Hartz IV Neuantrag, ARGE fordert Abgabe v. EKSt.-Unterlagen
Verfasst: 26.04.2008 17:22
Hallo, hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Letzte Woche habe ich einen Antrag auf ALGII abgegeben, nachdem ich ein halbes Jahr gearbeitet hatte und seit 1. April wieder a-suchend bin. Bis einschl. September 2007 habe ich zuletzt Hartz IV bekommen. Ein Anspruch auf ALG besteht noch nicht.
Ich war gerade dabei, die Belege und Rechnungen für Miete und Nebenkosten (Heizung, Strom,...) von meiner Mutter (Vermieterin) zusammenzusuchen, die ich noch nachreichen muss, als ein Schreiben von der ARGE kam, in dem im aufgefordert werde, möglichst umgehend eine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2005 bis 2007 abzugeben, und die Bestätigung bzw. Bescheide bis Juni einzureichen.
Die für die ersten beiden Jahre hab ich im zusammen im August 07 abgegeben. Ich bekam Ende August 344 Euro zurück (EKSt. u. Solidaritätszuschlag für beide Jahre), und im September noch die 27 Euro Kirchensteuer (auch '05+'06). Da habe ich gerade meine neue Stelle angetreten, aber noch ALGII bekommen, da Einkommen erst im Folgemonat ausgezahlt wurde.
Muss ich jetzt nachträglich mit einer Rückzahlung des ALGII für den Monat August '07 rechnen, oder sogar einer Anzeige? Hätte nicht gedacht, dass das angegeben werden muss.
Es ist auch an anderer Stelle hier im Forum von einem Urteil eines Sozialgerichts zu lesen, wonach dies ins Vermögen fällt, und nicht als Einkommen angerechnet werden dürfe.
ABER: Die ARGE geht ja immer nach dem 'Zuflussprinzip', also alles, was in dem Monat eingeht, wird angerechnet, egal von wann oder woher. Siehe auch:
Steuererklärung
Lohnsteuerjahresausgleich
Geldgewinn durch Glücksspiele
Wenn ich jetzt die Steuererklärung f. 2007 abgebe (mir fehlten denke ich bisher noch Unterlagen, nämlich die Bestätigung für die insgesamt von der ARGE erhaltenen Leistungen in diesem Jahr, was sonst immer spätestens im März da war), erwarte ich wieder eine Rückzahlung in Höhe v. ca 700 Euro geschätzt.
Bei der Antragsabgabe musste ich ja wie üblich Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorlegen. Vorsichtshalber hab ich einen mehr mitgenommen, und auf diesem ersten, v. August, ist noch die Buchung mit der Rückzahlung drauf. Hat man das bemerkt, ist das der Grund für die Forderung? Dann müsste ich mir jetzt selbst eine schallern .
Oder ist das Routine? In den letzten beiden Jahre brauchte ich das jedenfalls nicht vorzulegen.
Eine zweite Frage hätte ich auch noch:
Wie hoch darf das Vermögen sein, ohne dass es angetastet wird bzw. werden muss?
In den Hinweisen von der ARGE f. das ALGII/Sozialgeld habe ich dazu nichts gefunden, und die Google- und Forensuche ergab nichts eindeutiges und aktuelles. Offenbar gibts einen Grundbetrag plus etwa 150-200 Euro pro Lebensalter.
Letzte Woche habe ich einen Antrag auf ALGII abgegeben, nachdem ich ein halbes Jahr gearbeitet hatte und seit 1. April wieder a-suchend bin. Bis einschl. September 2007 habe ich zuletzt Hartz IV bekommen. Ein Anspruch auf ALG besteht noch nicht.
Ich war gerade dabei, die Belege und Rechnungen für Miete und Nebenkosten (Heizung, Strom,...) von meiner Mutter (Vermieterin) zusammenzusuchen, die ich noch nachreichen muss, als ein Schreiben von der ARGE kam, in dem im aufgefordert werde, möglichst umgehend eine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2005 bis 2007 abzugeben, und die Bestätigung bzw. Bescheide bis Juni einzureichen.
Die für die ersten beiden Jahre hab ich im zusammen im August 07 abgegeben. Ich bekam Ende August 344 Euro zurück (EKSt. u. Solidaritätszuschlag für beide Jahre), und im September noch die 27 Euro Kirchensteuer (auch '05+'06). Da habe ich gerade meine neue Stelle angetreten, aber noch ALGII bekommen, da Einkommen erst im Folgemonat ausgezahlt wurde.
Muss ich jetzt nachträglich mit einer Rückzahlung des ALGII für den Monat August '07 rechnen, oder sogar einer Anzeige? Hätte nicht gedacht, dass das angegeben werden muss.
Es ist auch an anderer Stelle hier im Forum von einem Urteil eines Sozialgerichts zu lesen, wonach dies ins Vermögen fällt, und nicht als Einkommen angerechnet werden dürfe.
ABER: Die ARGE geht ja immer nach dem 'Zuflussprinzip', also alles, was in dem Monat eingeht, wird angerechnet, egal von wann oder woher. Siehe auch:
Steuererklärung
Lohnsteuerjahresausgleich
Geldgewinn durch Glücksspiele
Wenn ich jetzt die Steuererklärung f. 2007 abgebe (mir fehlten denke ich bisher noch Unterlagen, nämlich die Bestätigung für die insgesamt von der ARGE erhaltenen Leistungen in diesem Jahr, was sonst immer spätestens im März da war), erwarte ich wieder eine Rückzahlung in Höhe v. ca 700 Euro geschätzt.
Bei der Antragsabgabe musste ich ja wie üblich Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorlegen. Vorsichtshalber hab ich einen mehr mitgenommen, und auf diesem ersten, v. August, ist noch die Buchung mit der Rückzahlung drauf. Hat man das bemerkt, ist das der Grund für die Forderung? Dann müsste ich mir jetzt selbst eine schallern .
Oder ist das Routine? In den letzten beiden Jahre brauchte ich das jedenfalls nicht vorzulegen.
Eine zweite Frage hätte ich auch noch:
Wie hoch darf das Vermögen sein, ohne dass es angetastet wird bzw. werden muss?
In den Hinweisen von der ARGE f. das ALGII/Sozialgeld habe ich dazu nichts gefunden, und die Google- und Forensuche ergab nichts eindeutiges und aktuelles. Offenbar gibts einen Grundbetrag plus etwa 150-200 Euro pro Lebensalter.