In-Job/1,20 Euro Job - Fragen ?!?
Verfasst: 02.06.2008 00:23
Hallo @all!
Mein Trauzeuge ist gestern mit ein paar Fragen an mich heran getreten, welche uns beiden nun Kopfzerbrechen machen.
Es geht um einen In-Job / 1,20€-Maßnahme
Fall:
Maßnahme nach Zuweisung und Vorstellung angetreten.
Nach ein paar Tagen kamen folgende Fragen auf:
1. Wie oft ist man eigentlich verpflichtet, eine solche Maßnahme zu machen?
2.Ist es überhaupt zulässig, das nach Ablauf der 6 Monate sofort eine weitere Maßnahme gemacht werden muß?
3. Ist man verpflichtet, die begonnene Maßnahme nach Ablauf der 6 Monate zu verlängern?
4. Muss man unmittelbar nach Ende der jeweiligen Maßnahme sofort eine neue Zuweisung akzeptieren/unterschreiben (EGV)?
Es geht nicht um die Tätigkeit der Maßnahme selber sondern um eventuelle rechtliche Grundlagen (nicht die jeweilige willkürliche Regelung der Träger für die Maßnahme).
_____________________________________________
In der zuweisung zu Maßnahme wurde folgendes an Abeits- und Qualifizierungszeit vereinbart: 5 Tage zu je 7 Stunden = 35 Stunden. Davon sollen 5 Stunden dann Qualifizierungsteil sein.
Da die Maßnahme ja keine Arbeit des 1. Arbeitsmarktes ist sondern lediglich eine Wiedereingliederung und Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt darstellt, ist folgende Frage noch offen:
Wie sieht es mit den Pausenzeiten aus?
Ist es zulässig, das die Pausenzeiten an die Arbeitszeit angehangen werden ohne Vergütet/Entschädigt zu werden (Aufwandsentschädigung)?
Im mir bekannten Fall sieht es so aus, das die Pausenzeit an die 7 Stunden der Maßnahmezeit angehangen wird, aber die Aufwandsentschädigung nur für die 7 Stunden gezahlt wird.
Erfahrungsgemäß ist sowohl auf dem 1. Arbeitsmarkt als auch in schulischen Qualifizierungsmaßnahmen in der jeweiligen Stundenzahl eine Pause mit eingerechnet und wird entsprechend Vergütet /Entschädigt.
Hierzu ein Beispiel:
Schulische Maßnahme, 8-15 Uhr inkl. 30 Minuten Pause = 7 Stunden
In-Job 8-15 Uhr = 7 Stunden plus 30 Minuten Pause = 7,5 Stunden
Es geht hierbei lediglich um die tatsächlich gesetzlichen Regelungen und nicht um die willkürlichen Regelungen der jeweiligen Maßnahme-Träger.
Wer weiß Antwort und kann mir Tips bzw. nen Link geben wo dies genau aufgeschlüsselt ist???
Danke für Eure Hilfe!
Mein Trauzeuge ist gestern mit ein paar Fragen an mich heran getreten, welche uns beiden nun Kopfzerbrechen machen.
Es geht um einen In-Job / 1,20€-Maßnahme
Fall:
Maßnahme nach Zuweisung und Vorstellung angetreten.
Nach ein paar Tagen kamen folgende Fragen auf:
1. Wie oft ist man eigentlich verpflichtet, eine solche Maßnahme zu machen?
2.Ist es überhaupt zulässig, das nach Ablauf der 6 Monate sofort eine weitere Maßnahme gemacht werden muß?
3. Ist man verpflichtet, die begonnene Maßnahme nach Ablauf der 6 Monate zu verlängern?
4. Muss man unmittelbar nach Ende der jeweiligen Maßnahme sofort eine neue Zuweisung akzeptieren/unterschreiben (EGV)?
Es geht nicht um die Tätigkeit der Maßnahme selber sondern um eventuelle rechtliche Grundlagen (nicht die jeweilige willkürliche Regelung der Träger für die Maßnahme).
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In der zuweisung zu Maßnahme wurde folgendes an Abeits- und Qualifizierungszeit vereinbart: 5 Tage zu je 7 Stunden = 35 Stunden. Davon sollen 5 Stunden dann Qualifizierungsteil sein.
Da die Maßnahme ja keine Arbeit des 1. Arbeitsmarktes ist sondern lediglich eine Wiedereingliederung und Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt darstellt, ist folgende Frage noch offen:
Wie sieht es mit den Pausenzeiten aus?
Ist es zulässig, das die Pausenzeiten an die Arbeitszeit angehangen werden ohne Vergütet/Entschädigt zu werden (Aufwandsentschädigung)?
Im mir bekannten Fall sieht es so aus, das die Pausenzeit an die 7 Stunden der Maßnahmezeit angehangen wird, aber die Aufwandsentschädigung nur für die 7 Stunden gezahlt wird.
Erfahrungsgemäß ist sowohl auf dem 1. Arbeitsmarkt als auch in schulischen Qualifizierungsmaßnahmen in der jeweiligen Stundenzahl eine Pause mit eingerechnet und wird entsprechend Vergütet /Entschädigt.
Hierzu ein Beispiel:
Schulische Maßnahme, 8-15 Uhr inkl. 30 Minuten Pause = 7 Stunden
In-Job 8-15 Uhr = 7 Stunden plus 30 Minuten Pause = 7,5 Stunden
Es geht hierbei lediglich um die tatsächlich gesetzlichen Regelungen und nicht um die willkürlichen Regelungen der jeweiligen Maßnahme-Träger.
Wer weiß Antwort und kann mir Tips bzw. nen Link geben wo dies genau aufgeschlüsselt ist???
Danke für Eure Hilfe!