Ergänzend Hartz 4 Urlaub

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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baerchen124
Beiträge: 41
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Ergänzend Hartz 4 Urlaub

Beitrag von baerchen124 »

Hallo Ihr lieben
ICh habe mal wieder eine Frag.
Mein Mann arbeitet ja voll und wir beziehen ergänzend Arge,nun wollen wir in den sommer ferien in den Urlaub mit den Kids . Nun die Frage muß ich auch den Urlaub beabtragen obwohl mein Mann voll arbeitet oder ist das egal?
vielen lieben dank im vorraus für eure Antworten.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
wenn dein Mann das so genannte „ergänzende ALG II“ bezieht, und mehr als 400 Euro monatlich verdienen, hat er Anspruch auf Urlaub entsprechend seines Arbeitsvertrages.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
baerchen124
Beiträge: 41
Registriert: 01.03.2006 16:03
Wohnort: hamburg

Urlaub

Beitrag von baerchen124 »

Ok vielen dank dann weiß Ich bescheid dann brauche ich dieses ja nicht der Arge melden.
Lg aus Hamburg
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

sobald sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt brauchst Du der Arge keine Oetsabwesenheit mehr zu melden.
Gruß buxi
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