Alte Mietnebenkosten erstatten lassen !!!
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- Mholzmichel
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Alte Mietnebenkosten erstatten lassen !!!
Der 3. Senat des Landessozialgerichtes hat jetzt in zweiter Instanzentschieden, dass Harz IV Empf. bis zu 4 Jahre rückwirkend ihre Wohnnebenkostennachzahlungen zur Erstattung bei der zuständigen Arge einreichen können. Das Gericht erklärte damit die bisherige Praxis der Argen für rechtswiedrig, dass nur nach sofortigem Antrag eine Erstattung von Mietnebenkosten möglich sei.
Im aktuellen Fall hatte ein Chemnitzer geklagt, der seine Nebenkosten für das Jahr 2004 erst im Nov. 2005 beantragt hatte obwohl er den Bescheid bereits m Mai erhalten hatte. Die Arge Chemnitz lehnte daraufhin die Erstattung ab.
Die revision des Urteils wurde ausgeschlossen.
Qelle Freie Presse (Ratgeberseite) v. 7.04.2008
Im aktuellen Fall hatte ein Chemnitzer geklagt, der seine Nebenkosten für das Jahr 2004 erst im Nov. 2005 beantragt hatte obwohl er den Bescheid bereits m Mai erhalten hatte. Die Arge Chemnitz lehnte daraufhin die Erstattung ab.
Die revision des Urteils wurde ausgeschlossen.
Qelle Freie Presse (Ratgeberseite) v. 7.04.2008
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
- Ralf Hagelstein
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- Mholzmichel
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Re: Alte Mietnebenkosten erstatten lassen !!!
Mholzmichel hat geschrieben:Der 3. Senat des Landessozialgerichtes hat jetzt in zweiter Instanzentschieden, dass Harz IV Empf. bis zu 4 Jahre rückwirkend ihre Wohnnebenkostennachzahlungen zur Erstattung bei der zuständigen Arge einreichen können. Das Gericht erklärte damit die bisherige Praxis der Argen für rechtswiedrig, dass nur nach sofortigem Antrag eine Erstattung von Mietnebenkosten möglich sei.
Im aktuellen Fall hatte ein Chemnitzer geklagt, der seine Nebenkosten für das Jahr 2004 erst im Nov. 2005 beantragt hatte obwohl er den Bescheid bereits m Mai erhalten hatte. Die Arge Chemnitz lehnte daraufhin die Erstattung ab.
Die revision des Urteils wurde ausgeschlossen.
Qelle Freie Presse (Ratgeberseite) v. 7.04.2008
Wo hast Du das denn her ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo alex1977
Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und sind in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen.
Ausnahmen: - ein unangemessen hoher Verbrauch. Der müsste dann
nachgewiesen werden.
- Wohnung zu gross und wird nicht vollständig anerkannt.
Gruss
Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und sind in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen.
Ausnahmen: - ein unangemessen hoher Verbrauch. Der müsste dann
nachgewiesen werden.
- Wohnung zu gross und wird nicht vollständig anerkannt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Danke Melinde.Melinde hat geschrieben:Hallo alex1977
Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und sind in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen.
Ausnahmen: - ein unangemessen hoher Verbrauch. Der müsste dann
nachgewiesen werden.
- Wohnung zu gross und wird nicht vollständig anerkannt.
Gruss
Also hat die Dame mir die unwahrheit gesagt?
Ich brauche nichts zurück zu zahlen?
Ich habe eine 44qm große Wohnung Gaszentralheizung , 4 Heizkörper und 12 Striche verbraucht.
Hallo alex1977
Antrag auf Übernahme der Nebenkosten stellen, schriftlichen Bescheid abwarten und dann ggf. Widerspruch einlegen.
Nur schriftliches ist gültig, gesagt werden kann vieles.
Gruss
Antrag auf Übernahme der Nebenkosten stellen, schriftlichen Bescheid abwarten und dann ggf. Widerspruch einlegen.
Nur schriftliches ist gültig, gesagt werden kann vieles.
Gruss
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Hallo, hat jemand das Aktenzeichen / genauen Wortlaut? Hab leider nichts gefunden und würde es gerne zitieren. In Hamburg habe ich 2006 keine Nachzahlung erstattet bekommen, weil ich es einige Wochen nach dem Eingang beantragt hatte, da in der Zeit ein Prüfung durch den Mieterverein statt fand und der Vermieter sogar wegen Fehlberechnungen in den Medien genannt wurde, gegen ihn ermittelt wurde. Ich wollte also das Amt nur vor zu frühen Erstattungen "bewahren" bevor sich das nicht geklärt hat und das wurde mir zum Verhängnis. Ca. 150 Euro. Abgelehnt, weil nicht unverzüglich beantragt. Da hätte ich vielleicht ja noch eine Chance, wenn ich das Urteil anführen könnte, oder handelt Hamburg nur nach seinen Gerichten? Hoffentlich ist das ganz kein Aprilscherz. Gruß
-
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Hallo volkswirt
Trotz intensiver Sucherei auch kein Aktenzeichen gefunden.
Vielleicht weiss man bei der Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle - www.oera.hamburg.de mehr.
Gruss
Trotz intensiver Sucherei auch kein Aktenzeichen gefunden.
Vielleicht weiss man bei der Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle - www.oera.hamburg.de mehr.
Gruss
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Hallöle,
tja ich bin auch gerade am kämpfen gegen die ARGE, weil sie die Heiz & Nebenkosten von 05 /06 nicht übernehmen wollen. Eigner Widerspruch hat mich nicht weiter gebracht. Nun liegt alles bei der Anwältin, seit 3 Wochen und ich hoffe täglich das ich "nette" Post bekomme. Heute habe ich erstmal bei der RA angerufen,muss aber wie üblich auf den Rückruf warten. Ich befürchte das ich mit der RA nicht so einen guten Griff gemacht habe. Nun ja wir werden sehen, immer optimistisch bleiben
LG
die Kleene
tja ich bin auch gerade am kämpfen gegen die ARGE, weil sie die Heiz & Nebenkosten von 05 /06 nicht übernehmen wollen. Eigner Widerspruch hat mich nicht weiter gebracht. Nun liegt alles bei der Anwältin, seit 3 Wochen und ich hoffe täglich das ich "nette" Post bekomme. Heute habe ich erstmal bei der RA angerufen,muss aber wie üblich auf den Rückruf warten. Ich befürchte das ich mit der RA nicht so einen guten Griff gemacht habe. Nun ja wir werden sehen, immer optimistisch bleiben
LG
die Kleene
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
- Mholzmichel
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Urteil
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
-
- Beiträge: 154
- Registriert: 10.03.2007 17:49
bei mir hat ebenfalls der widerspruch nichts gebracht.
zitat dazu: sie haben bereits gezahlt. damit besteht kein bedarf mehr nach § 1 i.v.m. § 3 SGB II und der antrag ist somit abzulehnen! punkt aus.
mit dem urteilstext von mholzmichel bin ich überfordert kann jemand das ganze in wenigen klaren worten übersetzen?
gruss ladyguenes.
zitat dazu: sie haben bereits gezahlt. damit besteht kein bedarf mehr nach § 1 i.v.m. § 3 SGB II und der antrag ist somit abzulehnen! punkt aus.
mit dem urteilstext von mholzmichel bin ich überfordert kann jemand das ganze in wenigen klaren worten übersetzen?
gruss ladyguenes.
Hallo Mholzmichel
Super
Danke für´s Urteil, das hilft sicher vielen weiter. Auch wenn solche Urteile immer Einzelfallentscheidungen sind, als Argumentationshilfe eignen sie sich auf jeden Fall, häufig geht dann alles glatt.
Hast Du das schon in die Rechtsprechungsdatenbank auf der Tacheles Seitereingeschrieben?
Gruss
Super
Danke für´s Urteil, das hilft sicher vielen weiter. Auch wenn solche Urteile immer Einzelfallentscheidungen sind, als Argumentationshilfe eignen sie sich auf jeden Fall, häufig geht dann alles glatt.
Hast Du das schon in die Rechtsprechungsdatenbank auf der Tacheles Seitereingeschrieben?
Gruss
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- Mholzmichel
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