PS: Selbst wenn die 200 Euro Elterngeld angerechnet werden dann hast du trotzdem Anspruch auf ALGII ( normaler Weise ich weis nicht wie das ist wegen ALG1 aber du bist ja nicht arbeitslos sondern im Erziehungsurlaub richtig?) Gib doch mal deine Zahlen in den ALG II Rechner ein ( findest du unter Ankündigungen / Wichtiges) und die 200 Euro die du über dem Erziehungsgeld bist gibst du unter sonstiges Einkommen ein. Den Unterhalt fürs Kind nicht vergessen und dann siehst du was du bekommen würdest.... Denn du hast einen Alleinerziehendzuschlag von ca 135 Euro und das Elterngeld 300 Extra :wink:

Verfasst: 18.07.2008 00:00
von Melinde
Hallo Surfmaus
Der Sockelbetrag von 300€ beim Elterngeld ist anrechnungsfrei, das ist auch so wenn da was nachgezahlt wird. Alles was über diesen Sockelbetrag hinausgeht ist Einkommen und wird (um die Pauschale für private Versicherung bereinigt) angerechnet.
Ab Randziffer 11.115 bei den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II ist das genauer erklärt.
Gruss

Verfasst: 18.07.2008 12:09
von Surfmaus
hab mich gestern mit jemanden unterhalten der meinte, in dem monat wo ich das elterngeld nachgezahlt bekomme, wird mir dann auch die leistung vom amt versagt und mir würde dann von denen vom amt ausgerechnet wie lange ich mit dem nachgezahlten geld dann leben muss bis ich wieder anspruch auf leistung hab ! stimmt das so? hab nur angst das ich vielleicht 1500 euro nachgezahlt bekomme und das dann komplett ans amt zurückzahlen muss!

Verfasst: 18.07.2008 12:26
von DjTermi
Häää :roll: :roll: Sorry... Muss mich auch mal einmischen...

Das Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrags nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es kann insoweit also zusätzlich zum Harz4 bezogen werden.

Verfasst: 18.07.2008 13:43
von dit_prinzesschen
Ich hab auch Elterngeld für 4 Moinate nachgezahlt belommen,und es wurde nichts angerechnet...bekomm allerdings nur den mindestsatz von 300€ an elterngeld

Verfasst: 18.07.2008 17:58
von maria1106
also kann in Folge dessen auch nur die 200 euro die du dann drüber bist angerechnet werden und so wie Melinde schrieb auch nicht ganz! Das heißt ALGII läuft weiter.
LG
Silvia