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Alte Mietnebenkosten erstatten lassen !!!

Verfasst: 08.04.2008 14:00
von Mholzmichel
Der 3. Senat des Landessozialgerichtes hat jetzt in zweiter Instanzentschieden, dass Harz IV Empf. bis zu 4 Jahre rückwirkend ihre Wohnnebenkostennachzahlungen zur Erstattung bei der zuständigen Arge einreichen können. Das Gericht erklärte damit die bisherige Praxis der Argen für rechtswiedrig, dass nur nach sofortigem Antrag eine Erstattung von Mietnebenkosten möglich sei.
Im aktuellen Fall hatte ein Chemnitzer geklagt, der seine Nebenkosten für das Jahr 2004 erst im Nov. 2005 beantragt hatte obwohl er den Bescheid bereits m Mai erhalten hatte. Die Arge Chemnitz lehnte daraufhin die Erstattung ab.
Die revision des Urteils wurde ausgeschlossen.
Qelle Freie Presse (Ratgeberseite) v. 7.04.2008

Verfasst: 08.04.2008 16:50
von buxi
Vielen Dank für die Info, das ist doch mal sehr nütlich und gut zu wissen!
Gruß buxi

Verfasst: 08.04.2008 22:00
von Ralf Hagelstein
Fehlt noch das Aktenzeichen.

Verfasst: 09.04.2008 06:49
von Mholzmichel
Aktenzeichen stand leider nicht dazu

Verfasst: 09.04.2008 09:26
von alex1977
Ich habe für das Jahr 2007 eine Heizkostennachzahlung von 110 € bekommen.
Nach Nachfrage bei der ARGE wird sie nur als Darlehn übernommen und in Monatlichen Raten wieder abgezogen.

Ist das richtig?????

Re: Alte Mietnebenkosten erstatten lassen !!!

Verfasst: 09.04.2008 10:43
von DjTermi
Mholzmichel hat geschrieben:Der 3. Senat des Landessozialgerichtes hat jetzt in zweiter Instanzentschieden, dass Harz IV Empf. bis zu 4 Jahre rückwirkend ihre Wohnnebenkostennachzahlungen zur Erstattung bei der zuständigen Arge einreichen können. Das Gericht erklärte damit die bisherige Praxis der Argen für rechtswiedrig, dass nur nach sofortigem Antrag eine Erstattung von Mietnebenkosten möglich sei.
Im aktuellen Fall hatte ein Chemnitzer geklagt, der seine Nebenkosten für das Jahr 2004 erst im Nov. 2005 beantragt hatte obwohl er den Bescheid bereits m Mai erhalten hatte. Die Arge Chemnitz lehnte daraufhin die Erstattung ab.
Die revision des Urteils wurde ausgeschlossen.
Qelle Freie Presse (Ratgeberseite) v. 7.04.2008

Wo hast Du das denn her ?

Verfasst: 09.04.2008 11:18
von Melinde
Hallo alex1977
Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und sind in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen.
Ausnahmen: - ein unangemessen hoher Verbrauch. Der müsste dann
nachgewiesen werden.
- Wohnung zu gross und wird nicht vollständig anerkannt.
Gruss

Verfasst: 09.04.2008 18:14
von alex1977
Melinde hat geschrieben:Hallo alex1977
Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und sind in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen.
Ausnahmen: - ein unangemessen hoher Verbrauch. Der müsste dann
nachgewiesen werden.
- Wohnung zu gross und wird nicht vollständig anerkannt.
Gruss
Danke Melinde.
Also hat die Dame mir die unwahrheit gesagt?
Ich brauche nichts zurück zu zahlen?
Ich habe eine 44qm große Wohnung Gaszentralheizung , 4 Heizkörper und 12 Striche verbraucht.

Verfasst: 09.04.2008 18:20
von Melinde
Hallo alex1977
Antrag auf Übernahme der Nebenkosten stellen, schriftlichen Bescheid abwarten und dann ggf. Widerspruch einlegen.
Nur schriftliches ist gültig, gesagt werden kann vieles.
Gruss

Verfasst: 10.04.2008 23:58
von volkswirt
Hallo, hat jemand das Aktenzeichen / genauen Wortlaut? Hab leider nichts gefunden und würde es gerne zitieren. In Hamburg habe ich 2006 keine Nachzahlung erstattet bekommen, weil ich es einige Wochen nach dem Eingang beantragt hatte, da in der Zeit ein Prüfung durch den Mieterverein statt fand und der Vermieter sogar wegen Fehlberechnungen in den Medien genannt wurde, gegen ihn ermittelt wurde. Ich wollte also das Amt nur vor zu frühen Erstattungen "bewahren" bevor sich das nicht geklärt hat und das wurde mir zum Verhängnis. Ca. 150 Euro. Abgelehnt, weil nicht unverzüglich beantragt. Da hätte ich vielleicht ja noch eine Chance, wenn ich das Urteil anführen könnte, oder handelt Hamburg nur nach seinen Gerichten? Hoffentlich ist das ganz kein Aprilscherz. Gruß

Verfasst: 11.04.2008 19:39
von Xenia-Liliana
Schade das das nicht für Strom zählt :lol:

Verfasst: 24.06.2008 18:54
von volkswirt
Irgendwelche Infos, ob man das Jahre später noch anfechten kann?

Verfasst: 24.06.2008 21:53
von Melinde
Hallo volkswirt
Trotz intensiver Sucherei auch kein Aktenzeichen gefunden.
Vielleicht weiss man bei der Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle - www.oera.hamburg.de mehr.
Gruss

Verfasst: 25.06.2008 14:19
von kleene36
Hallöle,

tja ich bin auch gerade am kämpfen gegen die ARGE, weil sie die Heiz & Nebenkosten von 05 /06 nicht übernehmen wollen. Eigner Widerspruch hat mich nicht weiter gebracht. :( Nun liegt alles bei der Anwältin, seit 3 Wochen und ich hoffe täglich das ich "nette" Post bekomme. Heute habe ich erstmal bei der RA angerufen,muss aber wie üblich auf den Rückruf warten. Ich befürchte das ich mit der RA nicht so einen guten Griff gemacht habe. Nun ja wir werden sehen, immer optimistisch bleiben :D
LG
die Kleene

Urteil

Verfasst: 25.06.2008 19:13
von Mholzmichel

Verfasst: 26.06.2008 07:32
von Ladyguenes
bei mir hat ebenfalls der widerspruch nichts gebracht.
zitat dazu: sie haben bereits gezahlt. damit besteht kein bedarf mehr nach § 1 i.v.m. § 3 SGB II und der antrag ist somit abzulehnen! punkt aus.
mit dem urteilstext von mholzmichel bin ich überfordert :roll: kann jemand das ganze in wenigen klaren worten übersetzen?
gruss ladyguenes.

Verfasst: 26.06.2008 23:18
von Melinde
Hallo Mholzmichel
Super
Danke für´s Urteil, das hilft sicher vielen weiter. Auch wenn solche Urteile immer Einzelfallentscheidungen sind, als Argumentationshilfe eignen sie sich auf jeden Fall, häufig geht dann alles glatt.
Hast Du das schon in die Rechtsprechungsdatenbank auf der Tacheles Seitereingeschrieben?
Gruss

Verfasst: 04.07.2008 07:59
von Mholzmichel
hab ich heute hingeschickt